14. Juni 2023 | 25 min Lesezeit

Mobilitätsbudget: Vorteile, Versteuerung & gesetzliche Regelungen - ein Überblick

Das Mobilitätsbudget ist die Antwort eines Unternehmens auf die wachsende Mobilitätsvielfalt und die Forderungen seiner Mitarbeitenden nach mehr Flexibilität und Umweltschutz. Mobilitätsbudgets sind einfach zu handhaben, aber ihre Versteuerung ist kompliziert. Die einzelnen Verkehrsmittel müssen nach unterschiedlichen Grundsätzen abgerechnet werden. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen und erklären, wie Unternehmen mit Hilfe eines Mobilitätsbudgets die Komplexität des deutschen Steuerrechts bewältigen und zukunftsweisende Nachhaltigkeitstrends nutzen können.

Inhaltsverzeichnis

Mobilitätsbudget - Was ist das?

Ein Mobilitätsbudget ist ein monatlicher Zuschuss, den das Unternehmen seinen Mitarbeitenden für die betriebliche – oft auch private – Mobilität zur Verfügung stellt. Die Angestellten können flexibel und situativ entscheiden, welche Verkehrsmittel sie für ihren Arbeitsweg – und in ihrer Freizeit – nutzen. Sie können ihr Budget beispielsweise für den Zug, den Bus, das Dienstrad, den Skilift, beim Carsharing oder an der Tankstelle einsetzen. Der Arbeitgeber kann diese Auswahl einschränken, indem er eventuell nur den ÖPNV oder umweltfreundliche Verkehrsangebote bezuschusst. 

Mit einem Mobilitätsbudget können Unternehmen ihre Klimaziele effektiv verfolgen und ihren Mitarbeitenden maximale Flexibilität bei der Fortbewegung bieten – bei geringerem Verwaltungsaufwand. 

Ein Mobilitätsbudget lohnt sich für Arbeitnehmer:innen oft mehr als eine Gehaltserhöhung oder ein anderer Arbeitgeberzuschuss:

Eine junge blonde Frau schaltet mit dem Handy ihr gemietetes Auto frei.

Die Vorteile eines Mobilitätsbudgets auf einen Blick

Ein Mobilitätsbudget bietet sowohl für den Arbeitgeber als auch seine Angestellten gleich mehrere Vorteile:

Die Vorteile eines Mobilitätsbudgets für die Mitarbeitenden

Flexible Mobilität: Menschen haben unterschiedliche Mobilitätsbedürfnisse. Mit einem Mobilitätsbudget sind Mitarbeitende bundesweit mobil – unabhängig von ihrem Firmenstandort oder einem bestimmten Mobilitätsanbieter. Sie können mehr Verkehrsmittel nutzen, als es z. B. das Jobticket oder Deutschlandticket erlauben.

Gleichberechtigung: Im Gegensatz zu einem Dienstwagen, der oft nur Führungskräften vorbehalten ist, kann ein Mobilitätsbudget allen Mitarbeitenden angeboten werden, unabhängig von ihrer Gehaltsstufe. Das monatliche Budget kann für jede:n Mitarbeiter:in individuell gestaltet werden. Internationale Unternehmen können weltweit ein vergleichbares Angebot für ihre Angestellten einführen. Ein Mobilitätsbudget ist oft besonders für jüngere Generationen interessant, die in städtischen Gebieten aufgewachsen sind und keinen Führerschein besitzen.

Gesteigerte Lebensqualität: Durch den Umstieg auf ein Mobilitätsbudget können Unternehmen und ihre Angestellten dazu beitragen, den Individualverkehr zu reduzieren. Im Berufsverkehr können Mitarbeitende entspannt auf eine Alternative ausweichen und Staus umfahren. Wer mit dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommt, verbessert außerdem seine körperliche Gesundheit und spart sich die Parkplatzsuche.

