FAQ Mobilitätsbudget
für Mitarbeitende
Alles Wichtige, was du für die Nutzung von MOBIKO wissen solltest
Dein Mobilitätsbenefit
Mit MOBIKO stellt dir dein Arbeitgeber ein monatliches, flexibel einsetzbares Budget für deinen Arbeitsweg und die Freizeit zur Verfügung. Ganz gleich, ob für Bus, Bahn oder Sharing-Dienste – mit MOBIKO bekommst du deine Mobilitätsausgaben schnell und unkompliziert mit dem nächsten Gehalt rückerstattet.
So funktioniert MOBIKO für dich
Ganz einfach auch von unterwegs aus Mobilitätsausgaben direkt per App oder Web App beim Arbeitgeber einreichen und automatisch erstattet bekommen.
Nutze das Verkehrsmittel deiner Wahl, ob für private Fahrten oder auf dem täglichen Weg zum Arbeitsplatz.
Erfasse alle Mobilitätsausgaben inkl. Belege in der MOBIKO App (PWA) oder Web App.
Erhalten deine eingereichten Mobilitätsausgaben im Folgemonat mit dem Gehalt zurückerstattet.
Die wichtigsten Funktionen der MOBIKO App im Überblick
Die MOBIKO App ist intuitiv zu bedienen – überzeuge dich selbst.
Mobilitätsausgaben einreichen
Über das Plus am unteren Rand gelangst du in die Ansicht zum Einreichen deiner Belege. Von dort aus kannst du einfach die gefragten Angaben ausfüllen, Beleg hochladen oder ein Foto aufnehmen und einreichen.
Muss eine Ausgabe geändert werden, lässt sich der Beleg mit einem Klick darauf aufrufen und mühelos ändern oder zurückziehen.
Alle Mobilitätsausgaben auf einen Blick
Auf der Startseite der App (PWA) oder Web App siehst du immer alle pro Monat eingereichten und zurückgezogenen Fahrtbelege auf einen Blick. Du weist dadurch zu jederzeit, wie viel Budget dir noch zur Verfügung steht.
Der Steueralgorithmus optimiert deine Ausgaben
In der App oder Web App siehst du zu jederzeit, welche Mobilitätsausgaben versteuert werden müssen und welche nicht. Während der Nutzung lernst du dadurch, mit welchen Ausgaben du mehr Brutto vom Netto erstattet bekommst. Hier gilt das Motto: „Grüner fahren. Steuern sparen“. Unser eigens entwickelter Steueralgorithmus sorgt dafür, dass steuerfreie Ausgaben stets steuerpflichtigen vorgezogen werden. Somit optimieren wir deine Ausgaben für eine maximale Budget-Rückerstattung.
Im Folgemonat werden dir die Mobilitätskosten automatisch über die Gehaltsabrechnung deines Arbeitgebers erstattet.
Mobilitätsausgaben richtig einreichen
Wenn du diese Aspekte beachtest, steht der erfolgreichen Nutzung deines Mobilitätsbudgets nichts mehr im Wege.
FAQ – Unsere Antworten auf die wichtigsten Fragen
Mit MOBIKO kann dir dein Arbeitgeber einen relevanten und innovativen Benefit in Form eines Mobilitätsbudgets für privat bezahlte Mobilität anbieten. Hierzu zählen die Fahrten zur Arbeit und sonstige private Fahrten. Nutze einfach sämtliche auf dem Markt derzeit angebotene Mobilitätsformen, wie etwa Bus, Bahn sowie Car-, Bike- oder Scooter-Sharing-Dienste, etc. und bekomme mittels MOBIKO schnell und unkompliziert deine Mobilitätskosten in maximaler Höhe deines Mobilitätsbudgets zurückerstattet.
Sobald sich dein Arbeitgeber für MOBIKO entscheidet, bekommst du von uns eine Einladung per E-Mail zu MOBIKO, um deine Mobilitätsausgaben erstattet zu bekommen.
Nach deiner erfolgreichen Registrierung in der MOBIKO App kann es auch schon losgehen! Ab sofort kannst du monatlich deine Belege, Tickets oder Rechnungen für Mobilitätskosten digital mit der App erfassen und den Status verfolgen. Kurzum: kein Papierkram bei maximaler Mobilitätsfreiheit!
