14. März 2019 | 3 min Lesezeit
MOBIKO ÖPNV Unlimited: Die smarte Alternative zum Jobticket
Öffi-Pendler:innen aufgepasst: Wer regelmäßig mit Bahn, Bus, Tram oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt oder damit in der Freizeit unterwegs ist, freut sich ab diesem Jahr umso mehr, wenn die Chefs diese Fahrten nun auch finanziell unterstützen. Durch die Steuerbefreiung von Fahrten zur sogenannten „ersten Tätigkeitsstätte“ im Linienverkehr (ÖVL) sowie von privaten Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), spendieren immer mehr Arbeitgeber ihren Mitarbeiter:innen ein Jobticket. Aber ist die Einführung von Jobtickets in Unternehmen die ultimative Antwort auf die Steuerentlastung und wie viel Entlastung bringt sie für Unternehmen wirklich? Wir betrachten die Vorteile und Nachteile des Jobtickets und stellen eine Alternative vor.
Steuer(-freie) Fahrt für Pendler - Alternative zum Jobticket
Elf Millionen Deutsche pendeln zur Arbeit. Das teilte das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung kürzlich mit.
Etliche von ihnen nutzen öffentliche Verkehrsmittel, um den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte tagtäglich zurückzulegen. Nicht grundlos wird Deutschland bis heute als „die Pendlergesellschaft“ betitelt. Aufgrund der hohen Anzahl an Öffi-Pendler:innen gab es vor mehreren Jahren schon einmal eine steuerliche Befreiung von Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und „erster Tätigkeitsstätte“. Ende 2004 wurde diese Regelung im Rahmen von Einsparungsmaßnahmen jedoch abgeschafft. Rund 15 Jahre später nahm das Thema wieder Fahrt auf, bis die Gesetzesänderung schließlich am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Die Motivation für die Gesetzesänderung lag maßgeblich darin, durch die steuerlichen Vorteile Anreize für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln gegenüber dem Dienstwagen zu schaffen und somit Straßen zu entlasten und die Umwelt zu schonen.
So funktioniert das Pendeln zum Nulltarif
Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit einem Ticket für den ÖPNV unterstützen wollen, sodass diese umweltbewusster pendeln, können das jetzt sozialabgaben- und steuerfrei tun. Das Prinzip gilt für Arbeitgeberzuschüsse zur Fahrkarte, sowie für Jobtickets als Sachzuwendungen. Steuerfrei sind alle Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachzuwendungen wie Jobtickets) zu den Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr durch Mitarbeitende zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Die Steuerbefreiung gilt jedoch nur, wenn der Arbeitgeber diese Zuschüsse dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt gewährt (§ 3 Nr. 15 EStG n.F.). Die Steuerbegünstigung von Arbeitgeberleistungen für die Nutzung von Taxen oder für den Luftverkehr ist ausgeschlossen. Eine betragsmäßige Begrenzung ist nicht vorgesehen.
Um eine sogenannte „Überbegünstigung“ gegenüber Arbeitnehmer:innen, die solche Fahrten selbst bezahlen, zu vermeiden, werden die künftig steuerfreien Leistungen für Jobtickets und Fahrtkostenzuschüsse laut EStG auf die Entfernungspauschale in der Einkommensteuererklärung angerechnet. Das Spannende für Arbeitgeber, die ihre Angestellten mit steuerfreien Gehaltsextras motivieren möchten: Die Steuerbegünstigung wurde auch auf private Fahrten im ÖPNV erweitert. Aber auch hier muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer:innen den Zuschuss zusätzlich zum geschuldeten Lohn gewähren. All diese Neuerungen führen derzeit dazu, dass vor allem das sogenannte „Jobticket“ als Arbeitgeberleistung an Attraktivität gewinnt und immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen diese Jobtickets als Benefit anbieten möchten.
Steuerentlastung trifft Arbeitslast
Doch wie viel Entlastung bringt die Gesetzesänderung den Unternehmen wirklich? Fest steht, die steuerliche Begünstigung bringt vor allem eins: Einen finanziellen Vorteil. Arbeitgeber können ihren Mitarbeiter:innen einen geldwerten Benefit anbieten – quasi „schenken“ – ohne dafür Steuer- oder Sozialabgaben an den Staat abführen zu müssen. Unternehmen können ihren Angestellten mit dem Jobticket eine bessere Alternative zur Gehaltserhöhung bieten. Das ist insbesondere für die Unternehmen interessant, die ihren Mitarbeitenden Mobilitätsbenefits bieten wollen.