Geringere Kosten und Steuerentlastung: Die Mitarbeitenden können ihr Mobilitätsbudget meist auch in ihrer Freizeit nutzen und profitieren somit mehr als bei anderen Corporate Benefits wie beispielsweise der berühmten Kantine. Auch aus steuerrechtlicher Sicht rentiert sich das Mobilitätsbudget im Vergleich zu anderen Arbeitgeberzuschüssen, denn umweltfreundliche Fahrten – z. B. mit dem ÖPNV – werden steuer- und sozialabgabenfrei erstattet. Die Arbeitnehmer:innen bekommen mehr von ihrem Bruttogehalt. Wichtig ist jedoch, dass das Budget zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt wird und nicht im Rahmen einer Gehaltsumwandlung.¹ Für viele rentiert es sich sogar, auf das eigene Auto zu verzichten und es nicht länger unterhalten zu müssen.

Doppelte Belohnung: Da der Arbeitgeber das flexible Mobilitätsbudget von MOBIKO über den Barzuschuss abrechnet, kann der Sachbezug für andere Leistungen – wie Sportangebote – verwendet werden. Die Mitarbeitenden profitieren doppelt.

Die Vorteile eines Mobilitätsbudgets für das Unternehmen

Gesteigerte Mitarbeiterzufriedenheit und verbessertes Image: Als Corporate Benefit trägt das Mobilitätsbudget zur Zufriedenheit und damit zur Bindung der Mitarbeitenden bei. Es stärkt auch die Arbeitgebermarke, weil es wichtige Unternehmenswerte nach außen trägt: Zukunftsorientierung und Umweltbewusstsein. Vor allem junge Talente bevorzugen Unternehmen, die ihre Werte vertreten und Lebensqualität bieten. Für sie spielt der Dienstwagen als Statussymbol eine geringere Rolle, wichtiger werden Flexibilität und Nachhaltigkeit.²

Geringere Kosten: Anders als bei einer Gehaltserhöhung können Arbeitgeber Lohnnebenkosten einsparen. Außerdem zahlen sie mit dem Budget bedarfsorientiert und nur für die Strecken, die ihre Mitarbeitenden tatsächlich zurücklegen. Das macht das Mobilitätsbudget gerade in Zeiten von New Work und Home Office zu einem relevanten Benefit. Keine Mindestabnahmemengen und keine hohen Fixkosten – anders als z. B. beim Jobticket. Mit einem Mobilitätsbudget als Alternative zum Dienstwagen können Unternehmen ihren Fuhrpark verkleinern und damit Kosten für Anschaffung und Wartung einsparen.

Weniger Parkplätze: Mobilitätsbudget statt Auto – Unternehmen können den Individualverkehr nachhaltig reduzieren. Dies ist vor allem für Unternehmen von Vorteil, die zentral gelegen sind und daher ihren Angestellten nur wenige Parkplätze bieten können.

Geringerer Prozessaufwand: Mobilitätsbedürfnisse individuell abdecken? Das klingt nach viel Arbeit für HR und die Lohnabrechnung. Nicht aber mit der Einführung des Mobilitätsbudgets über eine Softwarelösung: Unternehmen konfigurieren die Budgets in ihrem MOBIKO Firmenaccount, ohne Rahmenverträge mit den einzelnen Verkehrsgesellschaften abzuschließen. Mit einer Software können alle dienstlichen und privaten Mobilitätsausgaben an einem zentralen Ort verwaltet und abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt automatisch und basiert auf einem vollintegrierten Steueralgorithmus, so dass die Mitarbeitenden ihre Auslagen direkt und automatisch mit dem nächsten Gehalt erstattet bekommen und von Steuerbefreiungen profitieren können.

Reduzierter CO2-Fußabdruck: Mit einem geeigneten Software-Feature – wie der Green Taxation von MOBIKO – können Unternehmen auch erfolgreich Anreize für umweltfreundliche Mobilität setzen, zum Beispiel durch die Bezuschussung von Fahrradkosten. Nachhaltige Mobilität ist ein zentraler Baustein für Unternehmen, um ihre Klimaziele zu erreichen – gerade vor dem Hintergrund steigender CO2-Preise und der anstehenden Corporate Sustainability Reporting Directive, durch die zahlreiche europäische Unternehmen ab 2023 Rechenschaft über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen ablegen müssen. Budgetanbieter wie MOBIKO übernehmen daher das CO2-Reporting für ihre Kunden.

