3. Juli 2025 | 15 min Lesezeit
MOBIKO Ranking: Welcher Mobilitätsbenefit ist am attraktivsten?
Deutschland-Jobticket für 58 €, Mobilitätsbudget oder doch der klassische Fahrtkostenzuschuss? Oder lieber ein Dienstrad-Modell? Wer 2025 Fachkräfte halten will, muss Kosten, ESG-Pflichten und Hybrid Work unter einen Hut bringen. Wir haben die sechs beliebtesten Mobilitätsbenefits – vom Dienstrad bis zum 50-€-Sachbezug – anhand von Steuern, Kosten, Verwaltungsaufwand, Akzeptanz und Nachhaltigkeit aufbereitet. Das Ergebnis: Wir liefern eine klare Sterne-Bewertung und diverse Tipps, welcher Benefit zu welchem Unternehmensprofil passt
Einleitung und Bewertungsmatrix
Die Mobilität der Belegschaft ist längst mehr als ein organisatorisches Detail. 43 % der deutschen Fachkräfte bewerten laut Roland‑Berger‑Benefit‑Analyse¹ 2024 einen attraktiven Mobilitätszuschuss als entscheidend für ihre Arbeitgeberwahl. Gleichzeitig steigen die Erwartungen an Nachhaltigkeit und Transparenz: ESG‑Reporting, CO₂‑Footprints und flexible Arbeitsmodelle fordern neue Antworten auf die Frage, wie Mitarbeiter:innen sicher, kosteneffizient und klimafreundlich von A nach B gelangen.
Unternehmen stehen heute vor der Wahl: Vom klassischen Fahrtkostenzuschuss über das steuerfreie Deutschland‑Jobticket bis hin zu hochflexiblen Mobilitätsbudgets Hinzu kommen Diensträder, Auto‑Abos und der 50€‑Sachbezug, der als Tank‑ oder Mobilitätskarte beinahe automatisch in jede Gehaltsabrechnung passt. Doch welcher Benefit bringt wirklich den größten Nutzen – und für wen ist er wirklich geeignet?
Wir bringen Licht ins Dunkel! Dieser Beitrag vergleicht die sechs am weitesten verbreiteten Mobilitätsbenefits in Deutschland nach diesen Kritierien:
-
Steuerliche Behandlung
Wie attraktiv ist der Benefit steuerlich für Arbeitgeber?
-
Kosten
Lässt sich das Budget planbar halten und wieviel Budget braucht es realistischerweise? Wie stabil ist die Preisentwicklung langfristig?
-
Verwaltungsaufwand
Wie einfach lässt sich der Benefit administrativ umsetzen und betreuen?
-
Akzeptanz
Wie hoch ist die Nutzung und Wertschätzung im Team?
-
Nachhaltigkeit
Unterstützt die Lösung die ESG‑Ziele des Unternehmens und kann sie nachhaltig genutzt werden?
Mit dieser Bewertung bekommen alle ein klares Ranking und sofort umsetzbare Empfehlungen für jedes Unternehmensprofil.
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Der Fahrtkostenzuschuss und das Kilometergeld
Der bar ausgezahlte Fahrkostenzuschuss (FKZ) ist der schlichteste Mobilitätsbenefit. Obwohl er immer seltener vorkommt, werden Zuschüsse und Pauschalen aufgrund der Gerechtigkeit für eine Vielzahl von Mitarbeitenden in deutschen Unternehmen angeboten. Er ist sofort umsetzbar und grundsätzlich für alle Pendler:innen nutzbar – egal ob Auto, ÖPNV oder Fahrrad.
Key Facts auf einen Blick:
- Es nutzen laut Schätzungen 21 % aller Betriebe (34 % der Großbetriebe ≥ 250 MA) in DACH-Bereich den Fahrtkostenzuschuss (2023)
- Es spielt keine Rolle, ob der Fahrtkostenzuschuss direkt mit der Gehaltsabrechnung ausgezahlt wird oder es sich um einen Zuschuss für Jobtickets oder den ÖPNV handelt: Beide Optionen sind möglich.
- Der Fahrtkostenzuschuss ist, trotz den nahe beinander liegenden Begriffen, nicht mit der Pendlerpauschale vom Bund vergleichbar. Die Pendlerpauschale kann von jede:r Arbeitnehmer:in in der Steuererklärung in den Werbungskosten abgesetzt werden, während der Fahrtkostenzuschuss vom Unternehmen selbst als Benefit gewährt wird. Gleichzeitig verringert der Fahrtkostenzuschuss allerdings die Pendlerkosten, die Arbeitnehmer:innen in der Steuererklärung angeben können.
Das Modell ist steuerlich in zwei Ebenen aufgeteilt:
- Solange der Zuschuss die Entfernungspauschale (0,30 € pro einfache Strecke, ab dem 21. Kilometer zwischen Zuhause und Arbeitsstätte 0,38€ pro Kilometer) nicht übersteigt, kann der Arbeitgeber ihn mit 15 % pauschaler Lohnsteuer abführen – Sozialabgaben entfallen vollständig.²
- Für Zuschüsse zu ÖPNV‑ oder Jobtickets, die zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden, greift sogar § 3 Nr. 15 EStG: Der Zuschuss ist somit komplett steuer- und sozialabgabenfrei.
Damit liegt der Netto‑Vorteil für Mitarbeitende spürbar über einer Gehaltserhöhung gleicher Höhe, bleibt aber etwas hinter dem 58€‑Jobticket zurück, weil die Arbeitgebersteuer die Gesamtkosten leicht erhöht.
Rechenbeispiel:
Anna pendelt 15 km einfach zur Arbeit. Ihr Arbeitgeber möchte ihr einen Fahrtkostenzuschuss von 65 € pro Monat zahlen.
Schritt | Rechnung | Ergebnis |
---|---|---|
Entfernungspauschale prüfen | 15 km × 0,30 € × 20 Arbeitstage ≈ 90 € Monats-Obergrenze | Der geplante 65 € Zuschuss liegt darunter → 15 % Pauschalsteuer sind somit zulässig |
Lohnsteuer für den Arbeitgeber | 65 € × 15 % = 9,75 € | Die Steuer übernimmt der Arbeitgeber, keine Sozialabgaben |
Gesamtkosten Arbeitgeber | 65 € Zuschuss + 9,75 € Steuer = 74,75 € | (Solidaritätszuschlag/KiSt ≈ 1 €, hier vereinfacht weggelassen) |
Netto bei Anna | volle 65 € | im Netto absolut steuer- und beitragsfrei |
Vergleich:
Würde Anna stattdessen eine Bruttolohnerhöhung von 65 € bekommen, blieben ihr – je nach Steuerklasse – nur rund 35 € netto, während den Arbeitgeber gut 80 € Gesamtkosten treffen würden.
Der ausgezahlte Fahrtkostenzuschuss holt für Arbeitnehmer:innen fast das Doppelte an Netto heraus und ist selbst nach Arbeitgebersteuer noch günstiger, als dieselbe Summe als Gehaltserhöhung auszuzahlen – bleibt aber teurer als ein komplett steuerfreies 58-€-Deutschland-Jobticket.
Außerdem bieten das Deutschland-Jobticket oder Jobticket einen Nullsteuersatz an, unabhängig davon, wie hoch der Zuschuss des Unternehmens ausfällt.
Ergebnis:
★★★★☆
Für eine reine Entlastung der Mitarbeitenden ist der Fahrtkostenzuschuss eine solide Möglichkeit. Für Unternehmen bietet er aber steuerlich längst nicht so viel steuerliche Vorteile wie die Vergabe von ÖPNV-Tickets, genauer gesagt 15% mehr Arbeitgeberkosten.
Ein Fahrtkostenzuschuss ist in der Buchhaltung eine Zeile in der Payroll. Aber: Jeder Euro landet fast 1 : 1 in den Personalkosten.
Für Unternehmen, die schnell Entlastung schaffen wollen oder einen universellen Benefit für alle Mitarbeitenden, ganz gleich ob Land, Ballungsraum oder Stadt suchen, ist der Zuschuss attraktiv. Langfristig bleibt das Modell teurer als steuerfreie Job- oder Deutschland-Tickets.
- Der Fahrtkostenzuschuss ist ein planbarer Fixbetrag – das Unternehmensbudget lässt sich zum Jahresanfang exakt deckeln und kontinuierlich ohne größere Sprünge an neue Talente im Unternehmen ausgeben.
- Mit 15 % Pauschalsteuer und keinen Sozialabgaben bleibt die zusätzliche Aufwendung für das Unternehmen klein.
- Kein eingebauter Rabatt – Beim Zuschuss zahlt das Unternehmen jeden Euro voll, da der Zuschuss über den Barlohn keine Sammelrabatte bietet.
- Abhängig von der Mobilitätswahl, Kraftstoff und Kilometern – Da der Zuschuss fest an die gefahrenen Kilometer gekoppelt ist, kann er in der zukünftigen Planung bei teureren Kraftstoffpreisen ebenfalls ansteigen.
Ergebnis:
★★★☆☆
Der Fahrtkostenzuschuss bietet durch feste monatliche Beträge pro Mitarbeitenden eine einfache und gut planbare Lösung. Im Vergleich zu steuerfreien ÖPNV-Tickets ist er jedoch häufig kostenintensiver. Mit Blick auf die Zukunft könnte er bei steigenden Spritpreisen und ÖPNV-Kosten zudem an Wirtschaftlichkeit verlieren.
