17. April 2024 | 15 min Lesezeit

Mobilitätsbudgets im Aufwind: Das Jahressteuergesetz und seine Auswirkungen

MOBIKO analysiert: Großer Wurf oder verpasste Chance?

Was tut sich bei der Versteuerung von Mobilitätsbudgets?

In einer Zeit rasanter Veränderungen in der Mobilitätslandschaft hat das Bundesfinanzministerium unter Leitung von Christian Lindner (FDP) einen Entwurf für das Jahressteuergesetz vorgelegt, der neben diversen Neuerungen auch die Einführung der Pauschalversteuerung des Mobilitätsbudgets vorsieht.

Seit vielen Jahren gestalten wir mit MOBIKO aktiv die Landschaft der betrieblichen Mobilität mit und und sind Vorreiter für innovative und flexible Mobilitätslösungen für Mitarbeitende wie das Mobilitätsbudget. Die Ankündigung des neuen Gesetzentwurfs zu Mobilitätsbudgets durch das Bundesfinanzministerium ist eine Entwicklung, die wir mit großer Spannung erwartet und proaktiv mitgestaltet haben. Dieser Schritt verspricht eine stärkere Adaption des Mobilitätsbudgets, da die Mobilität von Mitarbeitenden durch steuerlich geförderte Angebote nun umfassender als bisher gefördert werden können.

Hintergrund der Neuerungen

Der Gesetzentwurf erweitert die Palette steuerlich begünstigter Mobilitätslösungen, indem er neben klassischen Dienstwagen und Jobtickets nun auch mit Hilfe des Mobilitätsbudgets moderne Mobilitätsformen wie E-Scooter, Bike- und Carsharing einbezieht. Das war bisher nicht der Fall. Dieses erweiterte Angebot ermöglicht es Arbeitgebern, vergünstigt ein breit gefächertes Mobilitätsangebot bereitzustellen und fördert die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel.

Unser Mobilitätsreport 2023 hat gezeigt, dass der Nutzungsanteil des Mobilitätsbudgets für diese Mobilitätsformen auch ohne steuerliche Incentivierung bereits heute immerhin bei über 25% liegt.

Coverbild MOBIKO Mobilitätsreport 2023: verschiedene Mobilitätsszenen in SBahn und auf dem Sharing-Fahrrad sowie im Büro mit Fahrrad im Hintergrund

Mobilitätsreport 2023: Zwischen individueller Freiheit und Nachhaltigkeitsanforderungen

Der geldwerte Vorteil, der mit dem Angebot solcher Dienste entsteht, kann dann pauschal mit einem Sondersatz von 25 Prozent versteuert werden, wobei eine jährliche Höchstgrenze von 2.400 Euro gelten soll. Hierbei kann der Arbeitgeber entscheiden, ob er selbst oder die Arbeitnehmerinnen die Steuerlast tragen, wodurch die Nutzung dieser Mobilitätsformen als Benefit günstig und flexibel einführbar werden im Vergleich zum Status quo.

MOBIKOs Sicht auf das neue Mobilitätsbudget

MOBIKO begrüßt den Vorstoß, durch eine Pauschalversteuerung eines breiteren Mobilitätsangebots Unternehmen die Möglichkeit zu geben, die Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden besser und vor allem mit weniger Bürokratieaufwand und geringerer Steuerlast zu erfüllen. Den Ansatz, bedarfsgerechte, multi-modale und nachhaltigere Mobilität zu fördern, entspricht MOBIKOs Vision und wir freuen uns, dass Bewegung in die Sache kommt. Dennoch sehen wir durchaus noch ein paar Verbesserungsmöglichkeiten, um das Potential wirklich zu entfalten.

Dennoch sehen wir durchaus noch Verbesserungsmöglichkeiten, um das Potential wirklich zu entfalten:

Nicola Büsse, Co-Founderin und Steuerexpertin bei MOBIKO sieht viele positive, aber auch negative Seiten der geplanten Steuernovelle für Mobilitätsbudgets:

„Wir haben lange dafür gekämpft und darauf gewartet, dass das Mobilitätsbudget auch in der Gesetzgebung ankommt. Umso mehr freut es uns, dass diese längst überfällige Novelle kommt. Unternehmen brauchen einfache und lohnende Möglichkeiten, ihren Mitarbeitenden attraktive Mobilitäts-Benefits zu bieten und dabei bestmöglich auch noch einen Fokus auf Nachhaltigkeit zu setzen.

Es vereinfacht die bürokratischen Prozesse und senkt die Einstiegshürden deutlich, besonders für KMUs, die bislang zögerten, das Budget für ihre Mitarbeitenden einzuführen.