Die Gleichung ist einfach: Mobilitätsbudget = Win-win-win. Für den Arbeitgeber, für die Angestellten und für die Umwelt.
Zwei Kollegen sehen sich im geräumigen Flur des Büros Arbeitsdokumente an.

Beim Mobilitätsbudget auf rechtliche Aspekte achten

Damit Unternehmen die steuerlichen Vorteile von Mobilitätsbudgets in Anspruch nehmen können, müssen sie die gesetzlichen Regelungen einhalten. Das deutsche Steuerrecht ist komplex und die Regelungen zur Versteuerung der Mitarbeitermobilität sind abhängig vom Zweck der Fortbewegung (beruflich / privat) und der Art des Verkehrsmittels (z. B. ÖPNV / Dienstwagen). Dies lässt sich damit erklären, dass der Gesetzgeber einen Teil der sozialen, gesundheitlichen und ökologischen Verantwortung auf die Arbeitgeber übertragen will. Sofern ein Arbeitgeber dieser Verantwortung nachkommt, sollen er und seine Mitarbeitenden profitieren – durch Einsparung der Lohnnebenkosten bzw. Steuern. Nachhaltige Mobilität mit dem ÖPNV ist steuerfrei, während Firmenwagen mit Verbrennungsmotor höher besteuert werden.

Es spielt außerdem eine Rolle, ob der Arbeitgeber die Mobilitätskosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn oder im Rahmen einer Gehaltsumwandlung übernimmt: Wird beispielsweise das ÖPNV-Ticket zusätzlich zum Lohn gewährt, ist es von der Sozialversicherung und der Lohnsteuer befreit. Allerdings mindert das Ticket die Entfernungspauschale, die bei der Einkommenssteuer angerechnet werden kann. Arbeitgeber können dem entgegenwirken, indem sie die Fahrkarte pauschal mit 25% pauschalversteuern.¹ Wird der ÖPNV-Zuschuss jedoch als Gehaltsumwandlung gewährt, ist er grundsätzlich steuerpflichtig. Arbeitgeber können das Ticket dann entweder pauschal mit 15% mit Anrechnung auf die Entfernungspauschale oder mit 25% ohne Minderung der Entfernungspauschale versteuern.³ Beim ÖPNV-Ticket ist auch eine Kombination aus Entgeltumwandlung und zusätzlichem Arbeitgeberzuschuss möglich.

Es ist wichtig, dass sich Arbeitgeber über die aktuellen Regelungen informieren und sich von einem Steuerbüro beraten lassen, da der Gesetzgeber jederzeit Anpassungen vornehmen kann.

Versteuerung des Mobilitätsbudgets - Was muss beachtet werden?

Immer mehr Arbeitgeber erkennen und nutzen das Potenzial von Mobilitätsbudgets. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland halten mit diesem Trend jedoch kaum Schritt.⁴ Mobilitätsbudgets sind einfach zu handhaben, jedoch in ein unübersichtliches und komplexes Gesetzeskonstrukt eingebettet. Viele Unternehmen setzen deshalb auf externe Dienstleister und Software. Allerdings übernehmen nicht alle Anbieter die richtige Versteuerung von Ausgaben. Um sicherzustellen, dass der geldwerte Vorteil der Ausgaben korrekt besteuert wird, sollten Unternehmen auf intelligente Software setzen und Anbieter wählen, die den gesamten Verwaltungsaufwand – einschließlich Belegprüfung und Besteuerung – übernehmen.