Der Fahrtkostenzuschuss lässt sich grundsätzlich über eine Standard-Lohnart (z. B. DATEV 2951) abbilden – eine spezielle „FKZ-Software“ gibt es jedoch nicht. Das bedeutet: keine Automatisierung, sondern manuelle Eingaben. HR muss die Beträge monatlich erfassen oder, falls sie sich bei Arbeitnehmer:innen etwas am Betrag ändert, anpassen.
Der hohe manuelle Aufwand beim Berechnen der Fahrtstrecke wird von vielen als Schmerzpunkt wahrgenommen – auch wenn rechtlich nur die einfache Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte erstattet werden darf.
- Barlohn = exakte Abrechnung pro Monat
Da der Zuschuss als laufender Arbeitslohn gilt, muss er im selben Monat abgerechnet werden, in dem er entsteht – sonst drohen Korrekturläufe. (Quelle: Haufe.de) - Fixbetrag = wenig Aufwand
Variabler Zuschuss = deutlich mehr Arbeit. Ein fester Euro-Betrag lässt sich als Stammdatenpflege leicht umsetzen. Wird der Zuschuss jedoch an gefahrene Kilometer oder Ticketpreise gekoppelt, braucht es monatliche Belege – oft per Excel. - Kein Self-Service bedeutet Mehrbelastung für HR
Im Gegensatz zu Mobilitätsbudgets oder Dienstrad-Plattformen gibt es keine App, in der Mitarbeitende ihre Pendeldaten selbst pflegen. Das bindet jeden Monat aufs Neue HR-Ressourcen und ist operativ umständlich.
Ergebnis:
★★☆☆☆
Zahlt ein Unternehmen einen konstanten Fixbetrag oder rechnet als Vereinfachungsregel nur 15 Arbeitstage pro Monat für den Zuschuss ab, ist der Fahrtkostenzuschuss verwaltungstechnisch überschaubar. In der Praxis besteht laut unseren Erfahrungen aber häufig dennoch ein manueller Aufwand – etwa bei variablen Modellen oder wenn keine automatisierte Lohnanbindung besteht. Für große Belegschaften oder variable Modelle wächst der Aufwand unverhältnismäßig – auch weil es keine End-to-End-Automatisierung oder eine Software gibt. 2 Sterne in der Kategorie Verwaltungsaufwand.
Ein Benefit entfaltet nur dann einen spürbaren Retention-Effekt, wenn er im Team auch wahrgenommen und genutzt wird.
Der Fahrtkostenzuschuss überzeugt durch seine breite Zielgruppe im Unternehmen – allerdings fehlt ihm der Wow-Effekt nachhaltiger und moderner Benefits, die durch Anreize Mitarbeitende dazu incentivieren können, nachhaltige Mobilität zu nutzen. Mehr dazu im nächsten Tab “Nachhaltigkeit”.
- Breite Zielgruppe
Egal ob Auto, Bahn oder Fahrrad – der Zuschuss kommt bei allen an und wird direkt auf das Konto ausgezahlt. Besonders attraktiv ist das für die 18 % Auto-Pendler:innen für den Arbeitsweg, die im Rahmen des MOBIKO-Mobilitätsreport festgestellt wurden. - Gefühl von Fairness
Ein einheitlicher Zuschuss wirkt gerecht – unabhängig von der Pendelart. Das stärkt die Akzeptanz in gemischten Belegschaften, etwa bei Office-, Produktions- und Außendienstteams. Als alleiniger Benefit wirkt er jedoch für höhere Gehaltsklassen und -rollen nicht ausreichend. - Nice-to-have – aber kein Magnet
Eine Roland-Berger-Studie zu Benefits zeigt: Bewerber:innen verbinden Dienstrad und Jobticket deutlich stärker mit moderner Unternehmenskultur. Ein Fahrtkostenzuschuss gilt als „alter Hut“. Zudem nehmen Mitarbeitende ihn kaum als Benefit wahr, weil er automatisch fließt und keine bewusste Entscheidung oder Aktivierung erfordert. Was nicht sichtbar ist, bleibt im Kopf selten haften – und damit verliert der Zuschuss an Relevanz im Employer Branding.
Ergebnis:
★★☆☆☆
Der Fahrtkostenzuschuss erfüllt seinen Zweck als finanzielle Unterstützung für Pendelnde – mehr aber auch nicht. Für ein starkes Employer Branding, insbesondere bei jüngeren und nachhaltig orientierten Zielgruppen, fehlt ihm die Retention. Im Vergleich zu Benefits wie Jobticket oder Dienstrad wirkt er zunehmend überholt.
Der Fahrtkostenzuschuss hat in dieser Kategorie leider keine guten Karten, denn ein Benefit gilt nur dann als „grün“, wenn er aktiv CO₂ einspart oder den Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel belohnt. Der Fahrtkostenzuschuss tut beides kaum – er lässt die Wahl völlig offen und fördert damit oft weiter den Verbrenner, anstatt Mitarbeitende beispielsweise zur ÖPNV-Nutzung zu animieren.
- Kein Lenkungseffekt
Der Bar-Zuschuss honoriert jeden Kilometer gleichermaßen. Wer mit dem Pkw pendelt, erhält denselben Betrag wie ÖPNV- oder Fahrradfahrer:innen. Ein positiver Effekt auf das Klima bleibt Zufall und voll dem Mitarbeitenden überlassen. - Emissionsbilanz wird schnell negativ – Laut Umweltbundesamt spart Rad- und Fußverkehr rund 166 g CO₂ pro Personenkilometer gegenüber dem Auto ein. Wird der Zuschuss jedoch mehrheitlich fürs Auto genutzt, steigt der Corporate Footprint stattdessen weiter an.
- Keine CO₂-Transparenz – Anders als viele Mobilitätsbenefits liefert der Fahrtkostenzuschuss kein CO₂-Reporting. Nachhaltigkeit-Teams oder ESG-Manager können den Effekt also weder messen noch für die Unternehmenszwecke ausweisen.
- Fehlender Nachhaltigkeits-Anspruch – Für die EU-Taxonomie oder den CSRD-Bericht muss ein Unternehmen nachweisen, wie es Emissionen senkt. Ein pauschaler Bar-Zuschuss taugt hier nicht als Klimamaßnahme.
- „Grüne“ Variante nur mit Zusatzarbeit – Erst wenn der FKZ an einen ÖPNV-Nachweis gekoppelt wird, entsteht überhaupt ein messbarer Umweltvorteil – und HR muss wieder Belege prüfen, was mit dem Zusatz “Nachhaltigkeit” die Kategorie Verwaltungsaufwand schnell auf 1/5 Sterne senkt.
Ergebnis:
★☆☆☆☆
Der Fahrtkostenzuschuss hat in seiner klassischen Form keine positiven Auswirkung auf die CO2-Emissionen eines Unternehmens oder ist sogar negativ. Er ändert keine Mobilitätsgewohnheiten, liefert keine Kennzahlen und lässt sich nur schwer in einem ESG-Bericht unterbringen. Für echte CO₂-Reduktion müssen Unternehmen auf nachweislich grüne Benefits setzen.
Dienstrad
Das Dienstrad-Leasing hat sich innerhalb der letzten Jahre vom Nischenmodell zu einem der Benefits-Lieblinge entwickelt. Die Kombination aus einer starken Steuererleichterung, Gesundheitsbonus und einem positiven Einfluss auf ESG-Maßnahmen macht das Dienstfahrrad zu einem der begehrtesten Corporate Benefits.
Key Facts auf einen Blick:
- 37 % der Beschäftigten haben bereits Zugang zu einem Bike-Leasing-Programm – das sind rund 16,8 Mio. Menschen, wie der ADFC 2023 festgestellt hat. Die tatsächliche Nutzung eines Dienstrads lag Ende 2023 bei 1,9 Mio. Fahrrädern in Deutschland. Mehr dazu im Tab “Akzeptanz im Unternehmen”
- Die Zahl der geleasten Fahrräder über den Benefit hat zwischen 2019 und 2023 jährlich um 45 Prozent zugenommen.
Auch beim Dienstrad gibt es zwei steuerliche Behandlungen:
- 0,25 %-Regel bei Gehaltsumwandlung
Wird das Dienstrad per Gehaltsumwandlung angeboten, greift die günstige 0,25 %-Regel⁵: Nur ein Viertelprozent des Listenpreises wird monatlich als geldwerter Vorteil versteuert – das senkt die Abgabenlast spürbar. - 0 %-Versteuerung bis 2030
Noch attraktiver ist das Dienstrad, wenn es zusätzlich zum Gehalt gestellt wird: Dann bleibt der geldwerte Vorteil bis mindestens Ende 2030 komplett steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG).
Ergebnis:
★★★★★
Keine andere Mobilitätsleistung bietet aktuell vergleichbare steuerliche Vorteile. Die Kombination aus 0,25 %-Versteuerung und 0 %-Option macht das Dienstrad zum steuerlichen Spitzenreiter, für die Unternehmen, die es wollen. Volle fünf Sterne.
Das Dienstrad kann ohne Arbeitgeberzuschuss angeboten werden: Mitarbeitende tragen die Leasingrate über die sogenannte Bruttoentgeltumwandlung selbst – und sparen dabei in der Regel 30–40 % gegenüber einem Barkauf. Für Unternehmen bedeutet das: maximale Wirkung ohne eigenes Budget.