Deine eingereichten Mobilitätskosten erhältst du bis zur maximalen Höhe deines monatlichen Gesamtbudgets mit deinem Gehalt im darauffolgenden Monat automatisch rückerstattet.
Na klar, MOBIKO gibt es auf Englisch und Deutsch. Die Sprache kannst du in der Web App ändern, indem du oben rechts auf deinen Namen klickst und dann auf „Sprache ändern“. In der App findest du die gleiche Funktion oben rechts, wenn du auf das Zahnrad klickst.
Wir lassen dich nicht alleine 🙂 Deswegen bekommst du von MOBIKO eine E-Mail sobald es Änderungen in der App gibt oder auch einfach nur, um dich daran zu erinnern, dass du deine Belege vor Monatsabschluss einreichen sollst.
Wir helfen dir gerne, um die Nutzung von MOBIKO für dich so unkompliziert wie möglich zu machen. Schreib uns gerne eine E-Mail an die support@mobiko.de oder über den Chat auf unserer Website und du bekommst so schnell wie möglich Unterstützung oder Feedback von uns.
Dein Arbeitgeber gewährt dir mit MOBIKO ein Mobilitätsbudget, mit dem du deine privat bezahlte Mobilität erstattet bekommst. Ganz nach dem Motto: Maximal mobil – bezahlt von deinem Arbeitgeber. 😊
Und was ist privat bezahlte Mobilität? Hierzu zählen wir deine direkten Fahrten zur Arbeit und zurück (also zwischen deinem Wohnort und deiner ersten Tätigkeitsstätte) und sonstige private Fahrten in deiner Freizeit, wie z.B. deinen Wochenendausflug mit dem Mietwagen.
Über die MOBIKO App kannst du derzeit keine geschäftlichen Reisekosten eintragen. Das möchtest du auch gar nicht, da sich sonst dein privates MOBIKO Budget verringert. Deine im Rahmen von Dienstreisen anfallenden Mobilitätskosten werden dir weiterhin unabhängig von MOBIKO im Rahmen eures bestehenden Reisekostenprozesses erstattet.
Ausgaben, die durch die Nutzung von Mobilität entstehen, für an Mobilität angrenzende Dienstleistungen oder für Anschaffungen im Zusammenhang mit privater Mobilität.
Folgende Mobilitätsausgaben können Mitarbeiter bei MOBIKO einreichen:
Beispiele für die Nutzung von Mobilität (keine abschließende Aufzählung):
- Mietwagen-Dienste: z.B. Sixt, Europcar, Avis, Hertz, Enterprise, etc.
- Klassische öffentliche Verkehrsmittel (ÖPNV): z.B. Regionalbahn, U-Bahn, S-Bahn, Tram, Bus, etc.
- Zug (Nah- und Fernverkehr)
- Taxi-Dienste: z.B. myTaxi, Uber, etc.
- Flugzeug
- Car-, Scooter- und Bike-Sharing Dienste: z.B. Share Now, WeShare, Car2Go, DriveNow, SIXT Share, Flinkster, Oply, Emmy, Nextbike, MVG-Rad, Lime, VOI, Circ, Tier, etc.
- Mitfahr-Dienste: z.B. BlaBlaCar, Uber, flinc, CleverShuttle, MOIA, etc.
- Peer-2-Peer-Sharing Dienste: z.B. drivy, Croove, etc.
- Berg- und Wassertransport: z.B. Seilbahnen, Fähren, Schifffahrt, etc.
Beispiele für an Mobilität angrenzende Dienstleistungen (keine abschließende Aufzählung):
- Treibstoff für das private Fahrzeug (Kfz, Motorrad, Scooter, etc.)
- Auto-, Motorrad-, Scooter- oder Fahrradinspektion und –reparaturen
- Reifenwechsel
- Beschaffung von Ersatzteilen (z.B. Fahrradschlauch o.ä.)
- Parktickets, Mautgebühren, etc.
- Kosten für Waschanlage, Innenreinigung, etc.
- Kosten für eine Sitzplatzreservierung (z.B. im ICE o.ä.)