Laut Öko-Institut e.V.⁴ bieten sich drei populäre Möglichkeiten bei der Versteuerung eines Mobilitätsbudgets:

  1. Unternehmen können ihren administrativen Aufwand möglichst gering halten, indem sie das Mobilitätsbudget als Pauschalbetrag in Form einer Gehaltserhöhung bereitstellen. Mögliche Steuervorteile bleiben bei dieser Variante jedoch unberücksichtigt.
  2. Unternehmen können das Mobilitätsbudget als Sachbezug (z. B. in Form einer Gutscheinkarte) einführen und pauschal versteuern. Allerdings hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen für solche Sachbezüge verschärft. Mögliche Steuervorteile, die sich aus der Nutzung verschiedener (nachhaltiger) Verkehrsmittel und aus Wegezwecken ergeben, bleiben auch bei dieser Variante unberücksichtigt. 
  3. Mitarbeitende können in Vorleistung gehen und sich nachträglich ihre Mobilitätskosten als Barlohn erstatten lassen. Dies ist die beliebteste Variante, da sie Steuervergünstigungen ermöglicht, allerdings ist sie mit einem gewissen Prüfungs- und Verwaltungsaufwand verbunden.

An diesem dritten Punkt setzt das flexible Mobilitätsbudget von MOBIKO an: Mit unserer intelligenten Software gelingt es Unternehmen, die verschiedenen Verkehrsmittel individuell zu versteuern – ohne großen Aufwand.

Die Versteuerung einzelner Verkehrsmittel

Über ein Mobilitätsbudget kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden verschiedene Verkehrsmittel für den Arbeitsweg und für die Freizeitmobilität zur Verfügung stellen. Im Folgenden werden die gängigsten Verkehrsmittel vorgestellt.

Grafische Abbildung zur Versteuerung unterschiedlicher Mobilitätstypen

Aus steuerlicher Sicht lassen sich die Mobilitätsangebote in drei Kategorien einteilen: ÖPNV, Fernverkehr und Individualverkehr. Fahrten im ÖPNV sind steuerfrei, und es spielt keine Rolle, ob die Mitarbeitenden diesen für den Arbeitsweg (sprich die Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) oder in ihrer Freizeit nutzen. Anders sieht es bei der Beförderung mit Fernzügen und Fernbussen aus; hier ist nur der Arbeitsweg steuerfrei. Mittel des Individualverkehrs – z. B. Dienstwagen – werden höher versteuert. Nun zu den Details:

1. Dienstwagen

Firmenwagen haben eine schlechte Auswirkung auf die Ökobilanz des Unternehmens und können hohe Kosten verursachen. Für Mitarbeitende ist die Überlassung eines Dienstwagens nur dann steuer- und sozialabgabenfrei, wenn sie ihn nicht privat nutzen. Wird der Dienstwagen mit Verbrennungsmotor für private Fahrten genutzt, muss er monatlich als geldwerter Vorteil mit 1 % des Bruttolistenpreises versteuert werden. Maßgeblich ist der Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung.⁵ Wird der Firmenwagen nur für den Arbeitsweg genutzt, muss er ebenfalls versteuert werden, allerdings mit einem niedrigeren Bruttolistenpreisen.⁵ Alternativ können auch die gefahrenen Kilometer versteuert werden. Dazu ist jedoch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erforderlich.

Für E-Fahrzeuge gelten bei der Ermittlung des Bruttolistenpreises andere Anforderungen.

2. Dienstrad

Vergleichbar mit einem Dienstwagen kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden auch ein Fahrrad zur Verfügung stellen. Der große Unterschied zum Dienstwagen ist jedoch, dass das Fahrrad steuerfrei überlassen werden kann, sofern dies zusätzlich zum Gehalt geschieht.¹ Da der Gesetzgeber den Arbeitsweg nicht als geldwerten Vorteil ansieht, können Beschäftigte die Entfernungspauschale trotzdem geltend machen. Beim Pendeln mit dem Fahrrad sind das 30 Cent pro Entfernungskilometer.⁶ Sie können das Firmenfahrrad auch privat nutzen. 