- Sachzuschuss mit starker Hebelwirkung
Ein kleiner Arbeitgeberzuschuss, z. B. 20 € monatlich, kann die Nettoersparnis der Mitarbeitenden beim Dienstrad-Leasing deutlich steigern. Der Zuschuss wird genauso wie die Gehaltsumwandlung behandelt: Für die private Nutzung des Dienstrads muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Hier greift die 0,25 %-Regel – das heißt, monatlich werden 0,25 % des Bruttolistenpreises des Fahrrads als geldwerter Vorteil versteuert. Für den Arbeitgeber entstehen durch den Zuschuss lediglich geringe Mehrkosten von rund 23 € pro Monat.
- Kalkulierbare Gesamtkosten
Ein konkretes Beispiel: Ein E-Bike im Wert von 3.500 € verursacht bei 36 Monaten Laufzeit etwa 33 € netto pro Monat für den Mitarbeitenden. Der Arbeitgeber trägt lediglich freiwillige Zuschüsse und ggf. die Pauschalsteuer.
- Langfristige Bindung als Hürde Ein Nachteil: Mitarbeitende verpflichten sich für die gesamte Leasinglaufzeit – bei allen Anbietern meist drei Jahre. Bei einem Unternehmenswechsel oder persönlichen Veränderungen kann das zur Belastung werden und erfordert ggf. eine Rückabwicklung oder Übernahme.
- Im Falle einer Übernahme: Verlässt ein Mitarbeitender das Unternehmen vor dem Ende der Leasinglaufzeit, endet in der Regel die Bruttogehaltsumwandlung. Dies bedeutet, dass das Dienstrad privat übernommen werden muss. Die Zahlung erfolgt dann aus bereits versteuertem Einkommen, wodurch die steuerlichen Vorteile der Gehaltsumwandlung entfallen. Diese Veränderung führt zu spürbar höheren Kosten für die Mitarbeitenden.
Ergebnis:
★★★☆☆
Das Dienstrad bietet einen attraktiven Gegenwert – auch ohne Zuschuss. Mit geringem finanziellen Einsatz lassen sich große Vorteile für Mitarbeitende realisieren. Die langfristige Bindung kann jedoch zur Herausforderung werden. Insgesamt: hohe Kosten-Effizienz bei kalkulierbarem finanziellen Einsatz – drei Sterne.
Einige Anbieter bieten umfassenden Service und entlasten HR deutlich, während andere mehr Aufwand verursachen. Es lohnt sich daher, die Servicequalität der Anbieter vorab genau zu prüfen, um unvorhergesehene Probleme effizient lösen zu können.
- Self-Service reduziert HR-Aufwand
Mitarbeitende wählen ihr Wunschrad über digitale Portale selbst aus, reichen Anträge ein und stoßen die Genehmigung an. Die HR-Abteilung muss in der Regel nur die finale Freigabe prüfen – das spart Zeit und Rückfragen im Vergleich zu papierbasierten Prozessen. Auch hier variiert der Aufwand von Anbieter zu Anbieter.
- Einmaliger Rahmenvertrag genügt
Nach der Implementierung sorgt ein zentraler Rahmenvertrag dafür, dass weitere Diensträder einfach hinzugefügt oder auch zurückgegeben werden können. Die meisten Schritte laufen halb-automatisch – etwa bei Bestellung, Übergabe oder Rückgabe. Jedoch können auch hier, je nach Serviceleistung des Anbieters, Aufwände entstehen.
- Monatliche Pflege in der Lohnabrechnung
Wird das Rad per Gehaltsumwandlung angeboten, muss die Leasingrate monatlich als geldwerter Vorteil im Brutto versteuert werden – in der Regel nach der 0,25 %-Regel. Die Abbildung erfolgt über Standardprozesse, ist aber kein Selbstläufer und braucht genaue Pflege durch die Payroll.
- Aufwand bei Stör- und Sonderfällen
Bei Schadensfällen wie Unfall oder Diebstahl, bei Krankheit oder einem vorzeitigen Unternehmenswechsel muss HR mit Leasing-Gebern und Versicherungen kommunizieren – diese Fälle sind zwar selten, je nach Anbieterleistung dann aber mehr oder weniger betreuungsintensiv.
ERGEBNIS:
★★★☆☆
Die Verwaltungsprozesse sind bei jedem Anbieter weitgehend digitalisiert, was HR deutlich entlastet. Im Alltag gut steuerbar – aber mit mehr Komplexität als bei Fahrtkostenzuschüssen. Der Routineaufwand plus gelegentliche Einzelfälle führen in unserer Bewertung daher zu insgesamt drei von fünf Sternen.
- Hohe Anfangsdynamik Zum Start sorgt das Dienstrad oft für viel Begeisterung – eine erste Annahmequote, also Mitarbeitende, die ein Dienstrad wollen, von bis zu 50 % sind keine Seltenheit, wie der Verband Zukunft Fahrrad in einer Umfrage feststellt.
- Wachsende Verbreitung in Unternehmen… Bereits rund ein Drittel der Unternehmen bietet ein Dienstrad an – Tendenz steigend. Der Benefit wird zunehmend zum festen Bestandteil moderner Arbeitgeberangebote.
- …aber geringe wirkliche Nutzung der Mitarbeitenden
Trotzdem fällt auf: Laut ADFC entscheiden sich nach der ersten hohen Annahmequote tatsächlich nur etwa 11 % Mitarbeitenden für das Dienstrad.
- …aber geringe wirkliche Nutzung der Mitarbeitenden
- Wo das Dienstrad an Grenzen stößt
Das Dienstrad-Modell ist zwar grundsätzlich attraktiv, stößt aber in manchen Branchen an seine Grenzen. Besonders in Unternehmen mit Tarifverträgen, im Einzelhandel oder bei niedrigeren Gehaltsgruppen klappt die Umsetzung oft nicht so einfach. Das liegt zum einen daran, dass die Gehaltsumwandlung in vielen Tarifverträgen nicht vorgesehen oder sogar ausgeschlossen ist. Zum anderen können sich Mitarbeitende mit geringem Einkommen die monatlichen Raten trotz steuerlicher Vorteile oft nicht leisten oder scheuen das finanzielle Risiko, falls sie das Unternehmen vor Ablauf der Leasingzeit verlassen. Gerade in diesen Bereichen bleibt das Dienstrad-Angebot deshalb häufig ungenutzt.
- Stark fürs Employer Branding Gerade bei jüngeren Talenten punktet das Dienstrad – nicht zuletzt durch den aktuellen Hype rund um Gravelbikes und Rennräder. Es steht für Aktivität, Nachhaltigkeit und Lifestyle – und macht sich im Recruiting gut.
- Allein nicht ausreichend oder relevant
Für viele Mobilitätsbedürfnisse – etwa bei langen Pendelwegen oder wechselnden Einsatzorten – reicht ein Dienstrad allein nicht aus. Die geringe wirkliche Nutzung zeigt, dass für viele Mitarbeitende ein Dienstrad nicht der richtige Benefit ist. Auch als alleinige Lösung für betriebliche Mobilitätsbenefits greift das Dienstrad deshalb ganz klar zu kurz. Kombiniert mit einem Mobilitätsbudget oder Deutschland-Jobticket ist es jedoch eine starke Kombination.
Ergebnis:
★★★☆☆
Das Dienstrad begeistert anfangs viele Mitarbeitende, doch die tatsächliche Nutzung bleibt mit 11 % gering. Es punktet im Employer Branding, stößt jedoch in tarifgebundenen Branchen und bei geringem Einkommen an Grenzen. Als alleiniger Mobilitätsbenefit ist es zu einseitig, in Kombination mit anderen Angeboten jedoch eine starke Ergänzung. Drei Sterne.
Wer regelmäßig mit dem Fahrrad statt dem Auto pendelt, spart pro Kilometer rund 166 g CO₂ – bei einem Arbeitsweg von 10 km sind das über 700 kg CO₂ pro Jahr. Das ist ein klarer Beitrag zur CO2-Minimierung im Pendelverkehr.
Jedem sollte klar sein, das in Sachen Nachhaltigkeit der Dienstrad-Benefit ganz klar weit vorne rankt.
- Großes Plus: Gesundheitspush
Radpendelnde bewegen sich automatisch mehr – Studien belegen: Es sind weniger Fehlzeiten durch den Benefit möglich. Das senkt nicht nur Fehlzeiten, sondern wirkt sich auch positiv auf Motivation und Wohlbefinden aus.
- Messbarkeit in ESG-Strategien
Im Gegensatz zu vielen anderen Benefits lässt sich die Wirkung des Dienstrads konkret beziffern – etwa im Rahmen von Scope-3-Berichten oder Nachhaltigkeitskennzahlen.
- Signalwirkung im Unternehmen
Das Dienstrad ist nicht nur eine nachhaltige Mobilitätsoption – es macht Klimaschutz im Alltag sichtbar und erlebbar. Das wirkt nach innen wie außen: als glaubwürdiges ESG-Signal und als kulturelles Statement für moderne Arbeitswelten.
ERGEBNIS:
★★★★★
Das Dienstrad verbindet ökologische Wirkung mit gesundheitlichem Mehrwert und klarer ESG-Verwertbarkeit – ein rundum starker Nachhaltigkeitsbaustein. Im Nachhaltigkeitsvergleich verdient das Dienstrad volle fünf Sterne.