Beispiele für Anschaffungen im Zusammenhang mit privater Mobilität (keine abschließende Aufzählung):
- Kauf, z.B. eines Fahrrads
- Helm, Schutzkleidung, o.ä.
Was wir nicht akzeptieren: Kosten für Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. Strafzettel für Falschparken oder erhöhte Geschwindigkeit sowie Fahrpreisnacherhebung im ÖPNV.
Die Höhe deines MOBIKO Mobilitätsbudgets legt dein Arbeitgeber fest. Wie viel Budget dir monatlich zur Verfügung steht, siehst du in deiner MOBIKO App. Sobald du Mobilitätskosten erfasst, werden dir diese von deinem Budget abgezogen und dein Restbudget wird aktualisiert.
Glückwunsch! Das bedeutet, dass du MOBIKO maximal ausgenutzt hast.
Weitere Belege kannst du in diesem Monat dennoch hochladen und einreichen und das ist auch gut so, denn je mehr du einreichst, desto mehr Möglichkeiten hat unser MOBIKO Steueralgorithmus deine eingereichten Mobilitätsausgaben steuerlich zu optimieren und deine Rückerstattung dadurch zu maximieren.
Ja! Natürlich kann es einmal passieren, dass ein Beleg zurückgewiesen wird und du diesen nicht rechtzeitig korrigierst. Dieser kann dann durch einen anderen Beleg ersetzt werden und dein MOBIKO Budget wird optimal ausgenutzt. Ein weiterer wichtiger Grund: der MOBIKO Steueralgorithmus prüft deine Gesamtausgaben auf die bestmögliche Versteuerung, daher ist es umso wichtiger alle Mobilitätsausgaben des aktuellen Monats einzureichen, so dass du mit der Rückerstattung mehr Netto vom Brutto bekommst.
Du bekommst maximal so viel ausgezahlt, wie du per Hochladen deiner Mobilitätsausgaben innerhalb deines Verfügungsrahmens geltend gemacht hast. Das kann natürlich auch mal weniger sein als dein gesamtes Budget. Dein Arbeitgeber legt für dich fest, ob du dein restliches Budget in den nächsten Monat mitnehmen kannst oder ob es monatlich/quartalsweise/halbjährlich oder jährlich verfällt. Diese Einstellung siehst du in deiner Ausgabenverwaltung indem du auf das “?” klickst.
Mit der Einführung von MOBIKO kann dein Arbeitgeber entscheiden, ob ungenutztes Budget mit in den nächsten Monat genommen werden darf oder nicht. Wurde MOBIKO mit Budgetübertrag eingeführt, so wird nicht verbrauchtes Budget aus dem aktuellen Monat automatisch im nächsten Monat angerechnet. Informationen zum Budgetübertrag und Verfallszeitpunkt findest du, indem du auf in deiner Ausgabenverwaltung das „?” rechts oben in der mobile App klickst.
Generell solltest du dich innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Anmeldelinks bei MOBIKO registrieren. Solltest du dies versäumt haben, dann bitte deinen Admin, dich erneut einzuladen.
Der Link zum Passwortzurücksetzen ist drei Stunden gültig. Solltest du einen neuen Link benötigen, schreibe uns bitte eine kurze E-Mail an support@mobiko.de.
Fünf Bedingungen müssen erfüllt sein, um eine Mobilitätsausgabe bei MOBIKO einreichen zu können:
- Es liegt eine Rechnung, Quittung, Beleg mit ausgewiesenen Mobilitätskosten vor.
- Es wurde eine Leistung in Anspruch genommen bzw. ein Ticket gekauft.
- Diese/s wurde bezahlt.
- Die Ausgabe hat einen Mobilitätsbezug (siehe Verwendung Punkt 3: „Was versteht MOBIKO unter Mobilitätsausgaben?“)
- Die Rechnung wurde bisher noch nicht eingereicht, weder im vergangenen Monat, noch über die Reisekostenabrechnung.
Hierfür stehen dir mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Du hast ein Online-Ticket erhalten? Erstelle einfach einen Screenshot des Tickets mit allen wichtigen Infos und lade es in deine MOBIKO App hoch.
- Du hast eine Rechnung in Papierform erhalten? Fotografiere sie gut leserlich mit deinem Smartphone oder Tablet und lade das Foto anschließend in deine MOBIKO App hoch.