Wird das Dienstfahrrad den Beschäftigten zusätzlich zum Lohn unentgeltlich oder verbilligt übereignet, werden 25 Prozent Pauschalsteuer⁷, 5.5 Prozent Soli und Kirchensteuer fällig. Viele Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitenden Diensträder auch im Rahmen einer Gehaltsumwandlung zur Verfügung. Sofern die Angestellten das Rad privat nutzen, müssen sie den geldwerten Vorteil mit 0.25% versteuern.⁸

Ein junger Mann nutzt den ÖPNV auf dem Weg zur Arbeit.

3. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Alle Fahrten von Mitarbeitenden im ÖPNV sind steuerfrei – egal ob es sich um den Arbeitsweg oder reine Privatfahrten handelt. Die Steuerbefreiung gilt auch für Leiharbeitskräfte und Mitarbeitende ohne aktives Beschäftigungsverhältnis.⁹ 

Zum ÖPNV zählen alle Verkehrsmittel, die nicht zum Personenfernverkehr zählen. Beispiele für den ÖPNV sind Regionalzüge, Straßenbahnen, U-Bahnen und Linienbusse. Sharing-Angebote wie Carsharing zählen leider nicht zum ÖPNV und sind daher nicht steuerfrei. 

Der Arbeitgeber kann den ÖPNV als Sachbezug oder Barzuwendung abrechnen. Für den Arbeitgeber fallen grundsätzlich keine Steuern und Sozialabgaben an, es sei denn, er entscheidet sich für die Pauschalversteuerung des ÖPNV-Tickets mit 25% (zzgl. 5,5% Soli und ggf. Kirchensteuer). Im Falle einer Pauschalversteuerung mindert das ÖPNV-Ticket nicht die Entfernungspauschale der Mitarbeitenden. Diese Regelungen gelten auch für das Deutschlandticket. Wird das ÖPNV-Ticket jedoch nicht als Gehaltsextra, sondern als Gehaltsumwandlung gewährt, ist es grundsätzlich steuerpflichtig.

4. Öffentlicher Personenfernverkehr

Zum öffentlichen Personenfernverkehr gehören Hochgeschwindigkeitszüge (ICE, IC, EC, TGV) und Fernbusse auf festgelegten Linien. Anders als beim ÖPNV sind Fahrten im öffentlichen Personenfernverkehr nur dann steuerfrei, wenn sie sich auf den Arbeitsweg beziehen. Darüber hinaus muss der:die Arbeitnehmer:in in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis stehen. 

Die steuerlichen Rahmenbedingungen für öffentliche Verkehrsmittel, die nicht unter den ÖPNV fallen, sind äußerst komplex. Es gelten verschiedene Amortisationsgrundsätze.⁴ Ein Beispiel ist die Bahncard 100: Sind die Kosten für die Bahncard geringer als die Kosten für Einzelfahrscheine oder Streckentickets für den Arbeitsweg, entsteht kein steuerpflichtiger Vorteil. Sollen Mitarbeitende ihre Bahncard jedoch unterschiedlich – z. B. auch privat – und steuerfrei nutzen können, muss der Arbeitgeber eine sogenannte Amortisationsprognose vornehmen. 

Der Arbeitgeber kann den öffentlichen Personenfernverkehr wie auch den ÖPNV als Sachbezug oder Barzuwendung abrechnen.

5. Sharing-Angebote und Leasing

Die steuerlichen Rahmenbedingungen⁴ für Sharing-Angebote hängen maßgeblich davon ab, wer den Leasingvertrag abschließt. Mietet der:die Arbeitnehmer:in Sharing-Angebote wie Carsharing selbst an, handelt es sich nicht um die Nutzung eines Firmenfahrzeugs. Die Mitarbeitenden strecken das Geld vor und bekommen es als steuerpflichtigen Barlohn erstattet. Übernimmt der Arbeitgeber die Lohnsteuer und die Sozialabgaben, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil. Alternativ können Unternehmen auch Guthabenkarten für bestimmte Sharing-Angebote bis zu einem Betrag von derzeit 50€ pro Monat steuerfrei zur Verfügung stellen. 