Die Einführung und Abwicklung von Jobtickets zieht jedoch einen hohen Verwaltungsaufwand für Unternehmen nach sich, der nicht unterschätzt werden sollte.
Die einzelnen Verkehrsverbünde in Deutschland bieten Jobtickets zu unterschiedlichen Konditionen an. Je nach Verkehrsverbund kann das Jobticket-Angebot hinsichtlich Firmenrabattstaffeln, Servicepauschalen oder Kündigungsfristen stark voneinander abweichen. Vor allem für Unternehmen, die an mehreren Standorten in Deutschland vertreten sind, kann die Einführung von eines Jobtickets mit einem hohen Aufwand verbunden sein. Das beginnt bei der Sichtung und Auswahl der Konditionen, über die Einführung im Unternehmen bis hin zur monatlichen Abrechnung.
Kleine Unternehmen haben dagegen die Herausforderung, überhaupt erst an die an Beliebtheit gewinnenden Jobtickets ran zu kommen, denn auch Mindestabnahmemengen unterscheiden sich von Verkehrsverbund zu Verkehrsverbund. Bei einigen Verkehrsverbunden wird sogar eine Mindestabnahmemenge von 100 Tickets pro Unternehmen vorausgesetzt. Umso unerfreulicher ist es dann, wenn Firmen für die Einführung des Jobtickets eine hohe Anzahl an Kontingenten abnehmen und vollständig bezahlen müssen, diese aber von den Mitarbeiter:innen nur zum Teil in Anspruch genommen oder monatlich überhaupt nicht genutzt werden.
Die smarte Alternative zum Jobticket
Wir bei MOBIKO haben uns gefragt, wie die neuen steuerlichen Vorteile für Pendler:innen und Arbeitgeber, neben der Etablierung von Jobtickets in Unternehmen, noch genutzt werden können und schlagen eine Alternative zum Jobticket vor.
Mit dem ÖPNV Unlimited Angebot von MOBIKO stellen Arbeitgeber ihren Mitarbeiter:innen ein monatliches, sozialabgaben- und steuerfreies Mobilitätsbudget, für den täglichen Weg zur Arbeit und für die Freizeit per App zur Verfügung. Dieses Budget kann für alle öffentlichen Verkehrsmittel in ganz Deutschland flexibel verwendet werden – ganz gleich ob für Zug, S-Bahn, Bus, Tram. Ob auch weitere Verkehrsmittel den Begriff des öffentlichen Verkehrsmittels erfüllen, ist derzeit nicht klar.
Mit MOBIKO ÖPNV Unlimited können Mitarbeiter:innen jederzeit nach Bedarf entscheiden, wie sie gerne von A nach B kommen möchten. Das monatliche Mobilitätsbudget kann bei jedem Verkehrsverbund in Deutschland genutzt werden – es gibt keine Beschränkung auf den Wohn- oder Arbeitssitz. Arbeitgeber müssen sich dafür nicht mehr mit einzelnen Verkehrsverbunden, Konditionen oder Mindestabnahmemengen auseinandersetzen und sparen gleichzeitig wertvolle Zeit und bares Geld, denn an den Mitarbeiter:innen wird letztlich nur der Teil zurückerstattet, der tatsächlich genutzt wurde.
Und nicht zu vergessen: Die Arbeitnehmer:innen können durch den ÖPNV-Zuschuss Sachbezüge für andere Dinge erhalten – wie Essensgutscheine oder Sachgeschenke.
Alternativen zum Jobticket ohne höheren Verwaltungsaufwand nutzen
Ein großer Teil der Deutschen pendelt täglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Gleichzeitig ist auch im Privatleben diese Art der Fortbewegung für viele nicht mehr wegzudenken. Zum Jahresbeginn 2019 sollen die ÖPNV-Kosten steuerfrei werden. Immer mehr Arbeitgeber bezuschussen diese für ihre Mitarbeiter:innen. Auf der einen Seite bietet das einen geldwerten Vorteil für Mitarbeiter:innen, jedoch geht mit der Arbeitgeberleistung auch ein höherer Verwaltungsaufwand für Unternehmen einher. Damit das kein Hindernis darstellt, können sich Unternehmen mit Firmen, wie MOBIKO zusammenschließen und den hohen Prozessaufwand überwinden.
Sollten Sie Interesse an MOBIKO haben, kontaktieren Sie uns jederzeit unter sales@mobiko.de. Sind Sie bereits Kund:in und haben Fragen zu Ihrem MOBIKO Account, dann erreichen Sie uns am besten unter support@mobiko.de.
Autorin: Franziska Mayr
Ehemalige Head of Marketing bei MOBIKO
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