Die Pauschalversteuerung für Mobilitätsbudgets ist weiterhin in Diskussion! Was das bedeutet? Das erfahren Sie hier.

31. Mai 2023 | 15 min Lesezeit

Corporate Benefits & ihre steuerliche Behandlung: Alles Wichtige im Überblick

Alles wird teurer. Die Inflation macht auch vor den Grundbedürfnissen der Mitarbeitenden nach Essen und Mobilität nicht halt. Viele Arbeitgeber wollen ihre Angestellten – nicht nur in Krisenzeiten – finanziell unterstützen und Wertschätzung ausdrücken, ohne den Weg über eine klassische Gehaltserhöhung zu gehen. 

Corporate Benefits sind ein wichtiger Bestandteil der Employer-Branding-Strategie und können sich für beide Seiten lohnen. Im Gegensatz zu einer Gehaltserhöhung können durch Corporate Benefits Steuern und Sozialabgaben eingespart werden – vorausgesetzt, das Unternehmen hält sich an die gesetzlichen Vorgaben. 

Wir geben einen Überblick über die aktuelle Rechtslage in Deutschland und empfehlen ein Mobilitätsbudget für den ÖPNV als steuerfreies Gehaltsextra.

Inhaltsverzeichnis

Was versteht man unter Corporate Benefits?

Ein sicherer Arbeitsplatz und ein regelmäßiger Gehaltsscheck reichen im War for Talent nicht mehr aus. Um Mitarbeitende zu gewinnen und zu halten, setzen viele Unternehmen auf Benefits. Diese Arbeitgeberleistungen werden von neuen Talenten und Beschäftigten sogar zunehmend erwartet. 

Corporate Benefits sind verpflichtende, tarifvertragliche oder freiwillige Zusatzleistungen eines Unternehmens. Oft dienen sie als fester Gehaltsbestandteil oder ersetzen eine klassische Gehaltserhöhung.

Das macht Corporate Benefits gerade in Krisenzeiten und bei der aktuellen Inflation interessant: Arbeitgeber können damit ihre Mitarbeitenden unterstützen, ohne dass ihnen hohe Kosten entstehen. Im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung oder Prämie profitieren meist beide Seiten auch steuerlich. Corporate Benefits müssen aber nicht nur auf einen finanziellen Vorteil abzielen, Arbeitgeber können damit zum Beispiel auch flexible Arbeitszeiten oder eine Gesundheitsvorsorge einführen. Unternehmen sollten darauf achten, dass sie Leistungen wählen, die für ihre gesamte Belegschaft relevant sind. Bedürfnisse ändern sich im Laufe der Zeit und damit auch aktuelle Corporate Benefit Trends.

Ein Mitarbeiter hält eine Rede auf einer formellen Jubiläumsfeier

Welche Arten von Corporate Benefits gibt es?

Es gibt Mitarbeitervorteile, wie zum Beispiel die Krankenversicherung, die deutsche Unternehmen für ihre Mitarbeitenden ganz oder anteilig übernehmen müssen. Dabei handelt es sich um verpflichtende Benefits. Tarifliche Sozialleistungen hingegen sind je nach Arbeitgeber und Branche unterschiedlich. Ausschlaggebend sind die tarifvertraglichen Bedingungen der jeweiligen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Darüber hinaus kann ein Arbeitgeber seiner Belegschaft auch freiwillige Mitarbeiterangebote gewähren. Diese schließen sich nicht gegenseitig aus und können kombiniert werden. Viele Benefits – wie die Fahrkarte für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) – sind steuer- und sozialabgabenfrei. 

Grundsätzlich können Corporate Benefits in zwei Kategorien unterteilt werden: Barzuwendungen und Sachbezüge.

1. Barzuwendungen

Barzuwendungen ergänzen das ohnehin geschuldete Gehalt um einen finanziellen Zuschuss. Sie können vertraglich geregelt sein und regelmäßig zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgezahlt werden – wie das jährliche Urlaubsgeld – oder in Form von Prämien und Boni gewährt werden. Zu den Barzuwendungen gehören auch Fahrtkostenzuschüsse, die mit Anbietern wie MOBIKO bereitgestellt werden. 

