13. Dezember 2022 | 4 min Lesezeit

Die CO2-Reportpflicht für den Klimawandel. Was sich ab 2023 mit der CSRD ändern wird.

Der Klimawandel schreitet mit großen Schritten voran. Wir sind dadurch gezwungen schnellstmöglich noch härtere Maßnahmen zu ergreifen, um die Umwelt zu schonen. Ein weiterer Schritt zu einer nachhaltigen betrieblichen Mobilität soll die CO2-Reportpflicht sein, die ab 2024 in Kraft tritt. 

Inhaltsverzeichnis

Was ist die CO2-Reportpflicht (CSRD)?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt bald die Non-Financial Reporting Directive. Daraus hervorgehen sollen nun nicht mehr nur die potenziellen Auswirkungen, die der Klimawandel voraussichtlich auf das Unternehmen haben wird, sondern auch die Auswirkungen, die die Aktivitäten des Unternehmens auf die Umwelt haben. Das Thema Nachhaltigkeit soll somit bei Unternehmen in den Vordergrund gerückt und zukunftsorientiert gefördert werden.

Für welche Unternehmen gilt die CO2-Reportpflicht?

Die CO2-Reportpflicht gilt vor allem für Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden im Jahresdurchschnitt, die zusätzlich entweder eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder einen Umsatz von über 40 Millionen Euro haben. Außerdem sind alle kapitalmarktorientieren kleinen und mittleren Unternehmen, die zwei von drei der folgenden Kriterien erfüllen reportpflichtig:

 

  1. Kriterium: mindestens 10 Beschäftigte
  2. Kriterium: mindestens 350.000€ Bilanzsumme
  3. Kriterium: mindestens 700.000€ Nettoumsatzerlöse

 

Hierbei gibt es, wie so häufig, einige Ausnahmen, die Sie gern auf der offiziellen Seite zur CSRD nachlesen können.

Ab wann wird die CSRD voraussichtlich gelten?

Nach den aktuellen Informationen (CSR-Berichtspflicht, Stand: 02.09.2022) sollen betroffene Unternehmen den ersten Report ab 2024 für das Geschäftsjahr 2023 vorlegen müssen. Der genaue Zeitplan kann der Abbildung entnommen werden. Aktuelle Daten können jederzeit den Quellen am Ende dieses Beitrages entnommen werden.

Zeitplan zur CSRD Reportpflicht

Welche Daten müssen in Bezug auf Nachhaltigkeit bald erfasst werden?

Folgende Inhalte müssen in Bezug auf Nachhaltigkeitsbelange laut der CSRD zukünftig dokumentiert werden:

  • Strategie & Geschäftsmodell in Bezug auf Resilienz, Risiken, Chancen, Pläne, Interessen der Stakeholder und Umsetzung der Strategie in der Vergangenheit.
  • Gesetzte Ziele & Fortschritte bei der Erreichung dieser Punkte.
  • Klimamanagement & Rollen der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane.
  • Unternehmensrichtlinien in Bezug auf Nachhaltigkeitsbelange.
  • Ergriffene Maßnahmen & deren Ergebnisse.
  • Tatsächliche & potenzielle nachteilige Auswirkungen (Principal Adverse Impacts) für das Unternehmen.
  • Wichtigste Risiken in Bezug auf Nachhaltigkeitsbelange und die damit einhergehenden Abhängigkeiten des Unternehmens.

Problematik der fehlenden Datengrundlage

Insbesondere bei der Pendler-Mobilität fehlt es vielen Unternehmen allerdings noch an geeigneten Datengrundlagen, die zukünftig vorliegen müssen. Hat das Unternehmen keine eigene Datengrundlage, werden aktuell statistische Werte angenommen, die einen hohen Anteil an spritbetriebenen Einzelfahrzeugen annehmen können, was sich für das Unternehmen in einem hohen CO2-Abgabepreis bemerkbar macht. Daher ist es sinnvoll die Mobilitätsdaten vollumfänglich zu erfassen. Aber wie?

Frau sitzt mit Kaffee im Auto

Lösungsansatz: Mobilitätsbudget und Erfassung von Mobilitätsdaten

Mit der Einführung eines Mobilitätsbudgets wird die betriebliche Mobilität an einem Ort übersichtlich gesammelt. Mitarbeitende können, bei MOBIKO anbieterunabhängig, ihre Mobilitätsausgaben per App einreichen und erhalten diese mit dem Folgegehalt zurückerstattet. Mit dieser Methode hat das Unternehmen Einsicht in das Mobilitätsverhalten seiner Mitarbeitenden und kann die Daten dann anonymisiert auswerten und reporten.

 

Möglicherweise reichen Mitarbeitende jedoch nicht alle Mobilitätsausgaben vollständig ein. Beispielsweise weil ihr Mobilitätsbudget für den Monat bereits aufgebraucht ist oder sie bevorzugt steuer- und sozialabgabenfreie Ausgaben einreichen und dafür andere Mobilitätsausgaben selbst zahlen. Um auch diese Daten erfassen zu können kann mit Anbietern wie Project Climate zusammengearbeitet werden, die anhand von Umfragen die Datengrundlage vervollständigen.

Der Mobilitätsmix im Unternehmen kann somit unkompliziert erfasst und dokumentiert werden. Das ist wichtig für die Berichtssorgfalt, aber auch, um CO2-Abgabepreise zukünftig zu reduzieren.

Lieber rechtzeitig auf die CO2-Reportpflicht vorbereitet sein

Zurzeit findet die Reportpflicht noch zu wenig Beachtung in vielen Unternehmen. Da ihre Einführung allerdings sicherlich kommen wird, ist es sinnvoll sich jetzt schon damit zu beschäftigen, wie die Daten erfasst werden können, was berichtet werden muss und wie Emissionen reduziert werden können, um schließlich auch den Reportaufwand zu verringern. In Bezug auf Mobilität berät Sie MOBIKO natürlich gern.

 

Sollten Sie Interesse an MOBIKO haben, kontaktieren Sie uns jederzeit unter sales@mobiko.de.

Quellen
  1. Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (kurz: BNW) (23.06.2022). Corporate Sustainability Reporting Directive. https://www.bnw-bundesverband.de/corporate-sustainability-reporting-directive-csrd/#1651836075314-741e4fdc-66d2 (Zugriff am 12.12.2022)

  2. CSR-Berichtspflicht (02.09.2022). Die EU liefert. Vorgaben für das Nachhaltigkeitsreporting von morgen. https://www.csr-berichtspflicht.de/csrd (Zugriff am 12.12.2022)
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Autorin: Charlene Wuermeling

Content Marketing Managerin at MOBIKO GmbH

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