Mobilitätsbudget
Ein Mobilitätsbudget stellt Mitarbeitenden einen monatlichen Zuschuss zur Verfügung, den sie für jedes beliebige Verkehrsmittel einsetzen können – von Bahn- und ÖPNV-Tickets über Bike-, Car- & Scooter-Sharing bis hin zu Ladestrom oder Taxi.
Key Facts auf einen Blick:
- Das Budget ist sehr variabel und flexibel in der Höhe. In der MOBIKO-Analysen von in 2024 vergebenen Mobilitätsbudgets lagen 57 % im Bereich bis 50 € monatlich. Insgesamt 95,7 % aller Budgets bewegen sich unter 150 €.
- Das Mobilitätsbudget wird sowohl auf dem Arbeitsweg als auch privat viel genutzt. Mobilitätsbudget-Nutzende haben 2024 ihr Budget zu 69 % für Privatwege genutzt.
- Das Budget ist sehr variabel und flexibel in der Höhe. In der MOBIKO-Analysen von in 2024 vergebenen Mobilitätsbudgets lagen 57 % im Bereich bis 50 € monatlich. Insgesamt 95,7 % aller Budgets bewegen sich unter 150 €.
- ÖPNV-Zuschüsse steuerfrei
Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind steuerfrei, sofern sie zusätzlich zum Gehalt gewährt werden (§ 3 Nr. 15 EStG). Das umfasst sowohl den Personennahverkehr (z. B. für private Fahrten und den Arbeitsweg) als auch den Personenfernverkehr (z. B. für längere Arbeitswege). Beide Optionen sind steuer- und sozialabgabenfrei.
- Automatisierte Steuerlogik
Digitale Plattformen bieten eine automatisierte Steuerlogik, die nicht nur die steuerliche Behandlung der Mobilitätsnutzung (z. B. steuerfrei, pauschal versteuert oder individuell versteuert) ordnet, sondern auch innerhalb des vorgegebenen Mobilitätsbudgets die bestmögliche Rückerstattung optimiert.
Ein weiterer Vorteil: Arbeitgeber können individuell entscheiden, welche Mobilitätsformen besonders gefördert werden sollen – und das ohne zusätzlichen Aufwand für die Lohnabrechnung. Immer mehr Unternehmen nutzen diese Möglichkeit, um ihre Mobilitätsangebote flexibel und attraktiv zu gestalten.
- Ergänzende Steuerfreiheit im Mobilitätsbudget
Das Mobilitätsbudget bietet zusätzliche steuerliche Vorteile: Ladestrom für Dienstwagen-Elektrofahrzeuge ist steuerfrei, und die pauschale Versteuerung für die Wallbox kann sowohl für Dienstwagen als auch für Privatpersonen angewendet werden.Ergebnis:
★★★★☆
Das Mobilitätsbudget bietet attraktive steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für jedes Unternehmen. Besonders hervorzuheben sind die Steuerfreiheit für den ÖPNV sowie die Flexibilität und Optimierung durch digitale Plattformen. Allerdings ist die vollständige Steuerfreiheit auf bestimmte Leistungen wie den ÖPNV beschränkt. Insgesamt vier Sterne.
Arbeitgebende definieren ein monatliches Maximalbudget pro Mitarbeitendem – die tatsächlichen Ausgaben bleiben so planbar. Dabei wird nur das erstattet, was die Mitarbeitenden tatsächlich an Mobilitätsausgaben geltend machen. Das Mobilitätsbudget ist somit kein pauschaler Durchlaufposten wie der klassische Fahrtkostenzuschuss, sondern eine flexible und bedarfsorientierte Lösung.
- Flexibilität ohne hohen Verwaltungsaufwand
Das Mobilitätsbudget löst ein zentrales Problem vieler Unternehmen: Statt einen Flickenteppich aus diversen Einzellösungen wie Auto-Abos, Diensträdern oder Fahrtkostenzuschüssen zu verwalten, deckt es mit nur einer Lösung die unterschiedlichsten Mobilitätsbedürfnisse ab – von ÖPNV über Carsharing bis hin zu E-Scootern. Das spart Kosten und ist inklusiv.
- Ein Budget, das mitwächst
Mobilitätskosten machen laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes bei Singles 10–20 %, bei Paaren und Familien 10–15 % der Gesamtausgaben aus. Ein Mobilitätsbudget kann diese Kosten für Mitarbeitende erheblich senken und so die Lebensqualität steigern. Gleichzeitig passt sich das Budget flexibel an die Lebensrealität der Mitarbeitenden an – egal ob Stadt oder Land. Außerdem bleibt das Budget für Arbeitgeber konstant, ohne dass sie sich ständig an neue Anforderungen anpassen müssen.
- Kostenkontrolle mit steuerlichen Vorteilen
Das Unternehmen zahlt nur das Budget und die Lohnnebenkosten, die je nach genutzter Mobilitätsart anfallen. Dabei gilt: Je mehr steuerfreie Mobilitätsarten genutzt werden, desto geringer sind die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber und die Steuerlast für die Mitarbeitenden. Das macht das Mobilitätsbudget nicht nur kosteneffizient, sondern fördert gleichzeitig umweltfreundliche Mobilitätsoptionen.
- Digitalisierungs-Gebühr statt manueller Prozesse
Für die Nutzung digitaler Mobilitätsbudget-Plattformen fallen in der Regel 3-9€ pro Nutzer:in und Monat an. Diese Gebühr deckt jedoch alle zentralen Prozesse ab – von der Belegerfassung bis zur steuerkonformen Abrechnung. Das spart Zeit, reduziert Fehler und entlastet die Personalabteilung und die Payroll.
Ergebnis:
★★★★☆
Das Mobilitätsbudget punktet mit kalkulierbaren Kosten, digitaler Abwicklung und breiter Einsetzbarkeit. Auch als Standalone-Benefit sind die Kosten gut kalkulierbar. Die zusätzliche Tool-Gebühr verhindert den fünften Stern – die Gesamtrechnung bleibt dennoch effizient. Vier Sterne.
- Self-Service statt Rückfragen
Mitarbeitende erfassen ihre Mobilitätsausgaben bequem in der App oder zahlen direkt mit der Firmenkarte. Die Plattform prüft im Hintergrund automatisch, ob es sich um einen steuerfreien ÖPNV-Beleg, einen Sachbezug oder eine pauschal zu versteuernde Ausgabe handelt. Das reduziert Rückfragen und minimiert Fehlerquellen von Anfang an.
- Automatisierter Payroll-Export
Die Abrechnung wird bei allen großen Anbietern monatlich automatisiert vorbereitet, inklusive korrekter steuerlicher Kennzeichnung und Export im kompatiblen Format. Laut Benchmark von MOBIKO sinkt der manuelle Korrekturaufwand in der Lohnabrechnung damit um über 80 %. Das spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern sorgt auch für eine reibungslose Abwicklung, die Admins entlastet und ihre Zufriedenheit steigert.
- Setup einmal, dann läuft es
Zu Beginn wird einmalig festgelegt, wie das Mobilitätsbudget im Unternehmen angeboten werden soll und entsprechend wird die Software aufgesetzt: Festlegen der Mobilitäts-Policies, Berechtigungskonzept, Hinterlegen der verwendeten Payroll. Je nachdem welche Bedürfnisse das Unternehmen hat – das Mobilitätsbudget passt sich an: von schlankem Setup mit wenig Regeln bis hin zu komplexen Mobilitätsbudgets für unterschiedliche Zielgruppen.Ist das erledigt, läuft der Prozess weitgehend automatisiert im Hintergrund – ohne ständige Eingriffe der HR- oder IT-Abteilung.
Ergebnis:
★★★★☆
Nach dem initialen Setup sorgt die Plattform für einen durchgängig automatisierten Ablauf – vom Beleg bis zur Lohnabrechnung. Ein Stern Abzug bleibt für den anfänglichen Implementierungsaufwand. Hier sind andere Mobilitätsbenefits simpler aufgestellt.
- Individuell statt Einheitslösung
Ob Rad, Deutschlandticket, Carsharing, E-Scooter oder eben das Auto – das Mobilitätsbudget lässt sich flexibel für verschiedenste Verkehrsmittel nutzen. So finden Mitarbeitende unabhängig von Wohnort, Arbeitsweise oder Lebenssituation ein passendes Angebot.
- Hohes Maß an Selbstbestimmung für Mitarbeitende
Im Unterschied zu klassischen Benefits wie Jobticket oder Dienstwagen legt das Budget die Entscheidung über das Mobilitätsverhalten in die Hände der Mitarbeitenden. Diese Autonomie führt zu höherer Identifikation mit dem Angebot und zu einer nachhaltigeren Nutzung – das bestätigen diverse Erfahrungswerte aus Kundenunternehmen.
- Hohe Sichtbarkeit durch regelmäßige Nutzung
Im Gegensatz zu weniger präsenten Benefits wie dem Fahrtkostenzuschuss oder dem Dienstrad, das mitunter monatelang ungenutzt bleibt, kommt das Mobilitätsbudget mindestens einmal im Monat aktiv zum Einsatz – etwa beim Hochladen eines Belegs. Diese wiederkehrende Interaktion erhöht die Sichtbarkeit und Wertschätzung des Angebots deutlich.
