20. November 2023 | 15 min Lesezeit

Der Sachbezug: Nutzung, Vorteile und steuerliche Aspekte

Sachbezüge bieten Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden zu belohnen und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. In diesem Beitrag gehen wir auf den Sachbezug, die verschiedenen Aspekte steuerfreier Sachbezüge, von der gesetzlichen Regelung bis hin zu deren praktischer Anwendung im Unternehmenskontext genauer ein und zeigen unsere Lösung: die MOBIKO Mobility Card.

Inhaltsverzeichnis

Intro: Der Sachbezug – Ein Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmende

Der Sachbezug hat sich in Deutschland historisch als eine attraktive und steuerlich effiziente Form des Mitarbeiterbenefits etabliert. Ursprünglich wurde er als Mittel zur Gewährung von Zusatzleistungen eingeführt. Im Laufe der Jahre haben Unternehmen jedoch die Relevanz von Sachbezügen verstanden. Mittlerweile ist er in vielen Unternehmen ein zentraler Bestandteil ihrer Vergütungssysteme.

Sachbezüge können in verschiedenen Formen auftreten: von traditionellen Essensmarken, über monatliche Gutscheinkarten bis hin zu Mobilitätslösungen wie der MOBIKO Mobility Card. Diese Vielfalt ermöglicht es Unternehmen, maßgeschneiderte Benefits zu schaffen, die sowohl ihre Unternehmenskultur als auch die individuellen Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden widerspiegeln.

Für Unternehmen bedeutet der Einsatz von Sachbezügen eine Möglichkeit, die Mitarbeitermotivation und -bindung zu steigern, ohne dabei die steuerliche Last zu erhöhen. Dieser Ansatz fördert nicht nur ein positives Arbeitsumfeld, sondern ist auch kosteneffizient und stärkt das Employer Branding.

Mitarbeitende wiederum genießen den Vorteil eines zusätzlichen, steuerbegünstigten Benefits, der ihr Nettoeinkommen effektiv erhöht.

Hintergründe, Bedeutung und Anwendungsgebiete des Sachbezugs

Mit dem Sachbezug nutzen Unternehmen in Deutschland den geldwerten Vorteil und geben ihn an ihre Mitarbeitenden weiter. Er wird zusätzlich zum regulären Gehalt angeboten und bietet eine steuer- und sozialversicherungsfreie Alternative zu Barlohn.

Die aktuelle Grenze für steuerfreie Sachbezüge liegt bei 50 Euro pro Monat pro Mitarbeitenden. Diese Grenze wurde erhoben, damit Unternehmen konkrete Bedürfnisse des Mitarbeitenden in Bezug auf Lebenshaltungskosten, Mobilität oder andere spezifische Bereiche erfüllen können. Er wird als Unterstützung für bestimmte Lebenshaltungskosten und nicht als direkte Einkommenserhöhung angesehen.

Die Anwendungsgebiete des Sachbezugs sind vielfältig. Zu den gängigsten Formen gehören:

  • Essensgutscheine für die Kantine, lokale Restaurants oder Supermärkte
  • Tankkarten für den beruflichen und privaten Gebrauch
  • Gutscheine und Förderungen für Sport- und Fitnessangebote.
  • Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel, Bikeleasing oder bestimmte Mobilitätstypen

Mehr zu den unterschiedlichen Anwendungsgebieten erfahren Sie hier. 

Somit stellt der Sachbezug eine innovative Methode dar, um das Benefit-Programm eines Unternehmens zu optimieren. Durch die Bereitstellung von geldwerten Vorteilen, die steuerlich begünstigt sind, können Unternehmen ihren Mitarbeitenden attraktive Zusatzleistungen bieten, ohne die Lohnnebenkosten wesentlich zu erhöhen. Dies steigert nicht nur die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber, sondern trägt auch zur Mitarbeiterzufriedenheit bei.

Steuerliche Aspekte des Sachbezugs auf einen Blick

Grundverständnis des steuerlichen Rahmens: Unternehmen, die Sachbezüge als Mitarbeiterbenefits einsetzen, müssen die steuerlichen Rahmenbedingungen genau verstehen. In Deutschland ist der Sachbezug bis zu einem Betrag von 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies bedeutet, dass diese geldwerten Vorteile bis zu diesem Grenzbetrag nicht als steuerpflichtiges Einkommen behandelt werden.

Doch für die meisten Unternehmen ist die steuerliche Bedeutung sehr wichtig: 80 % sehen die Steuerbefreiung des Sachbezugs als entscheidend. Ohne Steuerbegünstigung würden mehr als die Hälfte der Unternehmen den Sachbezug als Mitarbeiterbenefit einstellen.¹

Wichtigkeit der 50-Euro-Grenze: Die Einhaltung der 50-Euro-Grenze ist entscheidend. Wird dieser Wert überschritten, wird der gesamte Betrag des Sachbezugs steuerpflichtig.

Zweckbindung des Sachbezugs: Ein wesentliches Merkmal des Sachbezugs ist seine Zweckbindung. Der Sachbezug muss für bestimmte, klar definierte Zwecke eingesetzt werden. Das ist ist entscheidend, um die steuerlichen Vorteile eines Sachbezugs in Anspruch nehmen zu dürfen und sicherzustellen, dass er nicht als allgemeiner Lohnzuschlag ausgelegt wird.