2. Sachbezüge

Anders als Geldleistungen schlagen sich Sachbezüge nicht direkt im Kontostand nieder. Sie haben aber ebenfalls einen monetären Wert, da die Mitarbeitenden diese Kosten sonst selbst tragen müssten. Ein bekanntes Beispiel ist der Firmenwagen, der nach der Arbeit auch privat genutzt werden kann. Zu den Sachbezügen zählen außerdem Diensthandys, Personalrabatte, Essensmarken und Dienstleistungen wie Weiterbildungskurse oder Betriebskindergärten. Unternehmen können aus einem breiten Spektrum an Benefits wählen, um ihren Angestellten möglichst individuelle Zusatzleistungen anzubieten. Die Benefits sollten sich an den Interessen, dem Alter und dem Familienstand der Mitarbeitenden orientieren. Daher bieten viele Arbeitgeber Gutscheine und Geldkarten an, mit denen sich ihre Beschäftigten ihre Sachleistungen und Geschenke selbst aussuchen können.

Sechs Kollegen und Kolleginnen essen zusammen Pizza in der Mittagspause.

Worauf müssen Arbeitgeber bei Corporate Benefits und ihrer steuerlichen Behandlung achten?

Vor allem in Ländern, in denen die Lohnnebenkosten hoch sind, ziehen viele Unternehmen Corporate Benefits einer Gehaltserhöhung vor. Auf diese Weise können Steuern und Abgaben eingespart werden. Allerdings sind nicht alle Mitarbeitervorteile steuerfrei oder steuerbegünstigt. Der Zweck und die Art der Arbeitgeberleistung sind entscheidend. Dies lässt sich damit erklären, dass der Gesetzgeber einen Teil der sozialen, gesundheitlichen und ökologischen Verantwortung auf die Arbeitgeber übertragen will. Sofern ein Arbeitgeber dieser Verantwortung nachkommt, sollen er und seine Mitarbeitenden steuerlich profitieren. So sind beispielsweise Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel, Diensträder und Kindergartenzuschüsse steuerfrei. Steuerpflichtige Arbeitgeberzuschüsse – wie Erholungsbeihilfen oder Sachleistungen – müssen pauschal oder individuell versteuert werden. Damit eine Pauschalbesteuerung oder eine steuerfreie Abrechnung möglich ist, schreibt der Gesetzgeber in vielen Fällen vor, dass der Zuschuss zusätzlich zum Gehalt und nicht im Rahmen einer Lohnkostenoptimierung gewährt werden muss. 

Außerdem gilt für manche Corporate Benefits eine monatliche oder jährliche Freigrenze (zum Beispiel die 50€-Sachbezugsfreigrenze). Wird diese nicht eingehalten, müssen die Mitarbeitenden Steuern und Sozialabgaben auf den gesamten Arbeitgeberzuschuss zahlen.¹ Die Höhe der Freigrenze hängt ebenso von der Art der Zuwendung ab. 

Nur wenn die Corporate Benefits einer Reihe von gesetzlichen Anforderungen entsprechen, profitieren sowohl der Arbeitgeber als auch seine Mitarbeitenden finanziell.

Lohnkostenoptimierung statt Gehaltserhöhung

Bei einer Lohnkostenoptimierung verzichten die Mitarbeitenden auf die volle Auszahlung ihres Bruttolohns und erhalten stattdessen einen Teil dessen in Form von steuerfreien oder steuerbegünstigten Corporate Benefits. Man spricht daher auch von einer Entgeltumwandlung. Die Mitarbeitenden erhalten die Arbeitgeberzuschüsse netto und profitieren daher mehr als bei einer vergleichbaren Gehaltserhöhung, die versteuert werden muss. Auch der Arbeitgeber profitiert, weil er seine  senken kann. Der Nachteil ist, dass sich diese Zusatzleistungen nicht im Rentenbescheid niederschlagen und dass der Arbeitgeber seine Zuwendungen jederzeit einstellen kann. 

Viele Corporate Benefits sind nur dann von Steuern und Sozialabgaben befreit, wenn sie zusätzlich zum Gehalt und nicht im Rahmen einer Lohnkostenoptimierung, gewährt werden.

Allgemeine Grundsätze der Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuer, sondern eine Erhebungsform – quasi eine Vorauszahlung – der Einkommensteuer. Sie wird grundsätzlich auf alle Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in Deutschland erhoben, die den jährlichen Grundfreibetrag² übersteigen. Für kurzfristige Beschäftigungen, Nebenjobs und Ferienjobs können daher Ausnahmen und Sonderregelungen gelten.

Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer und Sozialabgaben an das Finanzamt ab und überweist das Nettogehalt an seine Beschäftigten. Die Mitarbeitenden können einen Teil der gezahlten Lohnsteuer durch Abgabe einer Steuererklärung zurückfordern.

