5. Dezember 2025 | 11 min Lesezeit
Ausblick auf die Mobilitätsthemen 2026
Was kommt 2026 auf Unternehmen in Sachen Mobilität zu?
Leander Teubner, Experte für betriebliche Mobilität bei MOBIKO und Max Kolle, Direktor Vertrieb bei belmoto haben im Herbst 2025 in einem Webinar die wichtigsten Themen gemeinsam unter die Lupe genommen. Von der Preiserhöhung des Deutschlandtickets über die Abrechnung von Heimladekosten hin zu neuen Lade- und Speichertechnologien bis zu geplanten Elektrofahrzeug-Quoten – die beiden Experten haben analysiert, was wirklich relevant ist und worauf Unternehmen vorbereitet sein sollten.
In diesem Artikel fassen wir die Kernergebnisse zusammen und zeigen praxisnah, was Unternehmen tun können, um vorbereitet zu sein.
Sie erfahren, wie wir die Rolle des Deutschlandtickets einschätzen, was sich ab 2026 bei der Ladekostenpauschale tut, welche Chancen und Risiken V2G- und V2H-Technologien bringen und warum die BEV-Quote ab 2027 für Flottenplanung und Car Policies eine Rolle spielt.
Deutschlandticket 2026: Wohin geht die Reise?
Die Frage, wie Mitarbeitende zuverlässig, kosteneffizient und flexibel zur Arbeit kommen, beschäftigt Unternehmen zunehmend. Das Deutschlandticket war in der Vergangenheit ein zentraler Baustein dafür. Doch vom ursprünglichen 9-Euro-Ticket ist nicht mehr viel übriggeblieben. Von 49 Euro in 2024 zu 58 Euro in 2025 hin zu 63 Euro ab 2026 ist eine deutliche Preissteigerung zu sehen. Die Frage ist also: Wird das Deutschlandticket auch zukünftig stark genutzt werden?
Wenn wir auf die vergangenen beiden Jahre schauen, zeigen die Abozahlen eine stabile Nachfrage. Nach dem Preisanstieg von 2024 auf 2025 ist ein leichter Rückgang zu beobachten, der aber auch saisonalen Gründen geschuldet ist. Was beim Deutschlandticket bleibt, ist die Flexibilität: Das Ticket kann monatlich gekündigt werden, sodass es sich optimal an individuelle Pendelbedarfe anpasst.
Mit dem Arbeitgeberzuschuss zum Deutschland-Jobticket
Ein zentraler Vorteil für Beschäftigte ist der Arbeitgeberzuschuss und dadurch die Umwandlung des Deutschlandtickets in ein Deutschland-Jobticket.
Der Mindestzuschuss für den Arbeitgeber beträgt 25 Prozent. Im Jahr 2025 entsprach das 14,50 Euro, ab 2026 sind es 15,75 Euro. Durch den Zuschuss wird das Ticket zusätzlich um fünf Prozent günstiger. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen so maximal 40,60 Euro (2025) beziehungsweise 44,10 Euro (ab 2026). Und damit ist das Ticket auch weiterhin attraktiv. Max Kolle fasst zusammen: „Bei einem vom Arbeitgeber unterstützen Jobticket sind es für den Arbeitnehmenden dann knapp 44 Euro anstatt 63 Euro für das rein privat bezahlte Deutschlandticket. Das ist eine ganz andere Rechnung.“
| Deutschlandticket | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|
| Preis | 49 € | 58 € (+18 %) | 63 € (+9 %) |
| Abo-Anzahl | 14 - 14,2 Mio. | 13,5 Mio. (-700.000) | ? |
| Jobticket-Preis (inkl. 5 % Rabatt) | 46,55 € | 55,10 € | 59,85 € |
| Jobticket mind. Zuschuss (25 %) | 12,25 € | 14,50 € | 15,75 € |
| Jobticket Mitarbeiter-Preis (max.) | 34,40 € | 40,60 € | 44,10 € |
Für Arbeitgeber und Mitarbeitende ein wichtiger Punkt: Der Zuschuss wird steuerfrei gezahlt und ist damit besonders attraktiv. Denn er fließt den Mitarbeitenden netto zu und auch der Arbeitgeber muss keine Lohnnebenkosten zahlen.
Mehr Büropräsenz schafft geänderte Anforderungen
Auch für das Pendelverhalten und die Büropräsenz ist das Ticket entscheidend. In Großstädten und deren Umland bleibt der öffentliche Nahverkehr eine relevante Lösung. Besonders dort, wo Verkehrsverbünde eine zuvor komplizierte Tarifstruktur geschaffen haben, ermöglicht das Deutschlandticket einfache, unkomplizierte Wege. Max Kolle erklärt: „In Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet war Pendeln früher oft Tariflotterie. Das Deutschlandticket hat das massiv vereinfacht.“
Gerade Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden wieder häufiger ins Büro holen möchten, profitieren davon: Das Ticket schafft Planungssicherheit und erleichtert die Organisation des Arbeitswegs.