Schließt der Arbeitgeber jedoch den Leasingvertrag ab und stellt er dem:der Arbeitnehmer:in das geleaste Fahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, ist der geldwerte Vorteil nach den Bruttolistenpreisen zu versteuern. Auch Sozialabgaben werden fällig. Die Bruttolistenpreise richten sich nach dem Verwendungszweck (Privatfahrten oder Pendeln). Weitere Sonderregelungen gelten, wenn das Fahrzeug nur gelegentlich überlassen wird. Aus administrativer Sicht ist eine Leasingvertrag, der über den:die Mitarbeiter:in läuft, oft sinnvoller. 

Ähnlich komplexe Regelungen gelten auch für emissionsarme Sharing-Angebote wie E-Scooter und E-Roller. Sie sind grundsätzlich nicht steuerbegünstigt.

6. E-Laden

Das Laden von E-Fahrzeugen unterliegt je nach Ladeort und Nutzungszweck (betriebliche oder private Nutzung des Fahrzeugs) unterschiedlichen steuerlichen Regelungen¹⁰. Wird das E-Fahrzeug am Firmenstandort geladen, ist dies für die Mitarbeitenden lohnsteuerfrei. Entscheidend ist, dass die Ladestation nicht im Rahmen einer Entgeltumwandlung zur Verfügung gestellt wird. Auch Leiharbeitskräfte profitieren von dieser Steuerbefreiung. Weitere Geschäftskontakte dürfen allerdings nicht steuerfrei aufladen. Das Aufladen des Dienstwagens in den eigenen Räumen des:der Beschäftigten ist steuerfrei. Diese Steuerbefreiung gilt jedoch nicht für private E-Fahrzeuge, die zu Hause geladen werden.

Ein junger Mann nutzt sein Handy während er sein E-Auto an der öffentlichen Ladestation lädt.

7. Wallbox

Für Mitarbeitende, die E-Fahrzeuge nutzen, kann eine Wallbox zu Hause sinnvoll sein. Genau wie Angestellte, die einen Dienstwagen mit Verbrennungsmotor nutzen und vom Arbeitgeber eine Tankkarte erhalten, kann der:die Nutzer:in eines Elektrofahrzeugs die Übernahme oder Beteiligung an den Kosten für die Ladestation fordern. 

Der Arbeitgeber kann die Ladestation verschenken, überlassen, leasen oder bezuschussen.¹² Als Geschenk ist die Wallbox ein geldwerter Vorteil, der pauschal mit 25% (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) versteuert wird. Lohnsteuer wird nicht fällig. Überlässt oder verleiht der Arbeitgeber die Wallbox, liegt ebenfalls ein lohn- und sozialabgabenfreier, geldwerter Vorteil. Allerdings muss es sich dabei um ein Gehaltsextra handeln, nicht um eine Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber bleibt Eigentümer der Wallbox und trägt weiterhin die Kosten für Wartung und Reparaturen. Im Falle eines Leasings wird die Ladestation am Ende der Laufzeit an den:die Arbeitnehmer:in verschenkt. Dieser Restwert ist als zusätzliches Gehalt einzustufen. Der Arbeitgeber kann auch hier die pauschale Versteuerung übernehmen. Zuletzt kann der Arbeitgeber die Installation und Wartung auf den:die Arbeitnehmer:in übertragen und diese Kosten sozialabgabenfrei bezuschussen. Es greift die Pauschalversteuerung.¹²  

Mit Hilfe eines separaten Stromzählers kann der betriebliche Nutzungsanteil aus den ansonsten privaten Stromkosten berechnet werden.¹¹

Haftungsausschluss

Dieser Artikel soll die steuerlichen Grundsätze des Mobilitätsbudgets in allgemeiner und übergreifender Form darstellen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt nicht die steuerliche Beratung. Unternehmen wird empfohlen, sich im Einzelfall von einem Steuerbüro oder einer steuerrechtskundigen Person beraten zu lassen.

