15. Juni 2026 | 6 min Lesezeit

Alles zum ÖPNV-Zuschuss für Mitarbeitende – Zuschusshöhen, steuerliche Behandlung und Abgrenzung

Ein Zuschuss zum ÖPNV entlastet Mitarbeitende spürbar und stärkt die Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens. Wie Sie einen ÖPNV-Zuschuss steuerfrei einsetzen, für wen der Zuschuss geeignet ist und welche Arten der Abrechnung es gibt, lesen Sie hier. Außerdem zeigen wir, wie Sie nachhaltige Mobilität auch für Beschäftigte fördern können, für die der ÖPNV keine passende Lösung ist.

In Kürze

  • Der ÖPNV-Zuschuss ermöglicht Unternehmen die steuerbegünstigte Erstattung von Tickets des öffentlichen Verkehrs.

 

  • Der ÖPNV-Zuschuss eignet sich besonders für Beschäftigte, die regelmäßig öffentliche Verkehrsmittel

 

  • In der Praxis entsteht der größte Aufwand meist durch Belegprüfung, Verwaltung und Abstimmung mit Payroll.

 

  • Für Beschäftigte ohne passende ÖPNV-Anbindung oder mit flexiblem Mobilitätsverhalten ist ein Mobilitätsbudget häufig die bessere Lösung.
Inhaltsverzeichnis

Worum geht es beim ÖPNV-Zuschuss?

Unabhängig von der Abrechnungsart stehen hinter einem ÖPNV-Zuschuss einzelne Prozessschritte für die Personalabteilung:

  1. Belege der Mitarbeitenden sammeln
  2. Belege sortieren und prüfen
  3. In eine Excel-Datei eintragen und an Payroll übermitteln

 

MOBIKO übernimmt den gesamten Aufwand für die Verwaltung und Erstattung des ÖPNV-Zuschusses und automatisiert den Prozess: Mitarbeitende erfassen ihre Belege per Foto oder Datei-Upload selbst in der MOBIKO App. Wir prüfen die Belege und stellen eine vollständige und steuerkonforme Erstattungsdatei für die Abrechnung zur Verfügung.

Dieses Vorgehen bietet gleich zwei Vorteile: HR hat nur einen geringen Verwaltungsaufwand, der unabhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden und somit vollständig skalierbar ist, und Beschäftigte finden jederzeit eine geordnete und digitale Übersicht über ihre Erstattungsbeträge in der App.

ModellErstattungsfähigAbrechnungSteuerliche Behandlung
ÖPNV-ZuschussAlle ÖPNV-TicketsNachträgliche Erstattung• Steuerfrei, wenn zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt
• 25 % Pauschalsteuer bei Entgeltumwandlung
FahrtkostenzuschussFahrtkosten für den Weg zur ArbeitVorab- oder nachträgliche Erstattung möglich15 % Pauschalsteuer, wenn der Zuschuss zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird und die Höhe der Entfernungspauschale nicht übersteigt.
Deutschland-JobticketNur das konkrete Produkt Deutschland-JobticketNachträgliche Erstattung oder Abzug des verbleibenden Eigenanteils über die Gehaltsabrechnung• Steuerfrei, wenn zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt
• 25 % Pauschalsteuer bei Entgeltumwandlung
MobilitätsbudgetAlle vom Arbeitgeber als erstattungsfähig definierten MobilitätsartenNachträgliche ErstattungSteuerliche Ausgestaltung variiert je Verkehrsmittel

ÖPNV-Zuschuss an Mitarbeitende auszahlen: Abrechnungsarten

Der ÖPNV-Zuschuss kann über zwei Wege an die Mitarbeitenden ausgezahlt werden: über einen zusätzlichen Zuschuss oder über eine Entgeltumwandlung.

  1. Steuerfreier Zuschuss zusätzlich zum Gehalt

In diesem Fall wird der Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn an die Beschäftigten ausgezahlt. Dadurch ist er steuer- und sozialversicherungsfrei (vgl. § 3 Nr. 15 EStG).

  1. Entgeltumwandlung

Möchte der Arbeitgeber kein zusätzliches Budget zur Verfügung stellen, fallen 25 % Pauschalsteuer auf die Ticketerstattung an. Der Zuschuss reduziert das Bruttogehalt der Mitarbeitenden.

Wie hoch darf der ÖPNV-Zuschuss sein?

Der ÖPNV-Zuschuss wird nachträglich an die Belegschaft erstattet und darf grundsätzlich beliebig hoch sein, jedoch die Gesamtkosten der Tickets nicht übersteigen. Unternehmen können ihren Mitarbeitenden die Kosten anteilig oder in vollständiger Höhe zurückerstatten.

