5. Oktober 2026 | 9 min Lesezeit

Laden am Arbeitsplatz: So organisieren Arbeitgeber E-Mobilität richtig

Mit einer wachsenden E-Dienstwagenflotte steigt auch der Ladebedarf in Unternehmen. Doch nicht alle Mitarbeitenden können oder möchten ihr Fahrzeug zu Hause laden. Ladepunkte am Arbeitsplatz werden deshalb zu einem wichtigen Bestandteil der betrieblichen Ladeinfrastruktur. Für Arbeitgeber geht es dabei um weit mehr als die Installation von Wallboxen: Wer darf wann laden, wie werden die Kosten abgerechnet und wie lassen sich Laden am Arbeitsplatz, Heimladen und öffentliches Laden sinnvoll miteinander verbinden?

Wir zeigen, worauf Unternehmen achten sollten und wie sich die verschiedenen Ladeorte effizient organisieren lassen.

In Kürze

  • Laden am Arbeitsplatz ergänzt Heimladen und öffentliches Laden und kann insbesondere für Beschäftigte ohne private Lademöglichkeit sowie für Pool- und Dienstfahrzeuge relevant sein.
  • Vor dem Aufbau einer Ladeinfrastruktur sollten Unternehmen Bedarf, Netzkapazität, Ladeleistung, Zugangsregeln, Abrechnung und zukünftiges Flottenwachstum berücksichtigen.
  • Für HR bestehen Unterschiede zwischen Heimladen, öffentlichem Laden und Laden am Arbeitsplatz vor allem bei der Abrechnung.
  • Digitale Ladeplatz- und Abrechnungsprozesse helfen dabei, begrenzte Ladepunkte effizient zu nutzen und Heim-, Arbeitsplatz- und öffentliches Laden in eine gemeinsame E-Mobilitätsstrategie einzubinden.
Inhaltsverzeichnis

Warum Laden am Arbeitsplatz ein Thema ist

Mitarbeitende mit E-Dienstwagen haben drei Möglichkeiten, ihr E-Auto zu laden: zu Hause an der eigenen Wallbox, an öffentlichen Ladesäulen oder an Ladepunkten am Firmenstandort. Von allen drei Möglichkeiten ist das öffentliche Laden häufig die kostenintensivste Variante, da höhere Strompreise und Roaminggebühren zu bezahlen sind.

Praktischer und kostengünstiger hingegen sind Heimladen und Laden am Arbeitsplatz. An Orten, an denen Beschäftigte sowieso Zeit verbringen, kann der Ladevorgang praktisch nebenbei ablaufen. Das kann E-Mobilität effizienter und kostengünstiger für Arbeitgeber machen. Unternehmen sollten also überlegen, ob das Laden am Arbeitsplatz ein Thema für sie ist. Stellen Sie sich dazu folgende Fragen:

  • Gibt es Mitarbeitende mit E-Dienstwagen, die zu Hause keine private Lademöglichkeit haben?
  • Besitzen Sie Poolfahrzeuge mit Elektroantrieb?
  • Ist Laden für viele Ihrer Kunden und Besucher ein Thema?
  • Haben Sie einen geeigneten Netzanschluss sowie ausreichend Parkplätze am Standort zur Verfügung, die sich für einen Ladepunkt eignen würden?
  • Ist eine Ausweitung Ihrer E-Dienstwagenflotte geplant?

 

Wenn Sie eine, mehrere oder alle dieser Fragen mit „Ja“ beantworten, dann sollten Sie als Arbeitgeber über eine Ladeinfrastruktur am Arbeitsplatz nachdenken.

Laden am Arbeitsplatz: Das kommt auf Arbeitgeber zu

Wenn Arbeitgeber Laden am Arbeitsplatz ermöglichen wollen, müssen sie vor der Umsetzung einige Punkte beachten und folgende Schritte durchlaufen:

  1. Bedarf ermitteln: Wie viele Ladepunkte sind sinnvoll? Wie wird sich der Bedarf in Zukunft entwickeln?
  2. Betriebsmodell festlegen: Wer betreibt die Ladepunkte? Wer darf sie nutzen? Ist das Laden kostenlos oder kostenpflichtig? Sollen auch private Fahrzeuge, Kunden oder Besucher laden können?
  3. Technische Voraussetzungen prüfen: Welche Anschlussleistung ist am Standort verfügbar? Welche Ladeleistung benötigen die Fahrzeuge tatsächlich? Muss der Netzanschluss erweitert werden oder lässt sich die vorhandene Leistung mithilfe eines dynamischen Lastmanagements auf die Ladepunkte verteilen?
  4. Förderung beantragen: Kommt der Ausbau der Ladeinfrastruktur für KfW-Förderprogramme oder Förderkredite für Ladeinfrastruktur infrage? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
  5. Installation umsetzen: Wer installiert die Hardware und Software am Standort?
  6. Prozesse integrieren: Wie werden Lademengen abgerechnet? Welche Preise gelten für Mitarbeitende oder Besucher? Wer darf überhaupt laden?