- Starkes Employer-Branding durch frühen Einsatz
Wer es bereits einführt, setzt ein klares Zeichen für moderne, flexible und nachhaltige Arbeitsbedingungen. Gerade bei mobilitätsbewussten und urbanen Talenten kann das im Recruiting den Unterschied machen.
Ergebnis:
★★★★★
Das Mobilitätsbudget überzeugt nicht nur durch Flexibilität und Komfort, sondern auch durch seine strategische Wirkung im Arbeitsmarkt. Es spricht unterschiedlichste Mitarbeitendengruppen an, stärkt Eigenverantwortung und steigert die wahrgenommene Wertigkeit des Benefits. Fünf Sterne.
- 71 % grüne Nutzung
Im Jahr 2023 entfielen laut MOBIKO-Daten 71 % aller eingereichten Belege auf nachhaltige Verkehrsmittel wie ÖPNV, Bahn, Fahrrad oder Sharing-Dienste – ein klarer Beleg für das klimafreundliche Potenzial des Budgets.
- CO₂-Transparenz & gezieltes Nudging
Die App zeigt Nutzer:innen ihre individuellen Emissionen – und Unternehmen können gezielt steuern: etwa durch höhere Zuschüsse für emissionsarme Mobilität oder Ausschluss fossiler Verkehrsmittel. So wird nachhaltiges Verhalten gefördert, ohne Vorgaben zu erzwingen.
- ESG-Reporting möglich
Alle erfassten Mobilitätsdaten sind Scope-3-kompatibel und lassen sich direkt in CSRD- oder GRI-konforme Nachhaltigkeitsberichte überführen – ohne Zusatztools oder aufwändige Nachbearbeitung.
- Restflexibilität bleibt
Tankbelege oder andere nicht nachhaltige Mobilität sind je nach Unternehmensvorgabe weiterhin nutzbar – das erhält zwar die Freiheit, mindert aber die CO₂-Bilanz. Daher ein Stern Abzug.
Ergebnis:
★★★★☆
Das Mobilitätsbudget unterstützt nachhaltige Mobilität wirkungsvoll und kann Scope 3 ESG-Daten liefern – ohne die Flexibilität für Mitarbeitende zu verringern. Im Vergleich zu vollständig grünen Mobilitätsbenefits erhält das Mobilitätsbudget vier Sterne.
Auto-Abo
Ein Auto-Abo ist eine monatlich kündbare All-in-One-Fahrzeugnutzung über 1 bis 24 Monate. In der Rate sind Versicherung, Steuer, Wartung, Reifen und Zulassung enthalten – nur Tanken oder Laden kommen dazu.
Für Firmen wird das Modell meist per Gehaltsumwandlung oder als flexibles Poolfahrzeug eingesetzt. Immer mehr Anbieter vermarkten es als „JobAuto“.
Key Facts auf einen Blick:
- Die Preise für Auto-Abos in Deutschland sind 2024 um über 10 % gesunken⁷. Besonders beliebt sind Abos im Bereich von 200 bis 399 Euro monatlich.
- Durchschnittlich zahlen Kund:innen für ein Auto-Abo aktuell etwa 563 Euro pro Monat.
- Brutto tauschen, netto sparen – mit Haken Ein Auto-Abo über Bruttogehaltsumwandlung reduziert die Abgabenlast. Mitarbeitende sparen rund 20–40 % im Vergleich zum privaten Kauf. Arbeitgeber profitieren zusätzlich durch den Wegfall von Sozialversicherungsbeiträgen. Allerdings verzichtet man als Arbeitnehmer dabei auch auf einen Teil des Bruttogehalts, der nicht mehr in die Sozialversicherung einfließt. Das kann sich langfristig auf die Höhe der Rente und andere Sozialleistungen auswirken.
- Steuerlich attraktiv – aber nur unter klaren Bedingungen Wichtig zu wissen: Die Abo-Rate ist kein steuerfreier Sachbezug – private Nutzung wird regulär versteuert (1 %-Regel bei Verbrennern, 0,25 % bei E-Autos). Nur bei betrieblicher Nutzung (ab 10 %) kann das Abo als Betriebsausgabe angesetzt werden.
Aber: Diese steuerlichen Vorteile gelten nur, wenn der Arbeitgeber Vertragspartner beim Auto-Abo ist und das Fahrzeug im Rahmen eines Dienstwagen- oder Gehaltsumwandlungsmodells überlassen wird. Ist dagegen der/die Mitarbeitende selbst Vertragspartner, können die Kosten nur anteilig als Werbungskosten (z. B. über die Entfernungspauschale) geltend gemacht werden. Die volle steuerliche Hebelwirkung entsteht also nur mit Arbeitgebermodell.
Ergebnis:
★★☆☆☆
Aus steuerlicher Sicht ist das Auto-Abo für manche Fälle vorteilhaft, da es Lohnnebenkosten spart, steht aber ohne echte steuerliche Befreiung wie bei ÖPNV oder Dienstrad da – zwei Sterne.
Die All-in-Rate klingt zunächst attraktiv: Versicherung, Steuer, Wartung, Zulassung – alles drin. Nur der Kraftstoff oder Stromkosten kommen dazu. Damit ist das Auto-Abo deutlich kalkulierbarer als klassisches Leasing.
- Doch trotz wachsendem Wettbewerb und sinkenden Durchschnittspreisen (2024: 563 €/Monat) bleibt das Abo ein teurer Mobilitätsbenefit. Anders als beim Deutschland-Jobticket, das vom Staat mit 5 % bezuschusst wird, gibt es hier keine echte Rabattstruktur, von der Unternehmen profitieren könnten. Auch steuerlich bietet das Abo nicht dieselben Vorteile wie ein Dienstwagen oder das Dienstrad.
- Finanzierung meist ohne Arbeitgeberanteil Beim Auto-Abo auf Basis von Gehaltsumwandlung muss der Arbeitgeber keinen Zuschuss leisten – das Modell wird in der Regel vollständig durch das Bruttogehalt der Mitarbeitenden getragen. Für das Unternehmen fallen also kaum direkte Kosten an. Für Mitarbeitende bedeutet das allerdings: Der Vorteil entsteht vor allem durch die Einsparung von Lohnnebenkosten, nicht durch einen finanziellen Beitrag des Arbeitgebers.
- Flexibilität als Plus: Seine Stärke spielt das Auto-Abo dort aus, wo Flexibilität gefragt ist: für Projektmitarbeitende, kurzfristige Bedarfe oder Übergangszeiten. Für die breite Belegschaft bleibt es jedoch meist über dem Budgetrahmen der Mitarbeitenden.
Ergebnis:
★★☆☆☆
Das Auto-Abo punktet hier durch volle Kostenkontrolle und kurze Laufzeiten. Für gewisse Anwendungsfälle in Unternehmen bietet der Benefit durchaus eine sinnvolle Lösung – aber im Benefit-Vergleich ist er teuer und bietet keine Rabatte.
Auto-Abos bringen deutliche Entlastung: Fahrzeugwahl, Zulassung, Versicherung und Vertragsabwicklung laufen über Anbieterportale – ohne Formulare, ohne Excel. Für HR heißt das: weniger Verwaltungsaufwand im Tagesgeschäft.
Doch ganz ohne Verwaltungsaufwand für HR, Operations oder die Buchhaltung ist das Auto-Abo natürlich nicht. Genehmigungsprozesse, Schadenmanagement, Rückgaben oder die Betreuung bei vorzeitigem Vertragsende bleiben im Unternehmen. Vor allem bei mehreren Fahrzeugen kann das Aufwand bedeuten.
- Kritischer Moment: Mitarbeitende scheiden aus Wenn Mitarbeitende während der Laufzeit kündigen, muss das Fahrzeug in der Regel zurückgegeben werden. Eine Übernahme durch die Mitarbeitenden ist rechtlich kaum durchsetzbar – sie können nicht verpflichtet werden, das Abo weiterzuzahlen.
Das heißt für HR oder die Fuhrpark-Verantwortlichen: Auto zurückholen, neu zuweisen oder mit dem Anbieter über eine vorzeitige Kündigung verhandeln. Das kostet Zeit – und unter Umständen auch Geld, je nach Vertragskonditionen.
Dazu kommt: Bei vielen Anbietern von Auto-Abos ist die Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit gar nicht möglich.
- Pluspunkt für die Lohnabrechnung In der Lohnabrechnung ist das Abo pflegeleicht. Die Rate wird als fixer Bruttobetrag verbucht – keine monatlichen Anpassungen, keine steuerlichen Einzelfälle.
Ergebnis:
★★★☆☆
Im Vergleich zum klassischen Firmenwagen ein klarer Fortschritt, aber nicht ganz „plug & play“. Im Alltag braucht es klare Prozesse – vor allem für Ausscheiden von Mitarbeitenden aus dem Unternehmen. Drei Sterne für ein modernes, aber nicht ganz sorgenfreies Modell.
- Ergänzung statt Ersatz Das Auto-Abo ersetzt kaum klassische Dienstwagen, sondern richtet sich an neue Zielgruppen – z. B. Vielfahrer:innen ohne Führungsrolle oder Mitarbeitende ohne ÖPNV-Anbindung. Es erhöht damit oft die Gesamtzahl der Fahrzeuge im Unternehmen statt sie zu senken.