Aber: Wir dürfen nicht übersehen, dass die Begrenzung auf 2.400 Euro jährlich einige hochwertige Mobilitätsoptionen ausschließt und das Budget für umfassende Mobilitätsbedürfnisse in manchen Fällen nicht ausreichen könnte.

Besonders aus der nachhaltigen Brille kann das Mobilitätsbudget so nur bedingt als Dienstwagenalternative oder für ein Downsizing eingesetzt werden, da die Budgets für einen adäquaten Dienstwagen-Ersatz bei 300 Euro aufwärts pro Monat und Mitarbeitenden liegen.

Wir sehen zudem eine Notwendigkeit, klare Richtlinien für die Nachweispflicht der Nutzung von geförderten Mobilitätsformen einzuführen, um deren zweckgebundene Verwendung sicherzustellen. Besonders für Unternehmen mit großem Fuhrpark, die flexible Policies und hohe Mobilitätsbudgets einsetzen, bleibt die Herausforderung bestehen, auch  Ausgaben, die nicht unter die Steuerpauschalierung fallen, effizient zu managen.

Mit MOBIKO können wir nach wie vor diese Komplexität vom Fuhrpark fernhalten, in dem unser intelligenter Steueralgorithmus nun einfach noch eine weitere Optimierungsoption mit der Gesetzesänderung zur Verfügung hat, wodurch der Anreiz zum Rightsizing höher wird, ohne dass der Aufwand in der Buchhaltung für unsere Kunden steigt.

Die Novelle könnte zudem besonders bei kleinen und mittelständischen Unternehmen einen wirklichen Boom lostreten und einen Wendepunkt darstellen, den wir uns als Anbieter von innovativen Mobilitätslösungen schon sehr lange herbeigesehnt haben.“

Andreas Reichert, Co-Founder bei MOBIKO und verantwortlich für die Bereiche Business Development und Marketing sieht das MaaS-Geschäft unter anderem als Gewinner:

„Die neuen steuerlichen Regelungen markieren eine sehr wichtige Wende für nachhaltige Mitarbeitermobilität in Deutschland und bieten definitiv Chancen zur Kostenreduktion und zur Förderung umweltfreundlicher Alternativen.

Als Treiber des Mobilitätsbudgets ist es wirklich schön zu sehen, wie der Diskurs hierzu endlich an Fahrt gewinnt.

Als besondere Gewinner sehe ich Verkehrsunternehmen bei dieser Regelung, da sie direkt von der neuen steuerlichen Förderung ihrer MaaS-Angebote, generell bestehend aus steuerfreien ÖPNV-Angeboten und nun auch steuerpauschalierter Shared Mobility, profitieren.”

Auf einen Blick: MOBIKOs Sicht auf den Gesetzesentwurf

Chancen

  • Höherer Anreiz zur Nutzung geteilter Mobilität für Mitarbeitende.

  • Multimodalität gefördert: Der urbane Raum profitiert von steuerlich begünstigten, nachhaltigen Mobilitätsoptionen wie E-Scooter und Carsharing.

  • Einfachere Administration: Die Pauschalversteuerung vereinfacht bürokratische Prozesse, was vor allem KMUs die Einführung von Mobilitätsbudgets erleichtert.

  • Mobility as a Service gewinnt: MaaS Apps der Verkehrsunternehmen gewinnen an Attraktivität für Arbeitgeber.

Herausforderungen

  • Aufklärungsbedarf: Firmen müssen erst verstehen, dass die neuen Steuernovelle nicht mehr administrativen Aufwand mit sich bringen.

  • Eingeschränkte Förderung: Bestimmte nachhaltige Mobilitätsformen wie Fahrradkosten oder Abo-Modelle bleiben ausgeschlossen. Noch weiter gefasste Mobilitätskosten würden Mobilitätsbudgets umso attraktiver und effektiver machen.

  • Fehlende Nachweispflicht: Ohne strenge Nachweise könnten Budgets zweckentfremdet werden, was den Nachhaltigkeitszielen entgegensteht.

  • Fehlende Anreize: Umstieg vom großen Dienstwagen auf umweltfreundlichere Wege werden durch die Novelle nur sehr indirekt gefördert.

Die geplante Novelle des Mobilitätsbudgets spiegelt ein wachsendes Verständnis und eine Unterstützung für flexible und nachhaltige Mobilitätslösungen durch die Regierung wider. Bei MOBIKO sind wir stolz darauf, Teil davon zu sein und durch unsere Expertise und innovativen Ansätze die betriebliche Mobilität in Deutschland aktiv mitzugestalten. Wir bleiben dran, alle Entwicklungen genau zu beobachten und unsere Kunden über die bestmöglichen Optionen zu informieren und zu beraten.

Wenn Sie erfahren wollen, wie Sie individuell von der Steuernovelle mit uns profitieren können, freuen wir uns auf den Austausch mit Ihnen!

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