- Du hast eine Rechnung per Mail erhalten? Lade das komplette PDF in die MOBIKO App hoch.
- Die Mobilitätsausgabe wurde dir von deinem Konto eingezogen (z.B. Lastschrift bei ÖPNV Abos)? Erstelle bitte einen Screenshot bzw. Foto der Lastschriftabbuchung und lade das Bild in die MOBIKO App hoch.
Generell gilt: Jeder Beleg muss einzeln erfasst werden. Achte bitte auch darauf, dass es sich um eine richtige Rechnung handelt. Screenshots von Bestätigungsmails werden z.B. nicht akzeptiert.
Die MOBIKO App unterstützt folgende Upload-Formate: .pdf, .png, .jpg, .jpeg
Bitte achte darauf, dass alle Informationen auf den hochgeladenen Belegen gut leserlich sind. Wenn Informationen verdeckt werden führt dies zum Zurückweisen des Belegs.
Belege für den aktuellen Monat müssen im gleichen Monat erfasst und eingereicht werden, spätestens aber bis zum 3. Tag des Folgemonats. Erfasste, aber nicht eingereichte Belege, werden bei der Rückerstattung der Mobilitätskosten nicht berücksichtigt.
Grundsätzlich gilt: Gib bitte immer das Rechnungsdatum bzw. Kaufdatum an, welches dir auf dem Beleg bzw. auf der Rechnung angeben wird. Dieses Datum muss zwingend zum aktuellen Monat passen: sprich Dezember-Rechnungen müssen im Dezember-Budget eingereicht werden. Januar-Rechnungen im Januar-Budget, usw.
Bitte beachte folgendes bei im Voraus buchbaren Verkehrsmitteln (z.B. Flug oder Bahn):
Bei im Voraus gebuchten und bezahlten Verkehrsmitteln (z.B. Flugreisen, Bahnkarten, Streifenkarten oder Mehrfahrtentickets für den ÖPNV) kannst du die Kosten sofort geltend machen, obwohl die Fahrt/ der Flug erst später stattfindet. Bitte reiche also die Rechnung oder den Beleg ein sobald du ihn erhältst und gib immer das Belegdatum an, nicht das Reisedatum.
Beispiel: Du fährst im November mit dem Zug nach Berlin und hast dir bereits am 10. Juli das Zugticket gekauft. Du befindest dich im Budget-Monat Juli und trägst somit den 10. Juli als Rechnungsdatum in die Belegerfassungsmaske ein.
Manche Sharing-Anbieter schicken die Rechnung ein paar Tage später. Gib hier bitte das „frühere Datum“ also dein Fahrtdatum als dein Belegdatum in der MOBIKO App an.
Beispiel: Du hast am 22. Juli Car-Sharing genutzt, die Rechnung hast du allerdings erst am 24. Juli erhalten. Du befindest dich im Budget-Monat Juli, trage in die App bitte das frühere Datum ein, also den 22. Juli.
In den meisten Fällen ist eine Datumsangabe auf deinem Ticket zu finden. Allerdings bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel: manche ÖPNV Tickets weisen kein Datum aus. Bitte lass dir hier eine Rechnung/Quittung geben und reiche diese gemeinsam mit dem Ticket ein.
Ganz grundsätzlich gilt: bei MOBIKO kannst du das Budget für deine privaten Mobilitätsausgaben (d.h. Mobilitätsausgaben in Bezug auf deinen Arbeitsweg (zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte) und reine private Mobilität) verwenden. Sollte also auf der Rechnung eine Anschrift des Käufers ausgewiesen sein, dann achte bitte darauf, dass deine Privatanschrift vermerkt ist und nicht die Anschrift deiner Firma. Andernfalls wird die Ausgabe zurückgewiesen.
MOBIKO ist ein Benefit für dich von deinem Arbeitgeber, daher ist das Mobilitätsbudget grundsätzlich für deine eigenen Mobilitätsausgaben vorgesehen.