Steuerlich gibt es keine Obergrenze für die Erstattung der ÖPNV-Kosten der Beschäftigten. Für die Steuerfreiheit muss allerdings jeder Zahlung ein konkreter Beleg gegenüberstehen. Außerdem können Arbeitgeber selbst festlegen, bis zu welcher Höhe sie ÖPNV-Kosten maximal erstatten möchten.

Verwaltung und Abrechnung des ÖPNV-Zuschusses in der Praxis

Unabhängig von der Abrechnungsart stehen hinter einem ÖPNV-Zuschuss einzelne Prozessschritte für die Personalabteilung:

  1. Belege der Mitarbeitenden sammeln
  2. Belege sortieren und prüfen
  3. In eine Excel-Datei eintragen und an Payroll übermitteln

 

MOBIKO übernimmt den gesamten Aufwand für die Verwaltung und Erstattung des ÖPNV-Zuschusses und automatisiert den Prozess: Mitarbeitende erfassen ihre Belege per Foto oder Datei-Upload selbst in der MOBIKO App. Wir prüfen die Belege und stellen eine vollständige und steuerkonforme Erstattungsdatei für die Abrechnung zur Verfügung.

Dieses Vorgehen bietet gleich zwei Vorteile: HR hat nur einen geringen Verwaltungsaufwand, der unabhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden und somit vollständig skalierbar ist, und Beschäftigte finden jederzeit eine geordnete und digitale Übersicht über ihre Erstattungsbeträge in der App.

Für wen lohnt sich der ÖPNV-Zuschuss?

Der ÖPNV-Zuschuss erstattet ganz konkret die Kosten für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Er lohnt sich für Arbeitnehmende, die den ÖPNV regelmäßig sowohl beruflich als auch privat nutzen. Für Angestellte, die z. B. ausschließlich mit dem Deutschlandticket fahren, ist das Deutschland-Jobticket sinnvoller als der ÖPNV-Zuschuss. Wird das Deutschlandticket nämlich als Jobticket ausgestaltet und vom Arbeitgeber bezuschusst, profitieren die Nutzenden von einem Rabatt von 5 % beim Ticketkauf.

Wer außerdem nicht außer Acht gelassen werden darf, sind Mitarbeitende, für die der ÖPNV aus unterschiedlichen Gründen nicht infrage kommt. Für diese Beschäftigten ist ein flexibles Mobilitätsbudget die bessere Lösung. Damit können Arbeitnehmende die Mobilität ihrer Wahl nutzen – egal ob Abo-Modell, Fahrrad oder Sharing-Angebote.

FAQ: Wichtige Infos zum ÖPNV-Zuschuss

Was ist ein ÖPNV-Zuschuss?

Der ÖPNV-Zuschuss ist eine finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Konkret erstatten Unternehmen die Kosten für ÖPNV-Tickets der Angestellten anteilig oder in vollständiger Höhe. Erfolgt die Zahlung zusätzlich zum Gehalt, ist die Erstattung steuer- und sozialversicherungsfrei.

 

Ist der ÖPNV-Zuschuss ein Sachbezug?

Nein, der ÖPNV-Zuschuss wird nicht als Sachbezug behandelt, sondern ist davon unabhängig – sofern er zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird – und nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei. Unternehmen können ihren Mitarbeitenden die tatsächlichen Kosten für den öffentlichen Nahverkehr vollständig erstatten. Der monatliche Sachbezug bleibt davon unberührt und kann zusätzlich weiterhin in voller Höhe genutzt werden.

 

Ist der ÖPNV-Zuschuss steuerfrei?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist der ÖPNV-Zuschuss steuerfrei. Dafür muss er zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden und darf die tatsächlich angefallenen Kosten nicht überschreiten.

 

Wie verwaltet man den ÖPNV-Zuschuss möglichst einfach?

Bei steigender Mitarbeiteranzahl und mehreren Belegen pro Arbeitnehmenden pro Monat werden Papierbelege und Excel-Listen schnell unübersichtlich und fehleranfällig. Besser ist eine digitale und automatisierte Lösung. Mithilfe der MOBIKO Plattform reichen Angestellte ihre Belege selbst ein, digitalisieren diese und haben jederzeit einen vollständigen Überblick. MOBIKO prüft diese Belege und erstellt eine Datei, die direkt ins Abrechnungsprogramm übernommen werden kann.

Autorin

Kristina Fraitzl

Kristina Fraitzl​

Freelance SEO-Texterin für HR und Employer Branding

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