- Kaum CO₂-Ersparnis Das Auto-Abo bietet mehr Flexibilität, aber in Sachen Nachhaltigkeit hat es deutliche Schwächen. ****Nur 18 % der Fahrzeuge in Abo-Modellen sind 2024 vollelektrisch – der Anteil ist im Vergleich zu 2023 sogar gesunken. Stattdessen dominieren weiterhin verbrennungsmotorisierte SUVs, die die CO₂-Bilanz stark belasten.
- Einige Unternehmen nutzen Auto-Abos, um ihre festen Dienstwagenflotten abzubauen und insgesamt weniger Fahrzeuge im Einsatz zu haben – das kann die Emissionen im Fuhrpark senken und hilft bei der ESG-Berichterstattung. Aber: Das setzt voraus, dass diese Strategie konsequent umgesetzt wird – und das ist aktuell die Ausnahme.
- Chance für ländlich geprägte Unternehmen Gerade für Mitarbeitende im ländlichen Raum kann das Modell sinnvoll sein. Als Benefit für Mitarbeitende, die ohnehin mit dem Auto kommen – und als Anreiz, privat auf E-Mobilität umzusteigen. Richtig eingesetzt, stärkt es die Arbeitgebermarke und unterstützt ESG-Ziele – aber nur unter klaren Bedingungen.
Ohne klaren Fokus auf E-Mobilität und ökologische Steuerung bleibt das Auto-Abo eine moderne, aber eben nicht klimafreundliche Lösung.
- Ergänzung statt Ersatz Das Auto-Abo ersetzt kaum klassische Dienstwagen, sondern richtet sich an neue Zielgruppen – z. B. Vielfahrer:innen ohne Führungsrolle oder Mitarbeitende ohne ÖPNV-Anbindung. Es erhöht damit oft die Gesamtzahl der Fahrzeuge im Unternehmen statt sie zu senken.
- Kaum CO₂-Ersparnis Das Auto-Abo bietet mehr Flexibilität, aber in Sachen Nachhaltigkeit hat es deutliche Schwächen. Nur 18 % der Fahrzeuge in Abo-Modellen sind 2024 vollelektrisch – der Anteil ist im Vergleich zu 2023 sogar gesunken. Stattdessen dominieren weiterhin verbrennungsmotorisierte SUVs, die die CO₂-Bilanz stark belasten.
- Einige Unternehmen nutzen Auto-Abos, um ihre festen Dienstwagenflotten abzubauen und insgesamt weniger Fahrzeuge im Einsatz zu haben – das kann die Emissionen im Fuhrpark senken und hilft bei der ESG-Berichterstattung. Aber: Das setzt voraus, dass diese Strategie konsequent umgesetzt wird – und das ist aktuell die Ausnahme.
- Chance für ländlich geprägte Unternehmen Gerade für Mitarbeitende im ländlichen Raum kann das Modell sinnvoll sein. Als Benefit für Mitarbeitende, die ohnehin mit dem Auto kommen – und als Anreiz, privat auf E-Mobilität umzusteigen. Richtig eingesetzt, stärkt es die Arbeitgebermarke und unterstützt ESG-Ziele – aber nur unter klaren Bedingungen.
Ohne klaren Fokus auf E-Mobilität und ökologische Steuerung bleibt das Auto-Abo eine moderne, aber eben nicht klimafreundliche Lösung.
Ergebnis:
★☆☆☆☆
Beim Auto-Abo ist der Hebel für mehr Nachhaltigkeit da – nur wird er selten genutzt. Im Vergleich zu anderen Mobilitätsbenefits stärkt er jedoch nur den Individualverkehr und ist mit der geringen Elektro-Rate auch nicht fortschrittlich oder innovativ. Daher 1 Stern.
Deutschland-Jobticket
Seit Mai 2023 gibt es das Deutschlandticket – ab 1. Januar 2025 stieg der Preis auf 58 €.
Unternehmen können es als Jobticket beziehen. Zahlen sie den 25 % Mindestzuschuss als Arbeitgeber zum Ticketpreis, zieht der Verkehrsverbund weitere 5 % Rabatt ab → 55,10 € Endpreis. Für Mitarbeitende sinkt ihr Eigenanteil damit auf max. 40,60 € – häufig sogar weniger.
Key Facts auf einen Blick:
- Im Februar 2025 nutzten rund 13,5 Millionen Fahrgäste das Deutschlandticket im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV)¹⁰.
- 12 % der Fahrten mit dem Deutschlandticket wären sonst mit dem Auto oder anderen Verkehrsmitteln durchgeführt worden¹¹. Das ist ein spürbar nachhaltiger Hebel.
- Wird das Deutschland-Jobticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, ist es gemäß § 3 Nr. 15 EStG vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies gilt unabhängig davon, ob das Ticket für den Arbeitsweg oder privat genutzt wird.
- In der Lohnabrechnung genügt ein einfacher Info-Eintrag.
Ergebnis:
★★★★★
Das Deutschland-Jobticket bietet erhebliche steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen. Die diversen steuerlichen Anpassungsmöglichkeiten bieten, richtig genutzt, weiteres Potenzial. Im Ranking 5 Sterne.
Das Deutschland-Jobticket bietet mitunter den Kosten-Nutzen Faktor unter den Mobilitätsbenefits. Doch damit die Rechnung für das Unternehmen wirklich aufgeht, braucht es eins: eine aktive Nutzung durch die Mitarbeitenden.
- Das Ticket hat einen starken Effekt bei einem kleinen Arbeitgeber-Einsatz. 25 % Arbeitgeberzuschuss senkt den Ticketpreis auf 55,10 € – Mitarbeitende zahlen max. 40,60 €.
- Brutto = Netto: Es gibt keinen Lohnsteuer- oder Sozialversicherungs-Aufschlag für Unternehmen – der volle Zuschuss kommt an.
- Die Zuschusshöhe ist für Unternehmen frei wählbar. Sie muss lediglich über dem Mindestzuschuss von 25% liegen. Dadurch ist sie für Unternehmen gut kalkulierbar. Die Kosten pro Mitarbeitendem sind jeden Monat identisch.
- Wird das Ticket nicht aktiv gekündigt oder pausiert (z. B. bei Elternzeit, Jobwechsel oder Home-Office), zahlt der Arbeitgeber weiter. Einige Anbieter bieten die Möglichkeit, dass Mitarbeitende ihr Abo selber pausieren oder kündigen. Wenn das nicht der Fall ist, entstehen unnötige Ausgaben und zusätzlicher Aufwand für HR (→ siehe im Tab Verwaltung).
Ergebnis:
★★★★☆
In der Bewertung der Kosten erhält das Deutschland-In der Bewertung der Kosten erhält das Deutschland-Jobticket mit einem klaren Effekt und kontrollierbaren Kosten 4 Sterne. Ein Stern Abzug bekommt das Ticket für den passiven Faktor durch Ausfall oder die nicht aktive Nutzung der Mitarbeitenden, die Unternehmen nicht beeinflussen können und trotzdem zahlen müssen.
Das Deutschland-Jobticket lässt sich mit wenig Aufwand verwalten – aber nur, wenn der gewählte Anbieter zentrale Prozesse automatisiert und Self-Service-Funktionen für die Mitarbeitenden anbietet.
Ohne diese Standards ist der Verwaltungsaufwand hoch:
- Mitarbeitende müssen manuell und fristgerecht beim Verkehrsunternehmen gemeldet werden.
- Auch heute noch: physische Tickets (z. B. Chipkarten) müssen intern verteilt, getrackt und ggf. zurückgefordert werden.
- In der Lohnabrechnung fehlen oft automatisierte Daten – Ein- und Austräge erfolgen händisch.
- Es gibt meist kein zentrales Reporting – HR hat keinen Überblick, wer das Ticket nutzt.
Mit dem richtigen Anbieter entfällt der manuelle Aufwand komplett, wenn Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil automatisiert aufbereitet und als Export für die Payroll-Software bereitgestellt werden. Kündigungen oder Pausierungen laufen idealerweise im Self-Service direkt über die App oder das Nutzerportal – HR muss nicht eingreifen.
Auch der Austausch mit Verkehrsunternehmen entfällt, wenn Ein- und Austritte nicht mehr manuell gemeldet werden müssen. Und: Wer neue Mitarbeitende digital onboarden kann, spart sich Wartezeiten und Abstimmungen per E-Mail.
Ergebnis:
★★★★☆
Ob das Deutschland-Jobticket ein effizienter Benefit oder ein administrativer Albtraum ist, hängt maßgeblich von der Wahl des Anbieters ab. Das Deutschland-Jobticket ist sehr effizient, wenn der Anbieter mitspielt. Mit dem richtigen Anbieter läuft das Deutschland-Jobticket fast wartungsfrei, bis auf die Adminstration der Mitarbeitenden. Die Realität bei vielen Unternehmen, die das Ticket anbieten, sieht aber anders aus. Dort sind manuelle Prozesse und viel Verwaltungsaufwand Teil des Angebots. Daher erhält das Deutschland-Jobticket in der Marktbetrachtung 3 von 5 möglichen Sternen.
Das Deutschland-Jobticket wird von vielen Mitarbeitenden als sinnvoller und greifbarer Benefit wahrgenommen. Es erleichtert den Alltag, spart Geld und ist direkt sichtbar in der Wallet-App oder als monatlicher Fixwert auf dem Gehaltszettel. Es ist mehr als eine abstrakte Zusatzleistung – es wird aktiv genutzt.