Die Relevanz zeigt sich auch darin, dass nur rund zehn Prozent der Belegschaft einen Dienstwagen nutzen. Der Großteil benötigt daher täglich eine Mobilitätslösung. Das Jobticket deckt diesen Bedarf effizient ab und sorgt dafür, dass alle Mitarbeitenden zuverlässig ans Ziel kommen.
Wir gehen davon aus, dass das Deutschlandticket ein relevanter Baustein bleibt, um betriebliche Mobilität für möglichst viele Beschäftigte überhaupt möglich zu machen.
Ein Pluspunkt: Die Finanzierung des Deutschlandtickets ist nach einem Beschluss des Bundestags bis 2030 gesichert. Unternehmen können somit langfristig planen und das Ticket fest in ihre Mobilitätsstrategie integrieren.
Heimladekosten ab 2026: Darauf sollten Unternehmen jetzt achten
„Viele Unternehmen wurden von der Kurzfristigkeit des BMF-Schreibens überrascht“, sagt Leander Teubner. Erst im November 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen ein Schreiben veröffentlicht, das ab 2026 neue Regeln für die Abrechnung von Heimladekosten vorsieht – und die haben es in sich.
Ladekostenpauschale gilt ab 2026 nicht mehr
Bisher war die Praxis unkompliziert. Mitarbeitenden, die ihren Dienstwagen zu Hause geladen haben, konnte der Arbeitgeber eine definierte Ladekostenpauschale zahlen. Anhand einer 2×2 Entscheidungsmatrix waren das zwischen 15 Euro und 70 Euro pro Monat, die ein Arbeitgeber ohne Nachweise steuerfrei an Elektro-Dienstwagenfahrer zahlen konnte. Wer auf diese einfache Vorgehensweise setzte, muss nun umdenken. Denn künftig gilt: Jede Kilowattstunde, die zu Hause geladen wird und rückerstattet werden soll, muss genau erfasst werden. Die bisherige Ladekostenpauschale wird zum Ende des Jahres 2025 abgeschafft.
„Viele Unternehmen denken jetzt, sie könnten zukünftig einfach über die Auslagenerstattung abrechnen“, erklärt Max Kolle. „Aber das ist keine gute Idee.“ Warum? Die Auslagenerstattung – in der Regel über die Reisekostenabrechnung – ist ein manueller Prozess und in der Praxis sehr aufwendig. Vor allem aber versickern die Auslagen irgendwo unter den Reisekosten und sind nicht mehr auswertbar. Fuhrparkmanager haben dadurch keinen Einblick mehr in die Ladekosten ihrer Fahrzeuge.
Die Lösung liegt in einer präzisen und automatisierten Erfassung. Über den Heimlademanager von MOBIKO zum Beispiel können Mitarbeitende ihre geladene Strommenge erfassen – ganz gleich, ob die Daten aus der Wallbox kommen oder aus der Fahrzeug-App selbst. Die Daten sind direkt abrufbar, steuerkonform und reduzieren den Aufwand für Unternehmen erheblich. „Wenn die Erfassung digital und direkt erfolgt, sparen alle Zeit – und die Mitarbeiter bekommen ihre Erstattung der tatsächlichen Heimladekosten korrekt und unkompliziert“, so Leander Teubner.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Für Unternehmen heißt das konkret: Prozesse anpassen, Mitarbeitende informieren und auf digitale Tools setzen. Wer jetzt reagiert, ist für 2026 gerüstet und muss nicht im Nachhinein hektisch reagieren. Denn: Die Kurzfristigkeit des Schreibens darf nicht dazu führen, dass man auf alte, ungenaue Abrechnungswege zurückgreift.
Fazit: Die Änderungen bei der Heimladekosten-Abrechnung sind nicht trivial, aber handhabbar. Wer auf präzise Erfassung und digitale Lösungen setzt, ist rechtlich auf der sicheren Seite und spart langfristig Zeit und Aufwand. Der Heimlademanager von MOBIKO ist genau dafür entwickelt – er erfasst jede Ladeeinheit zuverlässig und macht die Abrechnung für Unternehmen wie Mitarbeitende unkompliziert.
Webinaraufzeichnung: Ausblick auf die Mobilitätsthemen 2026
Max Kolle von belmoto und Leander Teubner von MOBIKO im Expertenaustausch.
Sehen Sie die gesamte Aufzeichnung an.
V2G und V2H ab 2026
Ab 2026 ändert sich nicht nur die Abrechnung von Heimladekosten – auch Vehicle-to-Grid (V2G) und Vehicle-to-Home (V2H) werden wirtschaftlich interessant. Elektroautos können dann als Batteriespeicher genutzt werden und aktiv am Stromhandel teilnehmen. Das heißt: Strom aus dem Auto kann ins Netz zurückgespeist werden (V2G) oder das eigene Zuhause versorgen (V2H). Für Unternehmen mit Dienstwagen bedeutet das: Handlungsbedarf bei Car Policies und Dienstwagenverträgen.