 

Bauen Unternehmen Ladepunkte am Standort aus, stellen sich sowohl Fragen zur technischen und praktischen Umsetzung als auch zur Organisation und Verwaltung. Dürfen Beschäftigte ihre E-Autos an einer ortsfesten betrieblichen Ladeeinrichtung des Arbeitgebers kostenfrei laden, ist diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Leistung nach § 3 Nr. 46 EStG bis Ende 2030 steuerfrei.

Hinzu kommt der regulatorische Druck: Mit der GEIG-Novelle, die der Bundesrat am 10. Juli 2026 gebilligt hat, müssen Eigentümer bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen ab dem 1. Januar 2027 entweder einen Ladepunkt je zehn Stellplätze errichten oder mindestens die Hälfte der Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur ausstatten — für viele Unternehmen wird Ladeinfrastruktur am Standort damit vom freiwilligen Benefit zur gesetzlichen Pflicht. Wie weit Unternehmen dabei heute tatsächlich sind, zeigt der Smart Parking & E-Mobility Benchmark-Report 2026 von ParkHere mit Nutzungsdaten aus über 150 Unternehmen.

Sobald die Ladesäule aber auch für externe Personengruppen zur Verfügung steht, kommen ggf. zusätzliche Vorgaben für öffentlich zugängliche Ladepunkte hinzu. Sollen die Arbeitnehmenden für das Laden am Arbeitsplatz bezahlen, müssen die Ladesäulen eichrechtskonform und in der Lage sein, zwischen Nutzenden bzw. Fahrzeugen zu unterscheiden.

Die oft unterschätzte Frage: Wer bekommt welchen Ladepunkt?

So praktisch das Laden am Arbeitsplatz für Mitarbeitende ist, braucht es aber auch klare Regelungen, damit die Ladeinfrastruktur im Arbeitsalltag tatsächlich funktioniert und nicht selbst zum Konfliktpunkt wird. Blockierte Ladeplätze und Frust bei Beschäftigten können bei fehlender Organisation schnell die Folge sein.

Hier sollten Unternehmen nicht abwarten und Entwicklungen beobachten, sondern von Anfang an für klare Verhältnisse sorgen. Vor allem die Frage, wer wann, wo und wie lange laden darf, muss klar beantwortet sein. Statt manueller Listen oder der Anmeldung im Sekretariat sollten Unternehmen digitale Lösungen bereitstellen. So wird der Ablauf automatisiert, effizient, nachvollziehbar und unabhängig von Arbeitszeiten organisiert.

ParkHere bietet genau diese Lösung für Unternehmen mit Ladepunkten: E-Autofahrende reservieren sich über die ParkHere-App einen Parkplatz mit Ladepunkt. Über eine Kennzeichenerkennung kann der Arbeitnehmende, Kunde oder Besucher mit reserviertem Parkplatz den Ladepunkt nutzen. Nach dem Ladevorgang wird direkt über das System abgerechnet.

Nach Angaben von ParkHere berichten Kunden von einer Auslastung ihrer Park- und Ladeflächen von nahezu 100 %. Durch Mehrfachbelegung und digitales Umparkmanagement können vorhandene Ladepunkte außerdem von mehreren Fahrzeugen pro Tag genutzt werden. Außerdem lassen sich Warteschlangen und unnötig lange blockierte Ladepunkte deutlich reduzieren. Für HR und das Fuhrparkmanagement wird außerdem die Abrechnung deutlich erleichtert, und für Kunden oder Besucher können Sie bestimmte Slots auch vorab blocken.

Heimladen und Laden am Arbeitsplatz: Wie kombiniert man beides?