Die Lohnsteuer wird abzüglich des Grundfreibetrags und etwaiger Vergünstigungen – wie Kinderfreibeträge und Handwerkerleistungen – berechnet und gegebenenfalls um die Kirchensteuer aufgestockt. Danach folgt die Versteuerung je nach Einkommen und Steuerklasse. In Deutschland gilt der progressive Steuersatz. Er besagt, dass der Einkommensteuertarif mit steigendem Einkommen zunimmt. Mit anderen Worten: Wer mehr verdient, zahlt höhere Steuern. 

Das gilt aber nicht nur für das Bruttogehalt – auch Sachbezüge, Barzahlungen und andere geldwerte Vorteile müssen versteuert werden:

Eine Frau in heller Bluse erledigt die Steuererklärung mit dem Taschenrechner

Steuerliche Behandlung von Barzuwendungen

Barzuwendungen wie Boni und Prämien sollen die Mitarbeitenden belohnen und finanziell entlasten. Unter bestimmten Umständen steigt jedoch der Steuersatz mit dem Kontostand, so dass den Mitarbeitenden weniger Nettolohn als zuvor bleibt. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber auf seinen Zuschuss Lohnnebenkosten zahlen. 

Die Freigrenze für Geldleistungen ist gesetzlich geregelt. Wenn der Arbeitgeber einen Beitrag zur privaten Krankenversicherung (PKV) leistet, wird die Zuschusshöhe auf Grundlage des Arbeitgeberanteils berechnet. Dieser beträgt aktuell rund 404 Euro im Monat.³ Zahlt der Arbeitgeber einen höheren Zuschuss, müssen seine Beschäftigten diesen versteuern. Das gilt auch für den Urlaubszuschuss: Er bleibt nur bis zu einer Freigrenze von 156 Euro steuerfrei (je nachdem, ob der:die Mitarbeitende verheiratet ist und Kinder hat). Der Arbeitgeber muss diesen Betrag pauschal mit 25 Prozent versteuern.⁴ 

Steuerliche Behandlung von Sachbezügen

Sachbezüge (auch „Fringe Benefits“ genannt) bieten im Vergleich zu Barzuschüssen zahlreiche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen, haben aber zwei Nachteile: Sie sind zweckgebunden und zahlen – anders als eine Bruttolohnerhöhung – nicht in die Rentenversicherung ein. Schließlich sind Sachbezüge sozialabgabenfrei – sofern sie innerhalb der Freigrenze liegen und zusätzlich zum Gehalt und nicht im Rahmen einer Lohnkostenoptimierung gewährt werden.⁵ Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden individuelle Geschenke von bis zu (derzeit) 50 Euro im Monat⁵ machen oder ihnen Gutscheinkarten zur Verfügung stellen. Prepaidkarten sind ebenfalls möglich, allerdings unter der Bedingung, dass die Geldkarten nicht in Bargeld getauscht werden können, sondern für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

Für Sonderzuwendungen – zum Beispiel im Rahmen einer Jubiläumsfeier – gelten Steuerfreibeträge von bis zu 60 Euro. Allerdings müssen diese Geschenke anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses überreicht werden. Dabei muss es sich aber nicht um ein dienstliches Ereignis handeln; auch zu privaten Anlässen wie Geburtstagen und Hochzeiten dürfen Mitarbeitende dreimal im Jahr beschenkt werden.⁶ 

Personalrabatte können den Mitarbeitenden bis zu einem jährlichen Freibetrag von zurzeit 1080 Euro⁷ steuerfrei überlassen werden. Es gilt ein Bewertungsabschlag von vier Prozent. Wichtig ist, dass die verschenkten oder ermäßigten Waren und Dienstleistungen nicht überwiegend für den Bedarf der Angestellten produziert, vertrieben oder erbracht werden.

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden auch externe Dienstleistungen – wie eine Ernährungsberatung oder Fitnesskurse – bis zu einem jährlichen Freibetrag von 600 Euro⁸ steuer- und sozialabgabenfrei anbieten, sofern diese Leistungen zur Gesundheitsförderung oder zur Verringerung von Krankheitsrisiken beitragen. 