- Für urbane oder suburban gelegene Standorte ist es ein echter Pluspunkt im Recruiting und ein wertvoller Beitrag zur täglichen Mobilität.
- Entscheidend ist jedoch die Pendlerstruktur: In Regionen mit gutem ÖPNV und regelmäßiger Bürotätigkeit wird das Ticket sehr gut angenommen.
- In ländlichen Gegenden oder bei überwiegendem Homeoffice sinkt die Relevanz – was sich auch auf die tatsächliche Nutzung auswirkt.
Ergebnis:
★★★☆☆
Das Deutschland-Jobticket bietet für viele Mitarbeitende einen spürbaren Mehrwert und wird besonders in urbanen Regionen oder bei regelmäßiger Bürotätigkeit sehr gut angenommen. In ländlichen Gebieten und bei hohem Homeoffice-Anteil verliert das Ticket jedoch deutlich an Relevanz, was die Akzeptanz einschränkt. Insgesamt bleibt das Deutschland-Jobticket ein attraktiver Benefit für einen großen, aber nicht für den gesamten Mitarbeitendenkreis – daher 3 Sterne.
Das Deutschland-Jobticket gehört zu den Mobilitätsbenefits mit der größten realen Wirkung für Umwelt und Klima – und das ganz ohne zusätzliches Zutun.
- Wer mit Bahn oder Bus pendelt, spart laut Umweltbundesamt im Schnitt 166 g CO₂ pro Kilometer gegenüber dem Auto. Bei 50 Kilometern Arbeitsweg kommt man so schnell auf über 1,6 Tonnen CO₂-Ersparnis pro Jahr – pro Person.
- Zusätzlich fährt der öffentliche Regional- und Fernverkehr der Deutschen Bahn bilanziell mit 100 % Ökostrom – was die Umweltbilanz weiter verbessert, insbesondere im Vergleich zu Auto-Abo, Firmenwagen oder selbst geleasten E-Autos mit fossilem Strommix.
Auch aus Unternehmenssicht bringt das Jobticket Vorteile für die ESG-Strategie: Mithilfe der VDV-Methodik (vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen entwickelt) lassen sich die CO₂-Einsparungen standardisiert berechnen und in Scope-3-Berichte integrieren. Das erleichtert die Erfüllung von Berichtspflichten nach CSRD und macht den Benefit zu einem echten Klimabeitrag mit messbarem Effekt¹².
Und das Beste: Der Hebel entsteht nicht durch ein weiteres Tool oder teure Einzelmaßnahme, sondern durch ein bereits etabliertes Verkehrsmittel – gefördert durch einen steuerfreien Zuschuss.
Ergebnis:
★★★★★
Das Deutschland-Jobticket ist als Mobilitätsbenefit sehr nachhaltig: es bleibt konkret messbar, im Alltag nutzbar und mit direkter Wirkung auf die CO₂-Bilanz des Unternehmens. Ein idealer Scope-3-Baustein für ESG-Berichte und dazu noch ein Push für Mitarbeitende, mehr ÖPNV-Angebote wahrzunehmen. Privat wie beruflich. 5 Sterne.
Mobilität über den Sachbezug
Die Sachbezugskarte ist der „Plug-&-Play“-Klassiker in Unternehmen.
Wir betrachten hier den Sachbezug, der Mobilität fördert. Bis 50 € pro Monat können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden steuer- und sozialversicherungsfrei Guthaben auf eine Prepaid-Card laden (§ 8 Abs. 2 EStG).
Das Guthaben lässt sich als reine Mobilitätskarte (ÖPNV-, Bike-, Car-, Scooter-Sharing, Tankstelle, Ladestrom), nur für einzelne Mobilitätsmittel wie Tanken oder Laden oder als Multi-Benefit-Card einsetzen.
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten bis zu 50 € pro Monat als sogenannten Sachbezug steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung stellen – zum Beispiel über eine Gutscheinkarte oder Mobilitätskarte.
Solange das Guthaben nicht in bar ausgezahlt wird und bestimmte Vorgaben eingehalten werden, greift die gesetzliche Steuerfreigrenze. Es entsteht keine Steuerlast, auch keine Pauschalversteuerung ist nötig.
Sachbezug statt Barlohn
Anders als bei einer Gehaltserhöhung oder einem Fahrtkostenzuschuss in Euro handelt es sich beim Karten-Guthaben um eine zweckgebundene Sachzuwendung. Diese wird nicht als regulärer Arbeitslohn gewertet – muss aber immer in der Entgeltabrechnung aufgeführt werden. Bei Einhaltung der gesetzlichen Freigrenzen bleibt der Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei.
Dadurch profitieren beide Seiten:
- Arbeitnehmer:innen erhalten den vollen Betrag
- Arbeitgeber sparen Lohnnebenkosten
Rechtslage gesichert
Die steuerliche Regelung zur 50-€-Freigrenze wurde 2024 vom Gesetzgeber erneut bestätigt. Es handelt sich um eine dauerhaft verankerte Steuererleichterung, aktuell ohne Ablaufdatum oder geplante Einschränkungen.
Ergebnis:
★★★★★
Der steuerliche Vorteil für Sachbezüge ist maximal – brutto = netto, ohne Lohnnebenkosten und mit gesicherter Rechtsgrundlage. Für Unternehmen ist er, sofern noch nicht anderweitig benutzt, ein gutes Mittel für einen Mobilitätsbenefit. Volle 5 Sterne.
Kostenstruktur
Arbeitgeber legen die Höhe des monatlichen Guthabens selbst fest – in der Regel exakt 50 € (oder weniger), um die steuerfreie Grenze nicht zu überschreiten. Dadurch sind die Kosten genau kalkulierbar.Keine Lohnnebenkosten
Da das Karten-Guthaben als steuer- und sozialabgabenfreier Sachbezug gilt, fallen keine zusätzlichen Lohnnebenkosten an – kein Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, keine Umlagen, kein Bruttolohnzuschlag.Zusatzkosten
Es entstehen monatliche Lizenz- bzw. Kartengebühren pro Karte (bei allen Anbietern verpflichtend). Darüber hinaus gibt es aber keine versteckten Gebühren oder Abrechnungsrisiken. Die monatlichen Gebühren summieren sich je nach Anzahl der Karten.Skalierbar für kleine und große Unternehmen
Die Lösung lässt sich flexibel für einzelne Teams oder ganze Belegschaften einsetzen.Feste 50€-Grenze limitiert die Förderung
Wer seinen Mitarbeitenden mehr als 50 € monatlich zur Verfügung stellen will (z. B. für umfassende Mobilitätsangebote), muss ergänzende Benefits einsetzen – etwa ein steuerlich pauschaliertes Mobilitätsbudget oder ein Deutschland-Jobticket.
Ergebnis:
★★★★☆
Die Sachbezugskarte ist kosteneffizient und einfach zu skalieren. Im Verhältnis zum Dienstrad oder einen Zuschuss zum Deutschland-Jobticket fällt sie aber mit je 50€ pro Mitarbeitenden ins Gewicht. Punktabzug gibt’s für die fixe 50€-Obergrenze und die zusätzliche Kartengebühr – daher drei von fünf Sternen.
Die Sachbezugskarte kann Prozesse vereinfachen – aber nur, wenn alle Schnittstellen sauber eingerichtet sind. In der Regel erhalten Unternehmen vom Kartenanbieter ein Online-Portal, in dem HR oder Payroll-Verantwortliche das monatliche Guthaben verbuchen können.
In der Praxis fallen mehrere Einzelaufgaben an, die häufig unterschätzt werden:
- Karten & Bankkonto einrichten Für jede Karte wird ein Firmenkonto benötigt, das den gesetzlichen KYC-Vorgaben („Know Your Customer“) unterliegt. Dabei prüft der Anbieter die Identität des Unternehmens, z. B. Handelsregisterauszug, Vertretungsberechtigungen und wirtschaftlich Berechtigte. Dieser Prozess muss gewissenhaft durchlaufen werden und führt häufig zu Rückfragen.
- Monatliches Aufladen Ideal ist eine API (Programmierschnittstelle), über die das Guthaben automatisch aus dem HR- oder ERP-System übertragen wird. Fehlt diese, muss das Aufladen per CSV-Upload oder direkt im Portal manuell erfolgen – jeden Monat neu, mit entsprechendem Fehlerrisiko.
- Verteilung & Wartung physischer Karten Viele Anbieter setzen inzwischen auf virtuelle Karten, die Mitarbeitende in einer Wallet-App nutzen. Hier entsteht Aufwand bei Aktivierung und Deaktivierung. Wo noch physische Karten im Umlauf sind, entsteht zusätzlicher Aufwand: Ausgabe, Aktivierung, Sperrung bei Verlust, Ersatz und Inventarpflege.
- Payroll-Export bleibt Pflicht Das Kartenguthaben gilt als steuer- und SV-pflichtiger Sachbezug (bis 50 € monatlich). Die entsprechenden Daten müssen automatisiert in die Lohnsoftware fließen oder manuell eingetragen werden.
- Begrenzte Einsatzmöglichkeiten Das 50 €-Limit und ein häufig eingeschränkter Händlerkreis führen immer wieder zu Rückfragen, wenn Mitarbeitende größere Beträge zahlen oder einen nicht freigegebenen Shop nutzen wollen.