So funktioniert die Mobilitätsbudget Versteuerung richtig

Die genannten Verkehrsmittel unterliegen verschiedenen Grundsätzen und müssen fragmentiert versteuert werden. Hierfür setzt unsere Softwarelösung an: 

Mit MOBIKO können Sie Ihren Mitarbeitenden ein maßgeschneidertes Mobilitätsbudget anbieten. Unsere Budgets sind auf alle Unternehmensbranchen und Mitarbeiterzahlen anwendbar. Sie können weltweit ein vergleichbares Angebot für alle Abteilungen einführen oder Unterschiede zwischen Personengruppen berücksichtigen. 

Über die MOBIKO App stellen Sie Ihren Mitarbeitenden das Budget zur Verfügung und verwalten Ihre Mobilitätsstrategie. Ihre Mitarbeitenden sehen in der App, wie viel Budget sie für welche Mobilitätsangebote zur Verfügung haben und reichen ihre Ausgaben per Foto oder PDF ein. Unser vollintegrierter Steueralgorithmus optimiert die Erstattung und berücksichtigt pro Ausgabe die korrekte Versteuerung des geldwerten Vorteils. Ihre Angestellten bekommen ihre Ausgaben automatisiert mit der nächsten Gehaltsabrechnung rückerstattet. Das nicht verbrauchte Budget können Sie Ihren Mitarbeitenden für Folgemonate übertragen. Ihre Angestellten profitieren doppelt und ihnen bleibt mehr Geld übrig als bei einer Gehaltserhöhung.

Dank der MOBIKO App können Ihre Mitarbeitenden sehen, welche Mobilitätsangebote steuerfrei oder steuerpflichtig sind. Das Motto lautet: “Grüner fahren, Steuern sparen”. Der deutsche Gesetzgeber hat steuerliche Anreize für den ÖPNV geschaffen. Andere umweltfreundliche Verkehrsmittel, wie private Fahrräder oder Sharing-Angebote, sind hingegen steuerpflichtig. Um nachhaltiges Mobilitätsverhalten in Ihrem Unternehmen zu forcieren, dient unser Green Taxation Feature als Motivationshebel: Mit diesem Feature können Sie bestimmte, grüne Verkehrsmittel zusätzlich fördern und die Steuern und Sozialabgaben für Ihre Mitarbeitenden übernehmen. 

Mit MOBIKO sparen Sie langfristig und angesichts steigender CO2-Preise Kosten und reduzieren den Verwaltungsaufwand für Ihre Lohnbuchhaltung und CO2-Berichterstattung.

MOBIKO App in der Hand

Mobilitätsbudget richtig versteuern

Um die wachsende Mobilitätsvielfalt der Mitarbeitenden abzubilden und angesichts steigender CO2-Preise ihre Klimaziele konsequent zu verfolgen, setzen immer mehr Unternehmen auf Mobilitätsbudgets. Mit einem Mobilitätsbudget können Arbeitgeber die Mobilitätsbedürfnisse ihrer Mitarbeitenden flexibel und individuell abdecken. Dies birgt jedoch einen großen Nachteil: Die Versteuerung des Mobilitätsbudgets wird kompliziert. Das liegt insbesondere an der fragmentierten Versteuerung der verschiedenen Verkehrsmittel. Dabei ist es gerade die Vielfalt der Mobilität, die das Budget für Beschäftigte so interessant macht. 

Unternehmen können das volle Potenzial von Mobilitätsbudgets ausschöpfen, indem sie auf Anbieter setzen, die einen vollintegrierten Steueralgorithmus anbieten. MOBIKO ist einer der ersten Anbieter auf dem Markt, der die Versteuerung von Mobilitätsbudgets ganzheitlich und rechtskonform umsetzt. Mit unserer Software gelingt nicht nur die Abrechnung, Unternehmen können auch nachhaltiges Mobilitätsverhalten monetär fördern.