Ein paar Sonderfälle gibt es auch hier:
✔︎ Ich habe einen Flug (oder Zugfahrt, etc.) für meinen Partner und mich gebucht und gezahlt. Ich werde als Rechnungsadressat ausgewiesen:
Deine Mobilitätsausgaben kannst du mit dieser Rechnung einreichen. Bitte trage jedoch nur deine Kosten für den Flug in die Belegerfassungsmaske ein.
✔︎ Mein Partner hat den Flug (oder Zugfahrt, etc.) für mich mitgebucht und gezahlt, ich erstatte ihm jedoch meine Kosten. Mein Partner wird als Rechnungsadressat ausgewiesen und ich werde explizit als Mitreisende(r) auf der Rechnung/ Ticket genannt: Deine Mobilitätsausgaben kannst du mit dieser Rechnung einreichen. Bitte trage jedoch nur deine Kosten für den Flug in die Belegerfassungsmaske ein
✗ Eine Bekannte hat eine Mobilitätsausgabe für mich mitbezahlt, ich erstatte ihr jedoch meine Kosten. Meine Bekannte wird als Rechnungsadressat ausgewiesen und ich werde nicht auf der Rechnung/ Ticket genannt: Diese Mobilitätsausgabe kannst du leider nicht geltend machen, da nicht ersichtlich ist, dass du tatsächlich die Leistung in Anspruch genommen hast.
✔︎ Ich habe ein Gruppenticket für den ÖPNV gekauft und auf dem Ticket werde ich sowie weitere Mitreisende namentlich genannt:
Deine Mobilitätausgaben kannst du mit dieser Rechnung einreichen und den vollen Betrag für das Gruppenticket geltend machen.
✔︎ Ich habe ein Gruppenticket für den ÖPNV gekauft, auf dem Ticket werden jedoch keine Angaben zu meiner Person oder Mitreisenden gemacht:
Deine Mobilitätausgaben kannst du mit dieser Rechnung einreichen und den vollen Betrag für das Gruppenticket geltend machen.
Ja, das kannst du. Die Erstattung erfolgt jedoch nur bis zur maximalen Höhe deines monatlich gewährten Mobilitätsbudgets. Alle drüber hinaus eingereichten Kosten bzw. Belege können dann nicht mehr berücksichtigt werden.
Beispiel: Du hast monatlich 100€ MOBIKO Budget zur Verfügung. Deine Zugticket kostet jedoch 156€. Bitte gebe bei den Kosten den vollen Betrag an, sprich 156€. Deine Rückerstattung wird maximal 100€ betragen.
Es kommt darauf an. Bei einem Kauf einer BahnCard 100 kannst du die jährliche Rechnung durch 12 Monate teilen und diese monatlich einreichen. Lade die Jahresrechnung deiner BahnCard 100 einfach in die MOBIKO App hoch und lasse uns im Kommentarfeld wissen welche Monatsrate dies ist.
Beispiel: Deine BahnCard 100 hat beispielsweise 4.144€ gekostet. Die Monatsrate beträgt dann 345,33€.
Bei der BahnCard 50 sowie 25 ist dies leider nicht möglich, da es sich um eine Rabattkarte handelt. Du kannst diese Rechnung nur einmal in dem Monat einreichen in dem du die BahnCard erworben hast. Deine Rechnung wird dir dann bis zur maximalen Höhe deines monatlich gewährten Mobilitätsbudgets erstattet.
Beispiel: Du hast monatlich 100€ MOBIKO Budget zur Verfügung. Deine BahnCard 50/25 kostet jedoch beispielsweise 115€. Bitte gebe bei den Kosten den vollen Betrag an, sprich 115€. Deine Rückerstattung wird maximal 100€ betragen.
Da dein ÖPNV-Jahres-Abo monatlich abgebucht wird, kannst du es ohne weiteres bei MOBIKO jeden Monat geltend machen. Bitte lade hierfür den Kontoauszug bzw. einen Screenshot oder ein Foto der monatlichen Zahlung hoch.