Technisch funktionieren V2G und V2H über bidirektionale Ladepunkte, also Wallboxen, die Strom sowohl aufnehmen als auch abgeben können. Nur Fahrzeuge, die bidirektionales Laden unterstützen, sind dafür geeignet. Zusätzlich wird eine Steuerungssoftware benötigt, die Lade- und Entladevorgänge regelt. So kann ein E-Auto wie ein mobiler Energiespeicher fungieren, der flexibel Strom liefert oder aufnimmt.
Die Vorteile liegen auf der Hand: V2G kann helfen, das Stromnetz zu stabilisieren, V2H erhöht die Unabhängigkeit vom Stromversorger und ermöglicht, überschüssige Energie, etwa von einer PV-Anlage, sinnvoll zu nutzen. Auch wirtschaftlich kann es attraktiv sein, zum Beispiel durch Rückspeisung ins Netz zu Spitzenlastzeiten.
Empfehlung für Unternehmen
Für Unternehmen heißt das: Wenn Car Policy und Dienstwagenvertrag ohnehin angepasst werden, sollte V2G und V2H bewusst geregelt werden. „Ansonsten kann es passieren, dass Dienstwagen auf Firmenkosten an öffentlichen Ladesäulen geladen werden und anschließend zuhause Waschmaschine, Trockner und Fön versorgen,“ befürchtet Max Kolle.
Seine Empfehlung: V2G und V2H zunächst ausschließen, um ungewollte Risiken zu vermeiden und rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben. Wer Unterstützung bei seiner Car Policy benötigt oder den Verwaltungsaufwand für seine Flotte reduzieren möchte, kann sich an belmoto wenden. Das Beratungsunternehmen hilft bei der Optimierung der Unternehmensflotte.
Kurz gesagt: V2G und V2H eröffnen spannende Möglichkeiten für Energieeffizienz und Netzintegration, erfordern aber klare Regeln in Unternehmen. Wer die neuen Optionen plant, sollte jetzt prüfen, welche Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Verträge dafür geeignet sind – und wann ein Ausschluss der sicherere Weg ist.
50 % BEV-Quote ab 2027
Ab 2027 könnte in der EU eine verbindliche Quote für batterie-elektrische Fahrzeuge (BEV) gelten – aktuell werden 50 % bis 75 % für gewerbliche Neuzulassungen diskutiert. Privatkunden sind nicht betroffen, aber jede gewerbliche Zulassung zählt. Die Entscheidung soll am 16. Dezember 2025 auf EU-Ebene getroffen werden; danach muss sie in deutsches Recht umgesetzt werden.
Für Unternehmen wirft das viele Fragen auf: Wie sollen Heimladelösungen gestaltet werden? Lohnt sich eine App-basierte Abrechnung? Welche Ladekarten für öffentliches Laden macht Sinn? Wie muss die Car Policy angepasst werden? Kann man Mitarbeitenden weiterhin Blockiergebühren in Rechnung stellen? Und überhaupt: Können die Automobilhersteller die benötigten Fahrzeuge liefern? Eine Menge offener Fragen bei einem kurzfristigen Zeitplan angesichts der noch ausstehenden regulatorischen Klarheit.
Besonders herausfordernd wird es für Unternehmen, die Service-Fahrzeuge mit nach Hause geben – zum Beispiel Techniker, die unterwegs arbeiten. Fehlt eine Lademöglichkeit am Wohnort, müssen Unternehmen alternative Konzepte entwickeln, damit Fahrzeuge einsatzbereit bleiben und die Quote erfüllt werden kann.
Empfehlung für Unternehmen
Unsere Empfehlung: Das Thema BEV-Quote unbedingt im Blick behalten, Prozesse und Flottenplanung frühzeitig prüfen und bei der Car Policy sowie der Ladeinfrastruktur strategisch planen. Nur so können Unternehmen ab 2027 flexibel reagieren.
Fazit
Das Jahr 2026 wird in Bezug auf Unternehmensmobilität spannend. Es bleibt abzuwarten, ob das Deutschlandticket bzw. auch das Deutschland-Jobticket weiterhin angenommen wird oder ob die Preiserhöhung doch einen signifikanten Einfluss auf die Abozahlen hat.
Unternehmen, die bisher die Ladekostenpauschale genutzt haben, werden eine gute und zuverlässige Lösung brauchen, um die Heimladekosten der Elektro-Dienstwagen zu erfassen. Hier kann der Heimlademanager von MOBIKO unterstützen.
V2G und V2H sollten unserer Empfehlung nach von Unternehmen für ihre Dienstwagen ausgeschlossen werden – für eine saubere Integration in die Car Policy von Dienstwagenflotten kann belmoto unterstützen.
Die BEV-Quote ab 2027 wird auf einige Unternehmen großen Einfluss haben und die gesetzlichen Anforderungen, die nächsten Jahr erarbeitet werden, sollten im Auge behalten werden.
Autorin
Agnes Köklü
Senior Marketing Managerin bei MOBIKO

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