In der Praxis stellt sich nicht die Frage, ob Laden am Arbeitsplatz oder Heimladen sinnvoller oder wichtiger ist. Vielmehr ist es eine Kombination aus allen drei Lademöglichkeiten: zu Hause, unterwegs und beim Arbeitgeber. Welche wesentlichen Unterschiede diese Lademöglichkeiten haben, zeigt die nachfolgende Tabelle:

HeimladenLaden am ArbeitsplatzÖffentliches Laden
KomfortSehr hochBei Anwesenheit und digitaler Organisation hochNiedriger
VerfügbarkeitIndividuellBegrenzte LadepunkteOrtsabhängig
KostenIndividueller Stromtarif oder pauschaler StrompreisUnternehmensstrompreis + BetriebskostenMarktabhängig
AbrechnungErstattung notwendigDirekt über UnternehmenÜber Ladekarte, App, Flottenvertrag oder Ad-hoc-Zahlung
Geeignet fürMitarbeitende mit eigener LademöglichkeitE-Dienstwagen am Unternehmensstandort bzw. Arbeitnehmende ohne private LademöglichkeitAußendienst-Angestellte und Situationen ohne verfügbare private oder betriebliche Ladeoption

Der wichtigste Unterschied betrifft für HR vor allem die Abrechnung: Für die nachträgliche Erstattung von Heimladekosten müssen die tatsächlichen Strommengen sowie die für die Erstattung maßgebliche Strompreisgrundlage nachvollziehbar erfasst werden. Die Kosten werden dann mit der Gehaltsabrechnung erstattet.

Kosten für öffentliches Laden von E-Dienstwagen werden hingegen häufig über Ladekarten, Lade-Apps oder zentrale Flottenverträge erfasst und anschließend direkt mit dem Unternehmen abgerechnet.

Beim Laden am Arbeitsplatz braucht es gesonderte Abrechnungsprozesse, falls die Mitarbeitenden für den Strom bezahlen sollen. Außerdem muss hier zwischen Kunden und Arbeitnehmenden unterschieden werden, was wiederum HR und Fuhrparkmanagement betrifft. ParkHere hält sowohl die Organisations- als auch die Abrechnungsprozesse durch das Ladeplatz-Management schlank, übersichtlich und effizient.

So organisieren Unternehmen Heimladen und Arbeitsplatzladen gemeinsam

Heimladen, Arbeitsplatzladen und öffentliches Laden stellen Unternehmen vor unterschiedliche organisatorische und abrechnungstechnische Anforderungen. Für Mitarbeitende sind sie jedoch lediglich unterschiedliche Ladeorte innerhalb derselben Mobilität. Genau aus diesem Grund sollten Arbeitgeber die Ladeorte nicht isoliert betrachten, sondern für reibungslose Prozesse sorgen.

Wenn Arbeitnehmende morgens am Unternehmensstandort laden, später unterwegs und nach Feierabend zu Hause, sollte die Abrechnung der unterschiedlichen Ladekosten und -daten nicht das Hauptthema sein. So schaffen Sie das:

  1. Zentrale Regeln schaffen: Wer darf wo laden und welche Kosten übernimmt das Unternehmen?
  2. Digitale Prozesse bilden: Manuelle Excel-Listen funktionieren vielleicht bei 10 E-Firmenwagen, die nur zu Hause laden, aber sobald unterschiedliche Ladepunkte genutzt werden und sich die E-Dienstwagenflotte vergrößert, braucht es digitale Prozesse und einen automatisierten Datenaustausch.
  3. Daten und Systeme verbinden: Ladedaten aus Heimladen, Arbeitsplatzladen und öffentlichem Laden sollten möglichst so zusammengeführt werden, dass Fuhrpark, HR, Payroll und Finance nicht mit voneinander getrennten manuellen Prozessen arbeiten müssen.

Fazit: E-Mobilität braucht digitale und vernetzte Prozesse

In der Elektromobilität dreht es sich also wieder einmal hauptsächlich darum, Prozesse miteinander zu verbinden und diese effizienter sowie skalierbar zu machen. Nur weil die technischen Voraussetzungen für Heimladen oder das Laden am Arbeitsplatz gegeben sind, heißt das noch nicht, dass die Umsetzung auch reibungslos funktioniert.

Erst wenn Abläufe klar strukturiert sind und Mitarbeitende unkompliziert und ohne großen Aufwand zwischen der privaten Wallbox, öffentlichen Ladesäulen und den Ladepunkten am Unternehmensstandort wechseln können, funktioniert Elektromobilität im Unternehmen.

Autorin

Kristina Fraitzl

Kristina Fraitzl​

Freelance SEO-Texterin für HR und Employer Branding

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