Im Gegensatz zur monatlichen Zahlungsweise wird dir beim jährlichen Lastschriftverfahren der Gesamtbetrag auf ein Mal abgebucht. Reiche bitte die Rechnung (oder den Screenshot der Lastschriftabbuchung) erstmals in dem Monat ein, in dem du die Rechnung erhalten bzw. dir der Betrag belastet wurde. Hierzu zwölftelst du den Jahresbetrag entsprechend und fügst der Ausgabe einen Kommentar hinzu, wie „jährliche Zahlungsweise, Rate x/12“. In den Folgemonaten kannst du diese Ausgabe wiederholen und die gleiche Rechnung bzw. Lastschriftabbuchung (ungeachtet des Rechnungsdatums) verwenden.
Auch wenn du mit der Streifenkarte eventuell über mehrere Monate hinweg fährst, kannst du deine Streifenkarte sofort bei Kauf in deine MOBIKO App hochladen. Rechnungsdatum ist dann dein Kaufdatum.
Kleiner Tipp für die 4-Fahrten-Karte im ÖPNV: hier bitte nur den Teil einreichen, der die Gesamtkosten für die 4-Fahrten-Karte ausweist. Bitte den gesamten Betrag einreichen und nicht ein Viertel des Gesamtbetrags.
Das hat einen steuerrechtlichen Hintergrund. Auf dem Zugticket werden deine Zugverbindungen aufgeschlüsselt, so dass du die richtige Zuordnung treffen kannst. Wie das geht? Ordne bitte alle Tickets, die mindestens einmal eine Zugverbindung mit dem ICE, IC, EC, TGV, Thalys etc. (Schnellzüge) enthalten der Kategorie „Zug, Fernverkehr“ zu. Alle Zugtickets für den Nahverkehr (Regionalbahnen: RE, RB, Bayernticket, NRW-Ticket, BOB, Meridian, etc.) können in die Kategorie „Zug, Nahverkehr“ eingeordnet werden.
Bist du ein Nutzer in der Schweiz oder in Österreich? Dann darfst du diese Einteilung gerne ignorieren und deinen Zugbeleg dem Typ „Zug, Fernverkehr“ zuordnen.
Bitte wähle hierzu in der Belegerfassungsmaske den Fahrtzweck „Privatfahrt“ aus.
Ausschlaggebend für das Einreichen von Ausgaben ist immer das Rechnungsdatum. Du kannst also ohne Sorge deine Rechnung im folgenden Monat in MOBIKO einreichen und dein Budget wird um den Gesamtbetrag gemindert.
Wenn es sich hierbei um deine private Mobilität handelt – dann auf alle Fälle!
Beim Belegerfassen hast du die Möglichkeit die entsprechende Fremdwährung auszuwählen. MOBIKO rechnet den Betrag im Anschluss automatisch zum tagesaktuellen Kurs in Euro um. Sollte die Fremdwährung nicht in der Liste enthalten sein, dann rechne bitte die Fremdwährung selbstständig in EUR bzw. CHF (Schweizer Account) um und schreibe den Umrechnungskurs in das Kommentarfeld.
Sobald die Erstattung der Mobilitätsausgaben auf deinem Konto eingegangen ist, kannst du die Originalbelege bzw. die Originalrechnungen gerne wegwerfen.
Das passiert den Besten 😊
In der MOBIKO App kannst du jederzeit deine eingereichten Belege einsehen und die Belege aus dem aktuellen Monat bearbeiten, falls notwendig.
Wenn du einen Beleg ändern möchtest, folge bitte diesen Schritten:
- Klicke bitte in der Ausgabenverwaltung auf den entsprechenden Beleg, den du bearbeiten möchtest.
- Die Belegerfassungsmaske wird dir angezeigt und du kannst einfach auf die Angabe (rechts) klicken, die du bearbeiten möchtest.
- Zuletzt wieder auf „Einreichen“ klicken und die Ausgabe abschicken.
Hierfür kann es mehrere Gründe geben. Die Klassiker: dein Beleg ist nicht leserlich, du hast einen fehlerhaften Beleg hochgeladen, deine Angaben widersprechen deinem Beleg oder bei deiner eingereichten Rechnung handelt es sich nicht um Mobilitätsausgaben, wie im Punkt „Was versteht MOBIKO unter Mobilitätsausgaben?“ beschrieben wurde.
Die gute Nachricht: in den meisten Fällen kannst du den Fehler selbst beheben, indem du den richtigen Beleg hochlädst bzw. die Angaben korrigierst. Bitte bearbeite deinen Beleg rechtzeitig, damit er bei der kommenden Abrechnung berücksichtigt werden kann.