Die Anrufungsauskunft für steuerliche Klarheit: Für spezifische Situationen oder bei Unsicherheiten bezüglich der steuerlichen Behandlung eines Sachbezugs können Unternehmen eine Anrufungsauskunft bei ihrem zuständigen Finanzamt einholen. Dies bietet Klarheit und Sicherheit in Bezug auf die steuerliche Handhabung und hilft, eventuelle steuerliche Hindernisse zu minimieren. Mehr dazu erfahren Sie nächste Woche bei uns im Blog.

Umgang mit verschiedenen Sachbezugsarten: Es ist wichtig zu beachten, dass verschiedene Arten von Sachbezügen unterschiedlich behandelt werden. Unternehmen sollten sich daher über die spezifischen steuerlichen Regelungen für verschiedene Arten von Sachbezügen, wie beispielsweise Mobilitätsleistungen oder Essensgutscheine, informieren.

Praktische Umsetzung im Unternehmen: Für die praktische Umsetzung des Sachbezugs im Unternehmen ist es ratsam, klare Richtlinien zu etablieren und die Prozesse entsprechend zu strukturieren. In vielen Teilen bieten Dienstleister für Sachbezüge aber umfangreiche Richtlinien und Prozesse an.

 

Zwei Kollegen sehen sich im geräumigen Flur des Büros Arbeitsdokumente an.

Praxisbeispiele: So können Unternehmen den Sachbezug nutzen

Wie bereits erwähnt machen viele Unternehmen vom Sachbezug bereits Gebrauch. Laut aktuelle Zahlen nutzen bereits 72 Prozent der kleinen und mittelständigen Unternehmen den Sachbezug für Ihr Benefit-Programm.² 

Die beliebtesten Einsatzgebiete des Sachbezugs:

  • Essensgutscheine oder -Guthaben: Diese sind ein klassisches und viel genutzte Art des Sachbezugs. Mitarbeitende können die Guthaben meist durch eine Prepaid-Karte oder Gutscheine nutzen.

  • Guthaben für Tanken und allgemeine Fahrtkosten: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden Tankgutscheine oder Jobtickets für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Bei Jobtickets gilt die Steuerfreiheit, wenn sie zusätzlich zum Arbeitslohn und nicht als Gehaltsumwandlung angeboten werden. Sie gelten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr. Firmenfahrräder, selbst zur Privatnutzung, können ebenfalls lohnsteuerfrei überlassen werden.

    Die MOBIKO Mobility Card geht für Fahrtkosten hier noch einen Schritt weiter – mehr dazu weiter unten im Blogbeitrag.

Mitarbeitende essen gemeinsam in einem Unternehmensgebäude.
Drei Männer und eine Frau planken lächelnd gemeinsam im modernen Fitnessstudio, Frau und ein Mann geben sich High Five
 
  • Geschenkgutscheine: Bei diesen Gutscheinen können Mitarbeitende ihre Online-Shops und Läden selbst wählen und mit den Gutscheinen profitieren. Dafür greifen fast alle Unternehmen auf bekannte Dienstleister zurück, die entweder lokal eingegrenzt (per Geofencing) oder auf Basis der Eingaben des Arbeitsgebers passende Dienstleister und Angebote filtern. Meist wird diese Art des Sachbezugs als Prepaid-Karte an die Mitarbeitendne gegeben.
  • Gesundheitsfördernde Maßnahmen: Viele Unternehmen fördern das Wohlbefinden und die Gesundheit ihrer mitarbeitenden durch den Sachbezug auch durch Zuschüsse für Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder Wellnessangebote.

Die MOBIKO Mobility Card – Unsere Lösung für vielfältige Mobilität über den Sachbezug

Mit unserer Lösung, der MOBIKO Mobility Card, nutzen wir den Sachbezug, um das Grundbedürfnis Mobilität aller Mitarbeitenden, steueroptimiert und vielfältig anzubieten. Heutzutage fordern Mitarbeitende Flexibilität und wollen sich daher nicht auf eine Form der Mobilität festlegen und stattdessen lieber situativ und flexibel wählen können.

Die Mobility Card ermöglicht Mitarbeitenden die Nutzung einer breiten Palette von Mobilitätsdiensten und fällt unter die Steuerbefreiung innerhalb der 50-Euro-Grenze.

Diese Vorteile können Sie mit der Mobility Card nutzen:

MOBIKO App mit den verschiedenen Modulen und der Mobility Card daneben.

Interessiert?

Dann informieren Sie sich hier über die weiteren Vorteile der Mobility Card!

Jonas von MOBIKO

Autor: Jonas Breit

Content Marketing Manager bei MOBIKO

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Die Mobility Card als Sachbezug für alle Mitarbeitenden nutzen

Welche Vorteile unsere Software für Ihr Unternehmen noch hat, zeigen unsere Experten Ihnen gerne bei einem ersten Kennenlerngespräch. Informieren Sie sich auch gerne vorab über unser Info-Material selbst!

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