Insbesondere Dienstleistungen im Rahmen der Weiterbildung und der Kindererziehung sind in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Weiterbildungsmaßnahmen in Bezug zur aktuellen Tätigkeit stehen oder ob Eltern eine betriebliche oder außerbetriebliche Kinderbetreuung wählen.¹ 

Zu den Sachbezügen gehören ebenfalls betriebliche Mobilitätsausgaben wie Tankgutscheine, Jobtickets, Diensträder und Dienstwagen. Es ist jedoch wichtig, dass das Unternehmen nicht alle Mobilitätsausgaben als Sachleistungen ausweist, um unter diesem Vorwand Steuern zu sparen. Der Gesetzgeber begünstigt insbesondere die umweltfreundliche Mitarbeitermobilität: Emissionsarme Fahrzeuge – wie E-Bikes – können im Gegensatz zu Dienstwagen sogar nach Feierabend steuer- und sozialabgabenfrei genutzt und aufgeladen werden. Anders als ein E-Auto muss ein herkömmlicher Dienstwagen mit einem Verbrennungsmotor mit 1% (statt 0,25 %) des Listenpreises des Neuwagens versteuert werden. Für die Mitarbeitenden entstehen also Steuernachteile.

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Im Fokus: Mitarbeitermobilität als steuerfreien Corporate Benefit anbieten

Für Sie als Arbeitgeber bieten sich viele Möglichkeiten, neue und eingespielte Talente mit steuerfreien Gehaltsextras zu belohnen. Bei der Wahl des passenden Benefits sollten Sie sich fragen, welches Angebot zu Ihrer Unternehmenskultur passt und welche Bedürfnisse Ihre Angestellten wirklich haben. Viele Mitarbeitenden teilen die gleichen Grundbedürfnisse – wie Essen, Entspannung, Sport und Mobilität. Mit diesem Fragebogen können Sie herausfinden, welche Mobilitätsbedürfnisse Ihre Angestellten haben und analysieren, welche Präferenzen ein Mobilitätsbenefit erfüllen sollte.

Ein guter Corporate Benefit ist nicht nur relevant für die Mitarbeitenden, er ist in erster Linie eine Belohnung - keine finanzielle Belastung.

Unternehmen sollten sich daher für steuerfreie oder steuerbegünstigte Zusatzleistungen entscheiden. Ein gutes Beispiel ist der ÖPNV-Zuschuss:

Sie können den ÖPNV-Zuschuss über eine Softwarelösung wie MOBIKO für Ihr Unternehmen einführen und den Mitarbeitenden ein monatliches Budget für den ÖPNV zur Verfügung stellen. Anders als bei einem Jobticket sind Ihre Angestellten bundesweit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln beruflich und privat mobil. Diese Vorteile bietet auch das Deutschlandticket – allerdings ist seine Verwaltung und Abrechnung mit erhöhtem Aufwand und Stolpersteinen verbunden. Für viele Unternehmen ist es ratsam, diese Prozesse an externe Dienstleister wie MOBIKO zu übertragen.

Als Arbeitgeber profitieren Sie ebenfalls von einem ÖPNV-Zuschuss, weil Sie keine Fixkosten, Mindestabnahmemengen oder aufwändige Vertragsverhandlungen mit mehreren Verkehrsbunden erwarten. Sie können die ÖPNV-Kosten als Barzuschuss abrechnen und so Ihren Sachbezug für andere Leistungen – wie Sportangebote – verwenden. Doppelte Belohnung für Ihre Belegschaft!

Der ÖPNV-Zuschuss schneidet finanziell und ökologisch besser ab als andere Mobilitätsbenefits, und dennoch entscheiden sich viele Firmen für Dienstwagen oder Tankrabatte und -gutscheine.⁹ Das kann sich angesichts exponentiell steigender CO2-Preisen und der aktuellen Inflation, die auch vor Spritpreisen keinen Halt macht, schnell ändern. 

Im Gegensatz zum Dienstwagen können Ihre Mitarbeitenden das ÖPNV-Ticket auch privat steuerfrei nutzen. Gilt das Ticket jedoch nur für den Arbeitsweg, so können Ihre Angestellten sogar den Personenfernverkehr und Fernbusse wählen.

Als Corporate Benefit ist der ÖPNV-Zuschuss schon seit längerem von Lohnnebenkosten befreit. Auch eine Lohnkostenoptimierung ist in diesem Fall zulässig, allerdings zahlen Sie als Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer von 15 oder 25 Prozent. Bei einer Versteuerung mit 25 Prozent bleibt die steuerlich abzugsfähige Entfernungspauschale für Ihre Mitarbeitenden unangetastet.