Eine direkte Zahlung ist derzeit nicht möglich. Bitte lade die Belege, die du von deinem verwendeten Mobilitätsanbieter erhalten hast, in die MOBIKO App hoch.
Du zahlst zunächst die Kosten für die Nutzung der Mobilität und reichst diese dann bei MOBIKO ein. Nachdem du deinen Beleg mit der MOBIKO App erfasst hast, wird dieser von deinem Unternehmen oder durch MOBIKO geprüft. Nach Abschluss wird die Auszahlung auf dein Konto veranlasst. Üblicherweise solltest du deine Mobilitätsausgaben im darauffolgenden Monat mit deinem Gehalt zusammen erstattet bekommen.
Beispiel: Deine gesammelten und eingereichten Mobilitätsausgaben für den Monat Juli erhältst du mit deinem August-Gehalt erstattet.
MOBIKO ist ein Benefit für dich und wird von deinem Arbeitgeber freiwillig und zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung gestellt. Der hierdurch ausgelöste Geldwerte Vorteil muss korrekt versteuert werden. Hier kommt MOBIKO ins Spiel. Eigens dafür haben wir einen intelligenten Steueralgorithmus entwickelt, der absolut steuerkonform und rechtssicher die eingereichten Mobilitätsausgaben bewertet, einordnet und optimiert.
Die Höhe deiner Erstattung ist abhängig von deinem persönlichen Mobilitätsverhalten. So gibt es grundsätzlich steuerpflichtige, aber auch steuerfreie Mobilitätsarten. Je nachdem, welche Mobilitätsausgaben du einreichst, optimiert der Algorithmus deine monatlich eingereichten Ausgaben in deinem Sinne und berechnet die niedrigste mögliche Steuerlast und entsprechend höchsten Erstattungsbetrag. Natürlich bezieht der Algorithmus auch deine maximale Budgetgrenze und möglichen Budgetübertrag mit ein. Du brauchst dir also keine Gedanken machen, sondern einfach nur all deine Mobilitätsausgaben einreichen – auch wenn diese über deinem monatlichen Budget liegen.
Natürlich nicht 😉. Die Einordnung ist in der App entsprechend gekennzeichnet sobald du eine Ausgabe einreichst. Die Festlegung was steuerfrei oder -pflichtig ist, wird durch den Gesetzgeber vorgegeben.
Bestimmte Mobilitätsarten können dir von deinem Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei erstattet werden. Da das vor allem nachhaltige Mobilität ist (= Personennah- und Personenfernverkehr) ist es nicht nur gut für die Umwelt, wenn du dich dafür entscheidest, sondern auch für deinen Geldbeutel. Denn die Ausgabe wird Netto wie Brutto rückerstattet – ohne jegliche Abzüge.
Damit du nicht bei jeder Fahrt überlegen musst, ob diese nun gut für dich ist oder nicht, haben wir einen schlauen Algorithmus in deinem Sinne entwickelt. Er optimiert am Ende des Monats alle deine Ausgaben, so dass du mehr Netto vom Brutto bekommst. Daher reiche während eines Monats bitte alle deine Mobilitätsausgaben ein, auch über deine Budgetgrenze hinaus. Dir entstehen hierfür selbstverständlich keine zusätzlichen Kosten.
Nein, die Nutzung von MOBIKO alleine löst keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung aus.
Nein, natürlich nicht. Wir haben ein Produkt entwickelt, dass für den Nutzer so einfach wie möglich sein soll. Die Erstellung deiner Einkommensteuererklärung ändert sich für dich nicht, denn du übernimmst einfach weiterhin die Werte, die in deiner Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden.
Einzige Änderung: die steuerfreien Erstattungen werden in Zeile 17 deiner Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen und mindern somit deine als Werbungskosten zu berücksichtigende Entfernungspauschale. Hier entsteht dir kein Nachteil, da deine Zuwendung im Rahmen der Mobilitätsbudget-Erstattung schon unterjährig stattgefunden hat.
Kurzum: gib ganz normal deinen Arbeitsweg an und er wird um die bereits erstatteten Beträge korrigiert.