Ergebnis:
★★☆☆☆
Die Abwicklung von Sachbezugskarten ist in der Praxis oft überraschend aufwendig. Ohne vollständig digitale Prozesse und reibungslose Schnittstellen bleibt viel manueller Aufwand bei HR und Payroll hängen. Hinzu kommen oftmals technische Hürden bei der Einrichtung und der Abstimmung mit den Anbietern. Die begrenzte Flexibilität und die 50 €-Grenze schränken den Nutzen zusätzlich ein. Daher nur zwei von fünf Sternen.
Die Karte funktioniert wie Bargeld – Mitarbeitende spüren den Vorteil unmittelbar: beim Tanken, für den ÖPNV, im Fahrradverleih oder E-Scooter-Sharing. Der Nutzen ist sofort klar.
- Für viele, aber nicht alle Pendelprofile geeignet
Das Guthaben kann je nach Anbieter für verschiedene Mobilitätsarten eingesetzt werden. Allerdings ist die Nutzung auf die im Partnernetz hinterlegten Akzeptanzstellen beschränkt – im Gegensatz zu Mobilitätsbudgets, die meist eine freiere Auswahl ermöglichen. Das schließt bestimmte Nutzerprofile aus, etwa wenn gewünschte Anbieter nicht angebunden sind.
Die Karte eignet sich grunsätzlich für städtische wie ländliche Regionen, ist aber nicht universell einsetzbar.
- Wettbewerb um den 50 €-Topf
Der steuerfreie 50 €-Sachbezugsrahmen steht nicht nur exklusiv für Mobilität zur Verfügung, sondern kann für viele andere Benefits genutzt werden, etwa Fitness-Zuschüsse. Das kann die Verfügbarkeit für Mobilitätsanwendungen einschränken.
Positiv: Arbeitgeber können verschiedene Benefits ergänzend zum Sachbezug parallel anbieten, etwa Mobilitätsbudget per Rückerstattung oder das Deutschland-Jobticket, da diese nicht auf den 50 €-Topf angerechnet werden müssen. - Beliebt, aber mit Lücken
Sachbezugskarten gehören laut aktuellen Marktanalysen und Umfragen, so auch einer großen Roland Berger-Studie über Benefits im DACH-Raum, zu den beliebtesten und meistgenutzten Benefits in deutschen Unternehmen. Konkrete Prozentzahlen zur Nutzung speziell für Mobilität liegen jedoch nicht vor.
Ergebnis:
★★★☆☆
Die Sachbezugskarte bietet im Alltag viele Vorteile und ist bei vielen Beschäftigten beliebt, stößt aber durch die begrenzte Händlerauswahl und den umkämpften 50 €-Topf in Unternehmen an ihre Grenzen. Damit erreicht das Benefit zwar eine breite, aber nicht die gesamte Belegschaft. Insbesondere, wenn bereits andere Benefits den steuerlichen Rahmen ausschöpfen oder das Nutzungsprofil nicht abgedeckt wird. Die Akzeptanz ist insgesamt gut, aber nicht hoch – daher drei von fünf Sternen.
Sachbezugskarten sind in ihrer Funktion zunächst ökologisch neutral – sie geben weder eine nachhaltige noch eine klimaschädliche Nutzung vor.
- Was zählt, ist der konkrete Einsatz im Alltag: Wird das Guthaben an der Tankstelle verwendet, steigt der CO₂-Fußabdruck. Wird es für ÖPNV, Fahrradverleih oder E-Scooter genutzt, kann die Karte nachhaltiges Verhalten fördern.
Technisch steuerbar, praktisch selten genutzt
Anbieter bieten die Option, fossile Akzeptanzstellen (z. B. Tankstellen) gezielt auszuschließen und die Nutzung auf klimafreundliche Anbieter zu beschränken. Doch in der Realität verzichten die meisten Unternehmen auf diese Einschränkung – aus Sorge vor Mehraufwand, Frust bei den Mitarbeitenden oder eingeschränkter Flexibilität.
Auswertbarkeit und CO₂-Transparenz
Zwar liefern Kartentransaktionen keine messbare Emissionswerte für ESG-Reporting oder Nachhaltigkeitskennzahlen, aber einige Anbieter ermöglichen es, Transaktionsdaten auszuwerten und daraus Rückschlüsse auf die Art der Mobilitätsnutzung zu ziehen. So kann zumindest sichtbar gemacht werden, wie viel des Guthabens für nachhaltige Mobilitätsangebote eingesetzt wird. Eine echte CO₂-Bilanzierung bleibt aber weiterhin schwierig.
Ergebnis:
★★☆☆☆
Die Sachbezugskarte hat keinen großen Nachhaltigkeitshebel. Sie lässt sich theoretisch nachhaltig gestalten, scheitert in der Praxis aber oft an klaren Vorgaben. Für Unternehmen, die gezielt nachhaltige Mobilität fördern oder ESG-Ziele messbar machen wollen, ist sie nur begrenzt geeignet. Zwei Sterne – für das vorhandene Potenzial, nicht für die übliche Nutzung.
Kurz-Übersicht
Benefit | Steuer-Vorteil | Kosten | Administrativer Aufwand | Akzeptanz | Nachhaltigkeit | Summe (von 25) | Allgemeines Fazit |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Fahrtkostenzuschuss | 4/5 | 3/5 | 2/5 | 2/5 | 1/5 | 12 | Solider Basis-Benefit mit steuerlichen Vorteilen, aber wenig nachhaltig und administrativ aufwendig. |
Dienstrad-Leasing | 5/5 | 3/5 | 3/5 | 3/5 | 5/5 | 19 | Sehr attraktiv, stark in Steuer und Nachhaltigkeit, aber nicht für alle Mitarbeitenden geeignet. |
Mobilitätsbudget | 4/5 | 4/5 | 4/5 | 5/5 | 4/5 | 21 | Flexibler Allrounder mit hoher Akzeptanz – ideal als alleinstehender Benefit. |
Auto-Abo | 2/5 | 2/5 | 3/5 | 2/5 | 1/5 | 10 | Nicht nachhaltig oder steuerlich attraktiv – sinnvoll nur für spezielle Einsätze. |
Deutschland-Jobticket | 5/5 | 4/5 | 3/5 | 3/5 | 5/5 | 20 | Top in Preis, Steuer und Nachhaltigkeit – ideal bei guter ÖPNV-Anbindung. |
50 €-Sachbezug / Mobilitätskarte | 5/5 | 3/5 | 2/5 | 3/5 | 2/5 | 15 | Einfach, flexibel und beliebt – aber wenig nachhaltig. |
Quellen
¹ Roland Berger (o. D.) Lost in the German employee benefits jungle? Key market trends 2025.
² Haufe (o. D.). Fahrtkostenzuschuss: Steuerliche Behandlung und Abrechnung. https://www.haufe.de/id/beitrag/fahrtkostenzuschuss-HI521055.html (Zugriff am 30.05.2025).
³ Umweltbundesamt (o. D.). Nachhaltige Mobilität – Radverkehr. https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/nachhaltige-mobilitaet/radverkehr (Zugriff am 30.05.2025).
⁴ ADFC (o. D.). So funktioniert das Dienstrad-Leasing. https://www.adfc.de/artikel/so-funktioniert-das-dienstrad-leasing (Zugriff am 30.05.2025).
⁵ Haufe (o. D.). Dienstrad – Überlassung von E-Bikes bis 25 km/h (Pedelecs) und Fahrrädern. https://www.haufe.de/id/beitrag/dienstrad-31-ueberlassung-von-e-bikes-bis-25kmh-sog-pedelecs-und-fahrraedern-HI12347813.html (Zugriff am 30.05.2025).
⁶ Zukunft Fahrrad (o. D.). Markttreiber Dienstradleasing – Zahlen 2024. https://zukunft-fahrrad.org/markttreiber-dienstradleasing-zahlen-2024 (Zugriff am 30.05.2025).
⁷ Autohaus (o. D.). Faaren Auto-Abo Report 2025 – Preise sinken, E-Anteil schrumpft. https://www.autohaus.de/nachrichten/autohandel/faaren-auto-abo-report-2025-preise-sinken-e-anteil-schrumpft-3621346 (Zugriff am 30.05.2025)
⁸ Automobilwoche (o. D.). Stärkerer Wettbewerb – Preise für Auto-Abos deutlich gesunken. https://www.automobilwoche.de/autohandel/starkerer-wettbewerb-preise-fur-auto-abos-deutlich-gesunken (Zugriff am 30.05.2025).
⁹ ecomento (18.12.2024). Auto-Abo-Markt 2024: Preise steigen, Elektroautos verlieren an Beliebtheit. https://ecomento.de/2024/12/18/auto-abo-markt-preise-steigen-elektroautos-verlieren-an-beliebtheit/ (Zugriff am 30.05.2025).
¹⁰ Statista (o. D.). Entwicklung der Nutzung des Deutschlandtickets. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1411846/umfrage/entwicklung-der-nutzung-des-deutschlandtickets/ (Zugriff am 30.05.2025).
¹¹ Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (o. D.). Deutschlandticket. https://www.vdv.de/deutschlandticket.aspx (Zugriff am 30.05.2025).
¹² Ariadne-Projekt (April 2025). Ariadne-Report Deutschlandticket. https://ariadneprojekt.de/media/2025/04/Ariadne-Report_Deutschlandticket_April2025-1.pdf (Zugriff am 30.05.2025).
Autor
Jonas Breit
Content Marketing Manager bei MOBIKO
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