Corporate Benefits und ihre steuerlichen Vorteile lohnen sich

Corporate Benefits werden von neuen Talenten und eingespielten Mitarbeitenden gern gesehen und zunehmend erwartet. Unternehmen können mit Zusatzleistungen festgefahrene Gehaltsverhandlungen wieder in Gang bringen, ihre Arbeitgeberattraktivität steigern und Wertschätzung ausdrücken. Mitarbeiterangebote haben somit einen erheblichen Einfluss auf das Employer Branding und die Unternehmenskultur. Viele Benefits haben zudem den Nebeneffekt, dass sie die Bindung der Mitarbeitenden an das Unternehmen stärken, da sie auch privat zum Einsatz kommen – wie etwa der ÖPNV-Zuschuss. 

Im Vergleich zur klassischen Gehaltserhöhung haben Corporate Benefits einen großen Vorteil: Sie können von der gesetzlichen Steuer- und Abgabenfreiheit profitieren. Allerdings ist die Rechtslage komplex und die verschiedenen Leistungen müssen unterschiedlich versteuert werden.

Arbeitgeber sollten Benefits wählen, die ihre Mitarbeitenden finanziell entlasten und ihnen einen echten Mehrwert bieten. Viele Beschäftigte haben die gleichen Grundbedürfnisse – etwa nach Essen und Mobilität. Aufgrund der Inflation sind diese Bedürfnisse jedoch von höheren Kosten betroffen. Mit entsprechenden Zuschüssen können Unternehmen ihren Mitarbeitenden unter die Arme greifen.

Nachhaltige Mobilität mit dem ÖPNV-Zuschuss von MOBIKO ist steuer- und sozialabgabenfrei. Die Mitarbeitenden bekommen ihre ÖPNV-Kosten vollständig über das Gehalt erstattet. Damit die Zusatzleistungen tatsächlich steuerfrei bleiben, müssen Unternehmen Freibeträge einhalten und verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Wir empfehlen, die Einzelheiten bei der Steuerberatung zu klären und einen Benefit-Anbieter zu wählen, der die rechtskonforme Abrechnung übernimmt. Mit MOBIKO sind Unternehmen auf der sicheren Seite und unterstützen ihre Mitarbeitenden flexibel und individuell.

Sollten Sie Interesse an MOBIKO haben, kontaktieren Sie uns jederzeit unter sales@mobiko.de.

Quellen

¹ Handelsblatt (27.04.2022). Steuerfreie Zuwendungen für Arbeitnehmer 2022. https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/extras-vom-chef-steuerfreie-zuwendungen-fuer-arbeitnehmer-2022/28279058.html (Zugriff am 10.05.2023).

² Bundesministerium der Finanzen (31.12.2022). Das ändert sich 2023. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/das-aendert-sich-2023.html (Zugriff am 08.05.2023).

³ Techniker Krankenkasse (o. J.). Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung des Arbeitnehmers?. https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/beitraege-faq/arbeitsentgelt/hoehe-arbeitgeberzuschuss-zur-privaten-krankenversicherung-2034496?tkcm=ab (Zugriff am 08.05.2023).

⁴ Bundesministerium der Justiz (o. J.). Einkommensteuergesetz (EStG) § 40 Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__40.html (Zugriff am 19.02.2023).

⁵ Bundesministerium der Justiz (o. J.). Einkommensteuergesetz (EStG) § 8 Einnahmen. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html (Zugriff am 10.05.2023).

⁶ Haufe, Rainer Hartmann (o. J.). Jubiläumszuwendung / Lohnsteuer. https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/jubilaeumszuwendung-lohnsteuer_idesk_PI42323_HI727009.html (Zugriff am 10.05.2023).

⁷ Haufe, Karl-Heinz Günther (25.11.2021). Teil 5: Rabattregelung und Rabattfreibetrag. https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/lohnsteuerliche-behandlung-von-sachbezuegen/sachbezuege-rabattregelung-und-rabattfreibetrag_170_553902.html (Zugriff am 10.05.2023).

⁸ Bundesministerium für Gesundheit (02.09.2022). Steuerliche Vorteile. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung/steuerliche-vorteile.html (Zugriff am 19.02.2023).

⁹ Spiegel, Maren Hoffmann (12.07.2022). Diese Zuschüsse gibt es von Arbeitgebern. https://www.spiegel.de/karriere/inflation-energiekrise-miete-diese-zuschuesse-gibt-es-von-arbeitgebern-a-7b347a71-592c-4e1d-aa0f-7c85532319f0 (Zugriff am 19.02.2023).

Headshot Saskia Hahn

Autorin: Saskia Hahn

Freelance Content Creator bei MOBIKO

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