Abschließend bleibt zu hoffen, dass sich das deutsche Steuerrecht ein Beispiel an anderen europäischen Ländern (z. B. Belgien) nimmt und den Weg für eine einfache Versteuerung von Mobilitätsbudgets künftig ebnet.⁴

Quellen

¹ Bundesministerium der Justiz (o. J.). Einkommensteuergesetz (EStG) § 3, Nummer 15. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html (Zugriff am 31.05.2023). 

² COP CompensationPartner GmbH (17.09.2019). In diesen Branchen und Berufen gibt es die meisten Firmenwagen. https://www.compensation-partner.de/de/news-und-presse/presse-firmenwagenmonitor-2019 (Zugriff am 31.05.2023).

³ Haufe (16.03.2021). Jobticket in bestimmten Fällen kein lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. https://www.haufe.de/personal/entgelt/jobticket-teilweise-kein-lohnsteuerpflichtiger-arbeitslohn_78_538422.html (Zugriff am 31.05.2023). 

⁴ Öko-Institut e.V. (09.2022). Sechs Thesen zum Mobilitätsbudget: Leitplanken für eine nachhaltigere Unternehmensmobilität (S. 10ff., 12, 16-21). PDF unter: https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/compan-e_Thesen_Mobilitaetsbudget.pdf (Zugriff am 31.05.2023).

⁵ Bundesministerium der Justiz (o. J.). Einkommensteuergesetz (EStG) § 8 Einnahmen. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html (Zugriff am 19.05.2023). 

⁶ Finanztip, Jörg Leine (24.02.2023). So klappt es mit dem E-Bike vom Chef. https://www.finanztip.de/dienstfahrrad/ (Zugriff am 19.05.2023). 

⁷ Bundesministerium der Justiz (o. J.). Einkommensteuergesetz (EStG) § 40 Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__40.html (Zugriff am 31.05.2023). 

⁸ JobRad (o. J.). Überblick: So funktioniert die Versteuerung von Diensträdern. https://www.jobrad.org/aktuelles/dienstrad-versteuerung.html#:~:text=Seit%202019%20hat%20das%20Dienstrad,ist%20seit%202019%20komplett%20steuerfrei (Zugriff am 31.05.2023).

⁹ NWB Verlag (o. J.). BMF v. 15.08.2019 – IV C 5 – S 2342/19/10007 :001 BStBl 2019 I S. 875; Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 15 EStG. Schreiben des BMF unter https://datenbank.nwb.de/Dokument/806050/ (Zugriff am 31.05.2023).

¹⁰ BMF (29.09.2020). Schreiben 2020/0965439. BStBl. 2020 I, 972. PDF unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2020-09-29-steuerbefreiung-nach-paragraf-3-nummer-46-EStG-und-pauschalierung-der-lohnsteuer-nach-paragraf-40-absatz-2-Satz-1-nummer-6-EStG.html (Zugriff am 31.05.2023).

¹¹ BMF (05.11.2021). Schreiben 2021/1117997. BStBl. 2021 I S. 2205. PDF unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-11-05-nutzung-eines-betrieblichen-kraftfahrzeugs-fuer-private-fahrten-fahrten-zwischen-wohnung-und-betriebsstaette-erster-taetigkeitsstaette-und-familienheimfahrten.html (Zugriff am 31.05.2023). 

¹² Lapid, Anna Lena Otto (o. J.). Wallbox für E-Autos: den Dienstwagen zu Hause laden. https://blog.lapid.de/wallbox-dienstwagen-zu-hause#:~:text=Dem%20Arbeitnehmer%20die%20Wallbox%20schenken,-%C3%9Cbernimmt%20der%20Arbeitgeber&text=Dann%20muss%20entweder%20der%20Arbeitnehmer,Solidarit%C3%A4tszuschlag%20und%20gegebenenfalls%20der%20Kirchensteuer (Zugriff am 02.06.2023).

Headshot Saskia Hahn

Autorin: Saskia Hahn

Freelance Content Creator bei MOBIKO

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